Konzeption der

Schulte-Schmelter Stiftung

 

        1. Die Einrichtung

 

1.1  Der Träger

 

Seit 2009 ist die Schulte-Schmelter Stiftung als Träger stationärer Angebote der Kinder- und

Jugendhilfe in Köln und Umgebung aktiv. Mit ihr verwirklicht der Stifter und Namensgeber Hubert Schulte-Schmelter seinen Wunsch, jungen Menschen, die aufgrund schwerwiegender traumatischer Erfahrungen psychisch und/oder physisch in Not geraten sind, nachhaltig zu helfen. Da er diese Aufgabe dauerhaft, auch über seinen Tod hinaus sicher stellen wollte, ist die Struktur des Trägers durch eine rechtsfähige, private Stiftung aufgestellt.

 

Die Stiftung hat ihren Sitz in 50374 Erftstadt, Flußstr. 22

 

Geschäftsführung: Olaf Maurer:                     Tel.: 02235-9946257

                                                                        Fax: 02235-9946259

                                                                        omaurer@schulte-schmelter-stiftung.de

 

Pädagogische Leitung: Lisa Maurer             Tel.: 02235-9946258

                                                                        Fax: 02235-9946259

                                                                       lmaurer@schulte-schmelter-stiftung.de

 

1.2 Das Angebot

 

Die Stiftung betreibt eine stationäre Wohngruppen mit 7 Plätzen, eine familienanaloge Wohngruppe mit 7 Plätzen sowie vier sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG´s) mit je 1 - 3 Plätzen. Die Gruppen werden durch berufserfahrene sozialpädagogische Fachkräfte geleitet. Zusammen mit weiteren pädagogischen Fachkräften bilden sie bei einem Betreuungsschlüssel von 1:1,7 (WG Frechen  1 : 1,4) ein Team. Das Fachkräftegebot wird beachtet.

In den sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG´s) lebt mindestens eine ausgebildete sozialpädagogische Fachkraft bei gleichem Stellenschlüssel mit den jungen Menschen im eigenen Haushalt. Bei allen Betreuungsplätzen handelt es sich um Regelangebote.

 

Im Einzelnen betreibt die Stiftung folgende Einrichtungsteile mit insgesamt 21 Plätzen:

 

Wohngruppe Frechen, 7 junge Menschen, 50226 Frechen, Matthiasstraße 2a

Personalschlüssel: 1:1,4

päd. Personal: 5,00

Leitung: 0,38,  Verwaltung: 0,23, Wirtschaftsdienst: 0,77

 

Der Personalschlüssel von 1:1,4 in diesem Regelangebot wird benötigt, um ohne Platzzahlerweiterung (Transformation der Wohngruppe von einem familienanalogen Angebot hin zu einer Schichtdienst geführten Gruppe) einen 24 stündigen Dienst gewährleisten zu können. Im Rahmen eines QED soll die Entwicklung in einem Jahr ausgewertet werden, ggfls. kann zu gegebener Zeit eine Anpassung (z.B. Platzzahlerweiterung bei Reduktion des Betreuungsschlüssels auf 1:1,7)) erfolgen.

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Familienanaloge Wohngruppe Rösrath, 7 junge Menschen,

51503 Rösrath, Heinrich-Heine Weg 29

Personalschlüssel: 1:1,70

päd. Personal: 4,11

Leitung: 0,38, Verwaltung: 0,23, Wirtschaftsdienst: 0,77

 

SPLG Bornheim, 2 junge Menschen, 53332 Bornheim, Kräwinkel 28

Personalschlüssel: 1:1,70

päd. Personal: 1,17

Leitung: 0,11, Verwaltung: 0,06, Wirtschaftsdienst: 0,22

 

SPLG Rösrath, 1 junger Mensch, 51503 Rösrath, Jägerstraße 15

Betreuungsschlüssel 1:1,70

päd. Personal: 0,58

Leitung: 0,05, Verwaltung: 0,03, Wirtschaftsdienst: 0,11

 

SPLG Zündorf, 2 junge Menschen, 51143 Köln, Kirchstraße 4

Personalschlüssel: 1:1,70

päd. Personal: 1,17

Leitung: 0,11, Verwaltung: 0,06, Wirtschaftsdienst: 0,22

 

Erziehungsstelle Troisdorf, Angebot nach §33 SGB VIII, betriebserlaubnisfrei

2 junge Menschen,

53844 Troisdorf, Glockenstraße 70

Personalschlüssel: 1:1,70

päd. Personal: 1,17

Leitung: 0,11, Verwaltung: 0,06, Wirtschaftsdienst: 0,22

 

1.3 Das Leitbild

 

Die Wohngruppen der Schulte-Schmelter Stiftung verstehen sich als Orte, welche den uns anvertrauten jungen Menschen durch beziehungsintensive Betreuung sowie ganzheitlicher und wertschätzender Grundhaltung einen entwicklungsfördernden Rahmen bieten. Getragen wird unsere Arbeit von der Orientierung am christlich - humanistischen Menschenbild.        
Durch Alltagsorientiertheit, das gemeinsame Leben und Erleben von tragfähigen, belastbaren Beziehungen erhalten die jungen Menschen ein Umfeld, das ihnen in einem sicheren emotionalen Rahmen Möglichkeiten zur Nachreifung und Persönlichkeitsbildung bietet, sowie schulische und soziale Lernprozesse begünstigt. Dabei sind wir davon überzeugt, dass für das Gelingen dieser Aufgabe die Einbeziehung der Eltern und weiteren wichtigen Bezugspersonen vom ersten Tag der Betreuung an unabdingbar ist.   
Das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung vor der geistig-seelischen Individualität der jungen Menschen dienen als Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Größtmögliches Vertrauen in die individuelle Persönlichkeit und die Ressourcen der jungen Menschen werden mit dem Schutzauftrag und den gesetzlichen Bestimmungen, sowohl für jeden Einzelnen als auch für die Gemeinschaft, in Einklang gebracht.

2. Rechtliche Grundlagen

 

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit sind:

§ 27    SGB VIII Hilfe zur Erziehung / § 34 SGB VIII Heimerziehung

§ 36    SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan

§ 37    SGB VIII Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der               eigenen Familie
§ 41    SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
§ 45    SGB VIII Abs. 2 Nr. 1-4 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

§ 47    SGB VIII Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen

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3. Leistungsbereich

 

3.1 Zielgruppe

 

Aufgenommen werden junge Menschen

      ab einem Alter von 4 Jahren in den familienanalogen Betreuungsformen, ab 6 Jahren in der Wohngruppe Frechen, wobei wir darauf achten, dass die Altersspanne der jungen Menschen untereinander nicht zu groß wird, damit die jeweiligen Bedarfe nicht zu sehr voneinander abweichen (i.d.R. 6 Jahre).

      unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Lebensanschauung und kulturellem Hintergrund

      die befristet oder dauerhaft einen Platz zum Leben brauchen und die derzeit den Bedingungen und Beziehungen ihrer Herkunftsfamilien nicht ausgesetzt werden können

 

Die Betreuungsform bietet jungen Menschen eine langfristige Betreuungsperspektive.

 

Unser sozialpädagogisches Regelangebot richtet sich an junge Menschen mit:

·         sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, Bindungsstörungen,        

·         Entwicklungsverzögerungen und Selbstwertstörungen,

·         Aggressionsproblematiken,

·         Schulproblemen,

·         Gewalterfahrungen,

·         Erfahrungen von Verwahrlosung,

·         psychisch kranken oder drogenabhängigen Eltern,

massiv erlebten Familienkonflikten.

 

 

Nicht betreuen können wir junge Menschen,

 

    deren Hilfebedarf eine intensivpädagogische Betreuung notwendig macht

    die akut drogenabhängig sind

    deren psychische Erkrankung einen chronifiziert psychotischen Verlauf nimmt

    die sich aufgrund ihrer Biographie nicht auf einen beziehungs- und bindungsfreundlichen Betreuungsrahmen einlassen können und bei denen dies auch für die Zukunft nicht angenommen werden kann

    die akut suizidal sind.

    Die durch massiv übergriffiges Verhalten, z.B. im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung, einen intensivpädagogischen Betreuungsbedarf erkennen lassen.

 

3.2  Betreuungsdichte/Qualifikation der MitarbeiterInnen

 

Der Betreuungsschlüssel im pädagogischen Bereich beträgt 1 : 1,70, in der Wohngruppe Frechen  1 : 1,40. Die Gruppenleitungen der Wohngruppen sowie die innewohnenden Fachkräfte der SPLG´s verfügen über sozialpädagogische Fachausbildungen, welche in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen spezifisch definiert sind. Die Qualifizierungen aller sozialpädagogischen Mitarbeitenden entsprechen dem Fachkräftegebot. Das Stundenkontingent wird von Vollzeit- und Teilzeitkräften gedeckt. Neu eingestellte Mitarbeitende müssen neben der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung versichern, dass keine entsprechenden Verfahren anhängig sind.

 

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Um die pädagogische Arbeit fachlich qualifiziert leisten zu können, gewähren wir den Mitarbeitenden Fortbildung im Rahmen einer differenzierten Planung und der Begrenzung durch einen persönlichen, zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung stehenden Etat. Ergänzt wird das Fortbildungsangebot durch regelmäßige interne Schulungen und „Inhouse“-Angeboten. Außerdem bieten wir zu einzelnen Themen, z.B. Prävention sexueller Gewalt, regelmäßig die Möglichkeit, außerhalb des Budgets an externen Fortbildungen teil zu nehmen. Dabei folgt die Anzahl der freigestellten Tage pro Mitarbeitendem dem Umfang der jeweiligen Fort- und Weiterbildung und wird jeweils vorab abgesprochen.

 

Zur Absicherung der Qualität der Teamarbeit finden regelmäßig, i.d.R. in sechswöchigen Abständen, externe Supervisionen statt. Zur Koordination und Reflektion der pädagogischen Arbeit und des Alltags finden außerdem wöchentliche Teambesprechungen statt.

 

Die Gruppenleitungen sind der pädagogischen Leitung und der Geschäftsführung im Rahmen deren Gesamtverantwortung unterstellt. Die pädagogische Leitung sowie die Geschäftsführung wird im Rahmen des dafür vorgesehenen Stellenkontingents  von je 0,61 Stelle wahrgenommen.

 

Pädagogische Leitung und Geschäftsführung stellen im Rahmen einer permanenten Rufbereitschaft sicher, dass in Krisenfällen jederzeit Beratung geleistet werden kann. Sie gewährleisten im Bedarfsfall außerdem, dass innerhalb einer angemessenen Frist (i.d.R. 1-2 Std.) vor Ort interveniert werden kann.

 

Der Einrichtungsträger kommt allen rechtlichen Verpflichtungen bzgl. der sogenannten Beauftragten nach (z.B. Datenschutz, Brandschutz, Arbeitssicherheit).

 

4. Grundleistungen

 

4.1 Aufnahmeverfahren/Gestaltung von Übergängen

 

Das Aufnahmeverfahren soll darüber Aufschluss geben, in wieweit unser Angebot der Jugendhilfe bei Neuaufnahmen von jungen Menschen geeignet ist und eine Erfolg versprechende Prognose zulässt. Das nachfolgende Vorgehen wird von unserer Seite angestrebt.

 

1) Aufnahmeanfrage, gerichtet an die pädagogische Leitung.

2) Wenn die Ersteinschätzung für eine Aufnahme spricht (Platzkontingent, Setting, Alter, Geschlecht etc.) werden weitere Unterlagen angefordert.

3) Wenn das Angebot passend für den jungen Menschen erscheint, erfolgt die Weiterleitung der Unterlagen an das jeweilige Team oder SPLG.

4) Austausch und Überlegungen im Team

5) Fachgespräch: Die pädagogische Leitung vereinbart einen Termin für ein Erstgespräch.
6) Während und nach dem Erstgespräch überlegen alle Beteiligten (Pädagogische Leitung, Gruppenleitung- ggf. eine päd. Fachkraft aus dem Team), ob eine Aufnahme in Frage kommt.                                                         

7) Wurde eine gemeinsame Entscheidung für eine Aufnahme getroffen, findet ein erster persönlicher Kontakt zwischen Gruppe bzw. Gruppenleitung oder SPLG und dem jungen Menschen statt. Hier wird dann auch die weitere Kontaktanbahnung geplant und abgesprochen.

8) Wie bieten die Möglichkeit eines befristeten Probewohnens an, damit sich der betroffene junge Mensch ein Leben in der Gruppe besser vorstellen kann und damit fundierter zu einer Mitentscheidung gelangen kann.

 

Übergänge in andere Wohnformen oder Rückführungen in die Herkunftsfamilien sind Teil der Hilfeplanung und werden von uns zusammen mit den jungen Menschen, Jugendämtern, beteiligten Fachdiensten und Angehörigen geplant. Wir achten auf einen behutsamen Ablösungsprozess, begleiten die Übergänge und achten auf angemessene Abschiedsrituale (z.B. Abschiedsfeier, Fotoalben, Geschenke der anderen Kinder, etc.).

 

 

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In Fällen von Verselbständigung können wir, um die Übergänge und die damit einhergehenden Herausforderungen abzufedern, in Absprache mit den fallführenden Jugendämtern, eine Nachbetreuung im Rahmen von bis zu 6 Fachleistungsstunden pro Woche sicher stellen, wenn dies sinnvoll erscheint und gewünscht wird. Die Kosten hierfür werden gesondert berechnet. Zur personellen Ausgestaltung dieser Betreuung können wir ggf. vorübergehend Stundendeputate der Mitarbeitenden erhöhen oder Honorarkräfte einsetzen. Eine solche Nachbetreuung beschränkt sich i.d.R. auf 6 Monate Laufzeit.

  

 

4.2 Alltagsgestaltung/Setting

 

Das handlungsleitende Prinzip unserer Arbeit ist der beziehungs- und bindungsfreundlicher Ansatz. Dabei verstehen sich die Wohngruppen primär als familienergänzende Betreuungsformen, die SPLG´s darüber hinaus im Einzelfall auch familienersetzend. In jedem Fall ist unsere Grundannahme, dass Entwicklungsprozesse immer erst auf der Basis einer belastbaren, vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung gelingend gestaltet werden können. Diese Beziehungen entstehen bei uns durch das alltägliche, zuverlässige Miteinander. Sie sind Kernstück unseres Wirkens und beschreiben ein zentrales Qualitätsmerkmal unserer Arbeit.

 

Die jungen Menschen bewohnen innerhalb der Einrichtungen jeweils Einzelzimmer ( 12-20 qm).

Für jedes Geschlecht stehen in den Wohngruppen eigene Sanitärräumlichkeiten zur Verfügung.

 

Die Achtung des eigenen Körpers und die Sicherstellung der Körperpflege als sichtbares Zeichen von Selbstwert ist uns ein tägliches Anliegen. Gemeinsame Mahlzeiten beschreiben Eckpfeiler im Tagesablauf. Gesunde Ernährung ist für uns von großer Bedeutung. Deshalb beteiligen wir die jungen Menschen an Planung, Einkauf und Zubereitung der Speisen. Dabei legen wir Wert auf saisonal ausgewogene, biologisch dynamische Nahrungsmittel.

 

Freizeitaktivitäten planen wir zusammen mit den Kindern und Jugendlichen. Den Kindern wird, je nach Neigung und Entwicklungsstand, der Zugang zu Vereinstätigkeiten oder kulturellen Aktivitäten, z.B. Musikunterricht, gewährt, deren integrative und persönlichkeitsbildende Funktionen wir hoch schätzen. In einzelnen Einrichtungsteilen halten wir die Möglichkeit spezifischer Freizeitangebote vor (z.B. Klavierunterricht, Kontakt zu Tieren), die wir durch Einwerben von Dritt- und Fördermittel kostenneutral anbieten können. Diese sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen näher ausgeführt. Besuch von Freunden, die Einhaltung liebgewonnener Rituale und die Achtung von persönlichen und räumlichen Grenzen, gehören zu unserem Selbstverständnis und werden permanent mit den Kindern reflektiert und geübt. Es wird eine mindestens 14-tägige Ferienfreizeit durchgeführt. Daneben können noch mehrtägige Kurzmaßnahmen unternommen werden.

 

Die selbstbestimmte, verantwortungsbewusste Nutzung digitaler und analoger Medien wird von uns gefahren- und chancenbewusst begleitet. Wir orientieren uns dabei an einem eigenen medienpädagogischen Konzept, welches sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen, die  Möglichkeiten der Teilhabe der jungen Menschen als auch die Prävention von Gefahren der Mediennutzung (Sexting, Mobbing, Grooming) in den Blick nimmt. Dabei setzen wir, je nach Alters- und Entwicklungsstand, unterschiedliche Instrumente ein. Während wir bei jüngeren Kindern Basiswissen („Internet-Führerschein“, „Daten-Detektive“, etc.) vermitteln, steht bei Jugendlichen die Vermittlung von Chancen und Risiken der Mediennutzung im Vordergrund. Im Rahmen eines Mediennutzungsvertrages werden die Rahmenbedingungen der Nutzung der einrichtungsinternen Infrastruktur (W-LAN, Tablets, Computer, etc.) festgelegt. So stehen den Wohngruppen 2 Rechner für das Team und 1 Rechner sowie ein Tablet für die jungen Menschen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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4.3 Kinderschutz/Prävention

 

Die Schulte-Schmelter Stiftung hat in einem einjährigen Prozess gemeinsam mit allen Mitarbeitenden ein Schutzkonzept erarbeitet, welches in Schriftform vorliegt und unsere Vorgehensweise, Methoden und Haltung im Bereich des Kinderschutzes, der Prävention und der Partizipation detailliert beschreibt. Dieses Konzept wird jährlich fortgeschrieben. Im Folgenden fassen wir einige Kernaussagen aus dem Konzept zusammen:

 

Die nachfolgenden Grundlagenthemen werden mit den bei uns betreuten jungen Menschen, ihrem Alters- und Entwicklungsstand entsprechend, im Lebensalltag integriert sowie in individuellen Projekten explizit erarbeitet:

 

Identität, differenz- und geschlechterbezogene Selbst- und Fremdwahrnehmung

Eigene Gefühle und Bedürfnisse wahrnehmen, einordnen und artikulieren

Gefühle und Bedürfnisse der anderen akzeptieren

Beziehungsgestaltung reflektieren und bei Bedarf korrigieren

Eigene Rechte kennen und einfordern

Beteiligung und Beschwerden aktiv ausüben

Geschlechterrollen, Bilder von Weiblichkeit und Männlichkeit

Wertschätzende Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und Sexualität

Eigene Grenzen sowie die Grenzen anderer wahrnehmen und respektieren

Grenzverletzungen und Formen von Gewalt, Macht und Abhängigkeiten wahrnehmen

   und benennen, reflektieren und behutsam bearbeiten

Handlungsmöglichkeiten und Hilfestrategien erkennen und erlernen

Interne und externe Ansprechpartner/innen kennen

Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen und ausbauen

Ausbau von Medienkompetenz über die Heranführung an eine verantwortungsvolle

  Nutzung digitaler Medien (siehe: Medienpädagogisches Konzept)

 

Eine reflektierte und selbstkritische Haltung aller pädagogischen Fachkräfte ist grundlegende Voraussetzung für gelingende Prävention, als Bestandteil einer fachlich versierten Betreuung,

Begleitung und Förderung der uns anvertrauten jungen Menschen. In unserer Einrichtung sind

ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte nach dem Fachkräftegebot beschäftigt. Einige sind zusätzlich ausgebildete Trauma-Pädagoginnen und -Pädagogen. Diesbezügliche Fort- und

Weiterbildungswünsche der Mitarbeitenden werden von Trägerseite der Schulte-Schmelter Stiftung aktiv gefördert.

Im Rahmen von Einstellungsgesprächen werden Kenntnisse und Erfahrungen zum Bereich der Prävention und dem Kinderschutz abgefragt und thematisiert. Unser Präventions- und Schutzkonzept wird allen neu eingestellten Mitarbeitenden ausgehändigt. Die Thematik ist außerdem regelmäßig in den Teambesprechungen auf der Tagesordnung und wird von uns permanent weiter geschult. Wir ermöglichen Fortbildungen zu Kinderschutzthemen und schreiben unser Konzept jährlich unter Beteiligung aller Mitarbeitenden fort.

Die Integration des Schutzkonzeptes in den pädagogischen Alltag setzt voraus, dass eine traumasensible Pädagogik, Partizipation und Beschwerdeverfahren, die Rechte der jungen Menschen sowie das Leben von demokratischen Prozessen selbstverständlich sind. Dabei sind uns der Respekt vor den biographischen Besonderheiten eines jeden jungen Menschen und den damit verbundenen guten Gründen für ihre Verhaltensmuster in der Gegenwart handlungsleitendes Prinzip. Unsere internen Rahmenbedingungen sind nachfolgend aufgeführt:

 

 

 

 

 

 

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4.4 Traumasensible Pädagogik

 

Vier grundlegende Haltungen prägen unseren beruflichen Alltag und das pädagogische

Selbstverständnis:

 

Willkür begegnen wir im professionellen Kontext mit Transparenz, Fairness, klaren

  Regeln und Strukturen.

Beteiligung im Sinne von Mit- und Selbstbestimmung wirken dem Gefühl von Ohnmacht

  und Hilflosigkeit entgegen und stärken das Selbstwirksamkeitserleben.

Die Akzeptanz von Gefühlen und vorhandene Möglichkeiten der Abreaktion lassen

  einen Zugang zu eigenen Gefühlen und deren Verarbeitung zu.

Geheimhaltung begegnen wir mit offener und wertschätzender Kommunikation sowie

  der Enttabuisierung von familiärer und/oder sexueller Gewalt.

 

Wir bieten den jungen Menschen einen planbaren Alltagsablauf, der ihnen Sicherheit und

Orientierung bietet. Um die jungen Menschen bestmöglich und professionell zu begleiten,

haben wir vereinbart, dass das Regelwerk transparent und nachvollziehbar sein muss und mit

den jungen Menschen zusammen erstellt, sowie reflektiert und bei Bedarf verändert wird. Wir

kommunizieren Gefühle und spiegeln die Gefühle der Kinder und treten im Konflikt „einen

Schritt zurück“.

Uns ist wichtig, dass die Zimmer der jungen Menschen positiv besetzt sind. Sie sind ihr

persönlicher Aufenthalts- und Rückzugsort.

In einzelnen Fällen finden Besuchskontakte nicht in der jeweiligen Einrichtung, sondern auf

„neutralem Boden“ statt, um den Schutzraum der jungen Menschen zu sichern. Diese

 

Entscheidungen finden unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen

betreuten jungen Menschen statt.

Das „Aushalten von Situationen“ setzt voraus, von vorschnellen Strafen und Konsequenzen

abzusehen. Stattdessen führen wir in individuellen Fällen zum Beispiel ein so genanntes

“Triggertagebuch“, um mit den jungen Menschen sensibel und individuell arbeiten zu können.

Weiterhin achten wir darauf, im Konflikt den Rückzug zu ermöglichen (Re-Traumatisierung),

Klärungen nicht zu lange aufzuschieben und Ventile zur Abreaktion zu schaffen (z.B. Frustball

oder Boxsack, spazieren gehen, weitere Bewegungsangebote).

Nach Krisen erfolgen grundsätzlich gemeinsame Besprechungen und Beratungen, und bei

Bedarf Supervision für das Team.

 

Um unsere Mitarbeitenden auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe vorzubereiten, thematisieren wir schon in Vorstellungsgesprächen unsere Haltung, mit der wir in der pädagogischen Arbeit den jungen Menschen begegnen. Wichtig ist uns dabei, dass bzgl. dieser Grundhaltung eine ausreichend große Gemeinsamkeit schon vor der Aufnahme einer Tätigkeit in der Schulte-Schmelter Stiftung vorhanden ist. Wir führen in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen Inhouse-Fortbildungen mit traumapädagogischen Inhalten durch. Außerdem unterstützen wir Aus- und Fortbildungswünsche der Mitarbeitenden mit traumapädagogischen Inhalt sowohl finanziell als auch durch die Freistellung von dienstlichen Verpflichtungen während der Aus- und Fortbildungszeiten. Bei der Auswahl unserer SupervisorInnen achten wir, neben anderen Qualifikationen und Erfahrungen, auch auf einschlägige Weiterbildungen im traumapädagogischen Bereich.

 

4.5  Partizipation

 

Selbstbestimmung beginnt im Alltag! Die Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins kann nur dann gelingen, wenn das Kind dazu in der Lage ist, sein Leben aktiv mitzubestimmen. Die Stärkung der Selbstbestimmung im Alltag ist ein wichtiger Aspekt, der einen Schutz vor Übergriffen

bieten kann.

Beteiligung (Partizipation) ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit. Die aktive Teilhabe verhilft jungen Menschen dazu, sich einzubringen, zunehmend eigene Bedürfnisse klar zu formulieren und einzufordern und somit die eigene Selbstwirksamkeit über gelebte

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Mitbestimmungsrechte zu erfahren. Das Erleben von Selbstwirksamkeit ist für den Menschen

unabdingbar, um sich der eigenen Autonomie bewusst zu werden. Je früher und besser wir die jungen Menschen darin unterstützen, ein positives Selbstwirksamkeitsgefühl und -verständnis zu entwickeln und zu erfahren, umso leichter werden ihnen die Herausforderungen fallen, die das Leben mit sich bringt. Indem wir den jungen Menschen etwas zutrauen und sie ermutigen, wächst ihr Selbstbewusstsein und ihre Überzeugung, dass sie das, was sie schaffen wollen oder planen

zu schaffen, auch wirklich umsetzen können.

 

Wichtig dabei ist jedoch eine zuverlässige Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen sowie die Zuversicht, dass sie Unterstützung erhalten bei Gefühlen und Erfahrungen von Misserfolgen. Zur Stabilisierung und Reflexion nutzen wir Biografie-Arbeit mit den jungen Menschen. Dabei gehen wir individuell vor und blicken z.B. behutsam zurück, beleuchten persönliche Stärken, aktuelle Eigenarten und auszubauende Kompetenzen und halten Entwicklungen gemeinsam fest.

 

Die einzelnen Bereiche, in denen die bei uns lebenden jungen Menschen grundsätzlich beteiligt werden, sind die Bereiche Alltag, Kinderrechte und Regeln sowie die Hilfeplanung. Zudem bestehen verschiedene Beteiligungsgremien und Beschwerdemöglichkeiten. Im Rahmen der Beteiligung im Alltag und in eigenen Angelegenheiten entscheiden die jungen Menschen mit über die Gestaltung des eigenen Wohnraums, der Besuchskontakte, der Freizeitgestaltung, bei der Veranstaltung von Festen, der Regeln im Umgang miteinander, bei Einkäufen, Essen und Kochen sowie die Aufteilung eigener Verantwortlichkeiten.

 

Bei der Hilfeplanung beteiligen wir die jungen Menschen individuell je nach ihrem Entwicklungsstand. Bei kleineren Kindern nutzen wir einen Rückmeldebogen zu den einzelnen Lebensbereichen, den die Kinder farblich mit grün, gelb oder rot hinterlegen können, um so ihre jeweiligen Gefühle auszudrücken. Junge Menschen mit größerer persönlicher Reife beteiligen wir an der Erstellung des Sachstandsberichts.

 

Zudem erhalten sie die Möglichkeit, ihre Meinung im Rahmen gemeinsamer Kinderkonferenzen und/oder Gesprächsrunden im kleinen Kreis einzubringen. In den Beteiligungsgremien legen wir Wert darauf, pädagogischen und demokratischen Ansprüchen gerecht zu werden. Das beinhaltet einen respektvollen Umgang miteinander, indem z.B. das Zuhören eingeübt wird, jede/r eine eigene Meinung oder Idee anbringen darf und soll. Weiterhin werden Abstimmungen vorgenommen, wenn mehrere junge Menschen involviert sind. Die jungen Menschen erfahren, wie

sie ihre Lebenswelt in verschiedenen Bereichen mitgestalten, verändern und beeinflussen können. Gleichzeitig erleben sie, das eine Entscheidung auch immer eine Konsequenz zur Folge hat und sie können sich darin üben, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

 

 

4.6  Beschwerdemöglichkeiten

 

Das Klima einer konstruktiven Kritik- und Feedbackkultur ist grundlegend, um die jungen Menschen an die aktive Ausführung ihre Beschwerderechte heranzuführen. Hierzu erhalten sie die Möglichkeit, ihre Rechte und Interessen zu vertreten. Dies betrifft neben den gemeinsamen Kinderkonferenzen und Gesprächsrunden den Lebensalltag. Im Alltag wächst die Beziehung zu den jungen Menschen. Durch Gruppen und Einzelgespräche werden die zu betreuenden jungen Menschen dazu ermutigt, sich bei Kritik sowie Kummer, Sorgen und Nöten, einem Erwachsenen ihrer Wahl anzuvertrauen.

 

Mit dem Beziehungs- und Bindungsaufbau zu den jungen Menschen wird eine vertrauensvolle

Atmosphäre geschaffen. Hierbei sollen die jungen Menschen lernen, persönliche Selbstsicherheit aufzubauen, sich als wichtiger Teil einer Gemeinschaft zu sehen, in der jeder eine Stimme hat, um sich als vollwertiges Individuum zu fühlen und daraus resultierend auch handeln zu können. Somit wird es ihnen im Alltag leichter fallen, sich jemanden anzuvertrauen und mitzuteilen. So kann die Beziehung als zentrales und wichtiges Arbeitsinstrument in der stationären Jugendhilfe Prävention und Schutz bieten.

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Überdies ermutigen wir die bei uns betreuten jungen Menschen, sich an ihnen vertraute Personen außerhalb der Einrichtung zu wenden. Zu diesen zählen z.B. Lehrer/innen oder Erzieher/innen der Kindertageseinrichtungen sowie Verantwortliche in Vereinen. Sobald die persönliche Entwicklung der jungen Menschen dies zulässt (i.d.R. ab der Einschulung), händigen wir Ihnen die Kontaktdaten von Vormündern, zuständigen Sachbearbeiter/innen im Jugendamt, Therapeuten und weiteren Ansprechpartnern,  unter Beachtung des Datenschutzes, schriftlich aus.

 

Mehrere junge Menschen, die keine oder nur unzureichende bzw. unzuverlässige Kontakte zu ihren Eltern und weiteren Angehörigen erfahren, haben Paten vom Kölner Kreidekreis e.V. Der Verein ermöglicht die Übernahme von zuverlässigen und zugleich fachlich versierten Patenschaften, die von unseren jungen Menschen  gerne angenommen werden.

 

Ombudschaft Jugendhilfe NRW: Die Jugendlichen haben den Flyer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW erhalten und verfügen somit über die Kontaktdaten, um sowohl selbstständig als auch unterstützt, auf telefonischen oder elektronischen Wege, Kontakt aufzunehmen

 

Der Hinweis auf die verschiedenen Möglichkeiten, Beschwerden zu platzieren, ist wiederkehrende Thematik in den Haus- und Gruppenrunden. In regelmäßigen Sprechstunden vor Ort haben die jungen Menschen außerdem Gelegenheit, mit der pädagogischen Leitung unmittelbar ins Gespräch zu gehen.

 

4.7  Individuelle Förderung

 

Die jungen Menschen werden umfassend in ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung gefördert. Die Auswahl geeigneter Schulformen sowie Praktikums- und Ausbildungsplätze erfolgt in Abstimmung mit den jungen Menschen, unter Einbezug von deren Eltern, Vormündern, Schule etc.

Die Förderung umfasst im Einzelnen:

 

        Anleitung und Unterstützung bei den Hausaufgaben

        Zusammenarbeit und Gespräche mit Erziehern/Lehrern, auch individuelle  Vereinbarungen       zur Integration und Intervention

        Teilnahme an Elternsprechtagen sowie Klassenpflegschaften

        Bereitstellung von individuellem Fördermaterial

        Unterstützung bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungsplätzen oder  Nebentätigkeiten

        Zusammenarbeit mit der Praktikums-/oder Ausbildungsstellen

        Krisensituationen begleiten / Erarbeitung adäquater Lösungen

 

Im Rahmen der Eingangsdiagnostik werden alle jungen Menschen medizinisch untersucht. Diese und die weitere ärztliche Versorgung erfolgt durch niedergelassene Allgemein- und Fachärzte. Der Erhebung anamnestischer Daten kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu, da ein wachsender Anteil der von uns betreuten Kinder jünger und mit immer häufigeren und schwerwiegenderen Diagnosen den Weg zu uns findet. Darum ist es notwendig und gelebte Praxis, dass auch bereits im vorschulischen Bereich umfangreiche Datenerhebungen, Absprachen mit anderen Diensten, fachärztliche, psychiatrische oder sonstige Befunde erhoben werden müssen, um die Hilfe passgenau und maßgeschneidert leisten zu können. Hierzu nutzen wir neben der sozialpädagogischen Diagnostik inklusive Anamnesegespräche und Genogrammarbeit,  im Bedarfsfall auch die Diagnostik durch niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen oder Sozialpädiatrische Zentren.

 

In vielen Fällen sind therapeutische Unterstützungen notwendig, damit die jungen Menschen ihre biographischen Belastungen aufarbeiten können. Hierbei nutzen wir ebenso wie bei der ärztlichen und schulischen Versorgung das umfassende Angebot in Köln, Frechen und Rösrath. Dabei achten wir auf Erreichbarkeit und Bedarfsgenauigkeit. Bei therapeutischen Maßnahmen geben wir solchen den Vorzug, die durch die Krankenkassen anerkannt werden. Darüber hinaus gehende Therapien müssen bzgl. der Kostenübernahme gesondert verhandelt werden. In den Wohngruppen haben sich über die Jahre stabile und fruchtbare Kooperationen zu Therapeuten gebildet, die einen „kurzen

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Draht“ sowohl bei der Aufnahme in die Therapie als auch bei der gegenseitigen Information begünstigen.

 

 

4.8 Hilfeplanung/Erziehungsplanung

 

Kernstück der individuellen Förderung und deshalb besonders hervor gehoben, ist die Hilfeplanung. Hier orientieren wir uns an den Vorgaben des § 36 SGB VIII und gehen davon aus, dass die pädagogischen Entscheidungen unter Einbeziehung aller am Hilfeprozess beteiligten Personen und jungen Menschen einvernehmlich entwickelt und fortgeschrieben werden. Dabei sind wir uns der Bedeutung der, für die gesamte Hilfe prägenden, Einstiegsphase in eine stationäre Betreuung bewusst und streben eine möglichst frühzeitige Auftragsklärung und Zielvereinbarung aller beteiligten Personen und Dienste an. So wollen wir bereits in der Anfragesituation durch ein Fachgespräch unter Beteiligung der sorgeberechtigten Personen einen ersten Abgleich vornehmen, dem ein erstes Hilfeplangespräch bis spätestens zwei  Wochen nach Aufnahme folgen soll.

 

Die jungen Menschen nehmen, abhängig von ihrem Alter und Entwicklungsstand, am Hilfeplangespräch teil. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche erstellt die Wohngruppe einen Sachstandsbericht, der allen Beteiligten zwei Wochen vor dem Gesprächstermin zugeht. Die jungen Menschen werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend an der Erstellung des Sachstandsberichts beteiligt. Bei kleineren Kindern nutzen wir einen Rückmeldebogen zu den einzelnen Lebensbereichen, den die Kinder farblich mit grün, gelb oder rot hinterlegen können, um so ihre jeweiligen Gefühle auszudrücken. Auch wird der Inhalt des Berichts in altersgemäßer Form mit Ihnen besprochen. Jugendliche haben die Möglichkeit, eigene Angaben in den Bericht mit einzubringen. Die Thematik der Gespräche, die Wünsche der jungen Menschen und evtl.Konflikte werden mit diesen in einem Gespräch vorab altersgerecht besprochen und die Tagesordnung anschließend entsprechend angepasst.

 

Prozesseigner der Hilfeplanung ist das belegende Jugendamt. Um eine optimale und angemessene Hilfe für die jungen Menschen zu erreichen, findet eine enge und aktive Kooperation mit den zuständigen Mitarbeitenden der Jugendämter sowie mit Vormündern statt. Wir verstehen die Hilfeplanung als Teil des gesamten pädagogischen Hilfeprozesses und als unzertrennlichen Bestandteil der gemeinsamen Konstituierung eines erfolgreichen spezifischen Hilfebedarfs.

 

Die einrichtungsinterne Erziehungsplanung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Hilfeplangespräche sowie unter Einbezug der jungen Menschen, der Angehörigen, dem sozialen Umfeld, ggf. Lehrern und Therapeuten, vorgenommen. Dies geschieht in kollegialer Zusammenarbeit im Rahmen der Teamsitzungen in Kooperation zwischen Pädagogischer Leitung, Gruppenleitung und pädagogischen Mitarbeitenden einer Gruppe/SPLG.

 

Dabei betrachten wir die Erziehungsplanung als zusammenhängenden Prozess in den Phasen:

1. Anamnese

2. Zielformulierung

3. Planung

4. Realisierung

5. Kontrolle und Bewertung

Jede einzelne dieser Phasen wird regelmäßig einer Kontrolle hinsichtlich ihrer Aktualität unterzogen und ggf. neu bewertet.

 

4.9 Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

 

Die Angehörigen der uns anvertrauten jungen Menschen sind wichtige Bezugspersonen, deren Einbeziehung wir bewusst planen und fördern. Deshalb unterstützen wir, abhängig vom Einzelfall

und den Zielen der Hilfeplanung, Angehörigen-Kontakte sowohl schriftlich, telefonisch als auch in gegenseitigen Besuchen. Die familiären Problemlagen, denen wir in unserem Wirken begegnen, sind in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden. So spielen Phänomene wie z.B.

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chronifizierte psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit und/oder Obdachlosigkeit eine größer werdende Rolle und stellen die Angehörigen-Arbeit vor bedeutende Herausforderungen. Das Einhalten und Einüben von elterlichen Aufgaben und Rollenmustern wird zunehmend eine anleitende Funktion unserer Tätigkeit, die notwendig wird, um persönlichkeitsstabilisierende Ressourcen für die Kinder zu erschließen und nutzbar zu machen.

 

Um die Verantwortlichkeit der Herkunftsfamilien für ihre Kinder zu stärken, beziehen wir sie in das Leben und die weitere Entwicklung der jungen Menschen teilhabend ein. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung ist wichtig für das Gelingen der Maßnahme, da für die jungen Menschen nicht das Gefühl entstehen darf, „zwischen verschiedenen Stühlen zu sitzen und es jedem Recht machen zu müssen“. Eine solche Konstellation würde ihnen viel Energie abverlangen, welche somit für ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen würde. Dem wollen wir entgegen wirken, in dem wir, wo möglich, die Angehörigen aktiv in die Arbeit mit einbinden, z.B. bei Arztkontakten, Elternabenden, etc.. In Fällen, die eine aktive Mitarbeit nicht zulassen, informieren wir regelmäßig und umfassend die Angehörigen über den Entwicklungsstand des jungen Menschen. Art und Häufigkeit der Information richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und wird im Hilfeplan festgelegt.

 

Die Rückführung zur Herkunftsfamilie wird angestrebt. Ist dies nicht möglich, gewährleisten wir die Verselbständigung der jungen Menschen. Hier folgen wir einer Planung, die ebenfalls im Hilfeplan mit allen Beteiligten festgelegt wird und überzunehmend selbständigere Lebensführung ein Übungsfeld bietet. So wird z.B. für die jungen Menschen i.d.R. ab 14 Jahren ein Junior-Girokonto bei der Bank eröffnet, wo ihr Barbetrag anteilig hin überwiesen wird. Mit zunehmender Persönlichkeitsentwicklung weiten sich die Beträge aus, bis der junge Mensch seinen kompletten Barbetrag und sein Bekleidungsgeld alleine verwaltet.

 

4.9 Krisenintervention

 

Den Betreuungseinheiten steht eine permanente Hintergrundbereitschaft zur Verfügung, um in pädagogischen und organisatorischen Fragen beratend tätig zu werden.

 

Bei akut krisenhaften Verläufen innerhalb der Wohngruppen und den SPLG´s gewährleistet der Träger, dass die Bereitschaft innerhalb einer angemessenen Zeit, i.d.R. in 1-2 Stunden, vor Ort intervenieren kann.

 

Im Rahmen einer schnellen, vorläufigen Deeskalation können Kinder/Jgdl. Vorübergehend innerhalb der Stiftung anderweitig untergebracht werden. Hierzu stehen Räumlichkeiten sowohl in den Wohngruppen als auch in der SPLG Maurer zur Verfügung. Schnellstmöglich, i.d.R. spätestens am Folgetag, wird unter Einbeziehung von Angehörigen, ASD, ggf. Vormundschaft und externe Beratungsstellen, das weitere Vorgehen besprochen. Hierbei orientieren wir uns an dem im institutionellen Schutzkonzept beschriebenen Verfahrensweg.

 

5.    Vernetzung

 

Die Einrichtung arbeitet in enger Verzahnung und Austausch mit den Schulen, Therapeuten, Vereinen, Ärzten u.ä. zusammen. Es findet, den Bedarfen des jeweiligen Falls entsprechend, Gespräche, telefonischer oder digitaler Austausch mit den Mitakteuren statt. Dabei streben wir wenn möglich eine sozialraumorientierte Arbeit an. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit

anderen Trägern der Jugendhilfe in Köln wird von uns ausdrücklich gewünscht und gesucht.

 

Die Schulte-Schmelter Stiftung ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und beteiligt sich in den Arbeitsgruppen der Kreisgruppe Köln. Sie ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen, im Verein Kölner Stiftungen mit angeschlossenen Arbeitsgruppen, in der Bundesarbeitsgemeinschaft Traumapädagogik sowie im Ombudschaften NRW e.V.

 

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Die Stiftung ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und nimmt regelmäßig an den Sitzungen der AG 78 in Köln teil.

 

6. Dokumentation

 

Die Dokumentation aller wesentlichen pädagogisch Prozesse sowie organisatorischer Absprachen erfolgt mit Hilfe einer für diesen Anwendungsbereich entwickelten Software (Kilanka). Dadurch werden die Absprachen transparenter und die Entscheidungen nachvollziehbarer gestaltet.

 

Um alle pädagogischen Prozesse und/oder besonderen Ereignisse angemessen nachvollziehen zu können, erstellen wir im Rahmen der Dokumentation in dieser Software Tagebuchaufzeichnungen für alle Kinder und Jugendlichen.

 

Wir dokumentieren die Ergebnisse der Teamsitzungen und stellen externe Berichte (z.B. Schulberichte, …) sowohl in Papierform als auch digital (Kilanka) für den berechtigten Personenkreis bereit. Dies geschieht über Zugangspasswörter und einer Aktenführung, die durch abschließbare Schränke gesichert ist.

 

Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche erstellen wir Sachstandsberichte, die wir den am Hilfeprozess beteiligten Dienste und Personen bis spätestens 14 Tage vor dem Hilfeplangespräch unter Wahrung des Datenschutzes übersenden.

 

7. Versorgung

 

7.1 Hauswirtschaftliche/technische Versorgung

 

Die Reinigung der Räumlichkeiten sowie die sonstige hauswirtschaftliche Versorgung in den Gruppen erfolgt durch jeweils eine Hauswirtschaftskraft, die mit 0,5 Stellenumfang in Frechen und 0,6 Stellenumfang in Rösrath in den Wohngruppen tätig sind. In den SPLG´s erfolgt die hauswirtschaftliche Versorgung in Eigenregie. Die jungen Menschen werden, ihrem Alter und

Entwicklung angemessen, an der Reinigung ihrer Zimmer und kleineren Verrichtungen des Haushalts beteiligt und erhalten damit die Möglichkeit, lebenspraktische Fähigkeiten zu trainieren.

 

Die technische Instandhaltung aller Räumlichkeiten wird durch externe Fachfirmen sichergestellt.

 

7.2 Räumlichkeiten/Sachausstattung

 

Die Wohngruppe Frechen hat ihren Sitz in 50226 Frechen, Matthiasstraße 2a. Bewohnt wird ein großes Wohngebäude, welches 1996 qualitativ hochwertig in loftähnlichem Ambiente umgebaut wurde, unmittelbar im Zentrum und dennoch ruhig gelegen. Sämtliche für die Arbeit benötigte

Infrastruktur, z.B. Schulen, Ärzte, Vereine, Therapeuten und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Damit verbindet das Haus eine angenehme Wohnatmosphäre mit der Lebensqualität, die die Mittelstadt Frechen bietet. Direkt vor den Toren Kölns (mit dem öff. Personennahverkehr ist die Innenstadt Kölns in 30 Minuten erreichbar) können auch großstädtische Angebote genutzt werden. Das Haus verfügt über ein sehr großzügiges Platzangebot mit Einzelzimmer für jedes Kind, fünf Sanitärräumen, Gemeinschaftsräumen, Räumlichkeiten zur Gestaltung von Besuchskontakten, eine abgeschlossene Wohneinheit für innewohnende BetreuerInnen sowie einen komplett umfriedeten Garten

 

Die Wohngruppe Rösrath hat ihren Sitz in 51503 Rösrath, Heinrich-Heine Weg 29. Bewohnt wird

ein großes Wohngebäude in einem ruhig gelegenen, reinen Wohngebiet. Das Wohnumfeld ist geprägt durch Einfamilienhausbebauung. Auch in Rösrath gewährleistet die Infrastruktur kurze Wege zu Ärzten, Therapeuten, Schulen, Vereinen, usw.. Durch die Möglichkeit, ortsnahe Naturflächen, wie z.B. den Königsforst oder das bergische Land, nutzen zu können, entsteht für die junge Menschen in Rösrath ein Lebensgefühl, welches Naturverbundenheit mit großstädtischen

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Angeboten verbindet, da mit dem öff. Personennahverkehr  die Innenstadt Kölns in 15 Minuten erreichbar ist. Damit ermöglicht die Lage der Gruppe von Köln aus eine ortsnahe Unterbringung, ist für Angehörige gut erreichbar und kann sozialraumorientiert genutzt werden. Das Haus verfügt über ein großzügiges Platzangebot mit Einzelzimmer für jedes Kind, fünf Sanitärräumen, Gemeinschaftsräumen, Räumlichkeiten zur Besuchsbegleitung, einer separaten Wohnmöglichkeit für die innewohnende Betreuungskraft sowie einem Garten.

 

Das Haus der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft Kinkel liegt in 51143 Köln, Kirchstr. 4 in einem allein Wohnzwecken dienenden Gebiet mit ausschließlich Wohnhäusern. Porz-Zündorf befindet sich im rechtsrheinischen Süden Kölns und ist über das öffentliche Verkehrsnetz hervorragend angebunden. Von der SPLG ist die Haltestelle der Linie 7, welche die Verbindung zur Innenstadt darstellt, fußläufig in 5 Minuten erreichbar. Auch die S-Bahn Haltstelle Porz-Wahn ist mit der Buslinie164 in 10 Minuten erreichbar, womit auch eine Anbindung an den überregionalen Verkehr besteht. Die Struktur des Stadtteils Zündorf ist ländlich/dörflich und damit gut als           Lebens- und Lernort von Kindern geeignet. Sämtliche benötigte Schulformen, medizinische Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Fachärzte, Kliniken), therapeutische sowie Freizeitangebote (Vereine, Spielplätze, etc.) werden entweder vor Ort vorgehalten oder sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit erreichbar. Die Nähe zur Innenstadt mit seiner schulichen und freizeitlichen, medizinischen und therapeutischen Versorgungsqualität ist ein zusätzlicher Standortvorteil.

 

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Maurer hat ihren Sitz in 53332 Bornheim, Kräwinkel 28. Sämtliche für die Arbeit benötigte Infrastruktur, z.B. Schulen, Ärzte, Vereine Therapeuten, sind fußläufig oder gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Das Haus befindet sich in einem reinen Wohngebiet mit ausschließlich Einfamilienhäusern und verfügt über einen großen Garten, Einzelzimmer für jedes Kind und ausreichend Gemeinschaftsräumlichkeiten. Bornheim Walberberg liegt ländlich verortet, linksrheinisch zwischen den Metropolregionen Köln und Bonn. Die Gegend ist geprägt von landwirtschaftlicher Nutzung, der Rheinnähe und dem angrenzenden Kottenforst, ein weitläufiges Wald- und Naherholungsgebiet. Über öffentliche Verkehrsmittel ist die Anbindung nach Köln und Bonn sehr gut gewährleistet.

 

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Melard-Rosse liegt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, in 51503 Rösrath, Jägerstrasse 15. Das Einfamilienhaus befindet sich im Eigentum der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft und steht in einem reinen Wohngebiet. Alle benötigten schulischen, therapeutischen und externen Freizeitangebote (Vereine, u.ä.) liegen in unmittelbarer Nähe oder sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Damit sind die Voraussetzungen für eine gute soziale Integration des Kindes gegeben.

 

Die Erziehungsstelle  in Troisdorf hat ihren Sitz in 53844 Troisdorf, Glockenstraße 70. Troisdorf-Bergheim befindet sich rechtsrheinisch in unmittelbarer Nähe zu Niederkassel-Mondorf. Die Struktur ist als dörflich zu bezeichnen. Es besteht eine Anbindung an Bonn und Köln über die Buslinie 501, deren Haltestelle unmittelbar am Haus gelegen ist. Die Nähe zum Rhein und zur Siegaue machen den Standort auch für die Freizeitgestaltung attraktiv. Sämtliche benötigte Schulformen, medizinische Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Fachärzte, Kliniken), therapeutische sowie Freizeitangebote (Vereine, Spielplätze, etc.) werden entweder vor Ort vorgehalten oder sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit erreichbar. Für jedes Kind steht ein Einzelzimmer zwischen 16 und 20 qm Größe zur Verfügung.  Das Haus verfügt über ausreichend Platz in Gemeinschaftsräumlichkeiten (z.B. Wohnzimmer, Küche und Bäder). Zum Haus gehören große Kellerräume,  welche als Hobbyräume genutzt werden, ein Garten und eine Terrasse.   

 

 

 

 

 

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