Schulte-Schmelter-Stiftung

Flußstr.22

50374 Erftstadt

 

Tel.: 02235-9946257

Fax: 02235-9946258
info@schulte-schmelter-stiftung.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leistungsbeschreibung

der Mädchenwohngruppe Rösrath

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2022

                                                                                                                                                                    


 


 

1 Beschreibung des Angebotes                                                                                                                    

 

Auf einen Blick


Mädchenwohngruppe Rösrath
der Schulte Schmelter Stiftung
Heinrich-Heine Weg 29
51503 Rösrath

Ansprechpartnerin: Lisa Maurer
Tel.: 02235-9946258
Fax: 02235 –9946259
E-Mail:
lmaurer@schulte-schmelter-Stiftung.de

 

Geschäftsführung: Olaf Maurer

Pädagogische Leitung: Lisa Maurer  
Platzzahl Wohngruppe Rösrath
: 7 Plätze in Regelform für weibliche junge Menschen

Personalschlüssel: 1:1,7  päd. Personal: 4,11; Leitung: 0,38; Verwaltung: 0,23; Wirtschaftsdienst: 0,77

           

Träger: Schulte Schmelter Stiftung,  Flußstr.22, 50374 Erftstadt                                                                   

 

Örtliches Jugendamt: Stadt Köln

Betriebserlaubniserteilende Behörde: Landesjugendamt Rheinland

 

 

 

 

 

Allgemeine Beschreibung der Hilfeform   

 

Die Mädchengruppe in Rösrath ist eine familienanaloge Wohngruppe der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Das pädagogische, als Regelangebot ausgerichtete Leistungsangebot, richtet sich an weibliche junge Menschen, die aufgrund verschiedener Notsituationen und Schwierigkeiten nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können und deren Aufnahme in einer Pflegefamilie durch ihre krisenhaften Lebenssituationen nicht denkbar war.

Eine innewohnende Gruppenleitung, die im Haus mit den betreuten jungen Menschen lebt, sichert feste Bindungsstrukturen, Halt und Kontinuität. Sie wird dabei unterstützt von sozialpädagogischen Fachkräften, entsprechend dem Betreuungsschlüssel. Durch feste Dienstzeiten und klare Vertretungsregeln und transparente Zuständigkeiten erfahren die jungen Menschen Verlässlichkeit und Sicherheit.

 

 

 

Leitbild


Seit 2009 ist die Schulte-Schmelter Stiftung in Köln und Umgebung aktiv. Mit ihr verwirklicht der Stifter und Namensgeber Hubert Schulte-Schmelter seinen Wunsch, Kindern, die aufgrund schwerwiegender traumatischer Erfahrungen materiell, seelisch oder körperlich in Not geraten sind, dauerhaft und nachhaltig zu helfen. Um dieses Ziel zu erreichen, betreibt die Stiftung zwei Wohngruppen sowie vier sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLGs).

Die Wohngruppen der Schulte-Schmelter Stiftung verstehen sich als Orte, welche den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen durch familien-ähnliche Betreuung sowie ganzheitlicher und wertschätzender Grundhaltung einen entwicklungsfördernden Rahmen bieten. Getragen wird unsere Arbeit von der Orientierung am christlich - humanistischen Menschenbild.           

Durch Alltagsorientiertheit, das gemeinsame Leben und Erleben von tragfähigen, belastbaren Beziehungen erhalten die jungen Menschen ein Um-feld, das ihnen in einem sicheren emotionalen Rahmen Möglichkeiten zur Nachreifung und Persönlichkeitsbildung bietet sowie schulische und sozi-ale Lernprozesse begünstigt. Dabei sind wir davon überzeugt, dass für das Gelingen dieser Aufgabe die Einbeziehung der Eltern und weiteren wich-tigen Bezugspersonen vom ersten Tag der Betreuung an unabdingbar ist.          

Das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung vor der geistig-seelischen Individualität der jungen Menschen dienen als Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Größtmögliches Vertrauen in die individuelle Persönlichkeit und die Ressourcen der jungen Menschen werden mit dem Schutzauftrag und den gesetzlichen Bestimmungen, sowohl für jeden Einzelnen als auch für die Gemeinschaft, in Einklang ge-bracht.

 

 

 

 

 

2 Ausstattung und Ressourcen

 

Personelle Ausstattung / Standards

Der in der Betriebserlaubnis festgelegte Betreuungsschlüssel von 1:1,7 ergibt 4,1 sozialpädagogische Fachkraftstellen. Das Stundenkontingent wird von Vollzeit- und Teilzeitkräften gedeckt. Die Qualifizierungen aller sozialpädagogischen Mitarbeiter/innen entsprechen dem Fachkräftegebot. Die innewohnende Gruppenleitung verfügt über eine sozialpädagogische Fachausbildung (Bachelor). Die Gruppenleitung ist der pädagogischen Leitung und der Geschäftsführung im Rahmen deren Gesamtverantwortung unterstellt. Die pädagogische Leitung sowie die Geschäftsführung werden im Rahmen des dafür vorgesehenen Stellenkontingents (insgesamt 0,38) wahrgenommen.       
Neu eingestellte Mitarbeitende müssen neben der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch die Abgabe einer Selbstverpflichtungs-erklärung versichern, dass keine entsprechenden Verfahren anhängig sind.

 

Wohnumfeld, räumliche Ausstattung & Lage         
Die Wohngruppe bewohnt ein großes Wohngebäude in einem ruhig gelegenen, reinen Wohngebiet in Rösrath. Das Wohnumfeld ist geprägt durch Einfamilienhausbebauung. Das Haus verfügt über ein großzügiges Platzangebot mit Einzelzimmern für jeden jungen Menschen, fünf Sanitär-räumen, Gemeinschaftsräumen, ein Bewegungs- und Spielraum, ein Lese- und Ruheraum, Räumlichkeiten zur Besuchsbegleitung, einer separaten Wohnmöglichkeit für die innewohnende Gruppenleitung sowie einem Garten. Es steht ein Dienst-Kfz zur Verfügung.     
Sämtliche für die Arbeit benötigte Infrastruktur, z.B. Schulen, Kitas, Ärzte, Vereine, Therapeuten und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Damit verbindet das Haus eine angenehme Wohnatmosphäre mit der Lebensqualität, welche die Stadt Rösrath bietet, auch durch ortsnahe Naturflächen, wie z.B. den Königsforst oder das bergische Land. Die Lage erlaubt auch eine naturnahe Freizeitgestaltung mit pädagogisch gestalteten Tierkontakten. Dies geschieht über Ausflüge zu Bauernhöfen, Waldspaziergängen, Tierpatenschaften, etc.

 

Hauswirtschaftliche & technische Versorgung

Die Reinigung der Räumlichkeiten sowie die sonstige hauswirtschaftliche Versorgung erfolgen durch eine Hauswirtschaftskraft, die mit Umfang einer 0,6 Stelle in der Wohngruppe tätig ist. Die jungen Menschen werden, ihrem Alter und Entwicklung angemessen, an der Reinigung ihrer Zimmer und kleineren Verrichtungen des Haushalts beteiligt und erhalten damit die Möglichkeit, lebenspraktische Fähigkeiten zu trainieren.

Die technische Instandhaltung der Räumlichkeiten wird durch externe Fachfirmen sichergestellt.



Gesetzlich Beauftragte

Der Einrichtungsträger kommt allen rechtlichen Verpflichtungen bzgl. der sogenannten Beauftragten nach.

 

3 Voraussetzungen und Ziele

 

Gesetzliche Grundlagen  

§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung / § 34 SGB VIII Heimerziehung

§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan

§ 37 SGB VIII Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
§ 45 SGB VIII Abs. 2 Nr. 1-4 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

§ 47 SGB VIII Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen

 


Zielgruppe/Indikation/Verweildauer
  

Aufgenommen werden weibliche junge Menschen

    ab einem Alter von 4 Jahren

    unabhängig von Nationalität, Lebensanschauung und kulturellem Hintergrund

    die befristet oder dauerhaft einen Platz zum Leben benötigen und

    die derzeit den Bedingungen und Beziehungen ihrer Herkunftsfamilien nicht ausgesetzt werden können.


Die Betreuungsform und das familienähnliche Format der Gruppe bietet jungen Menschen eine mittel- bis langfristige Betreuungsperspektive.

 

Unser sozialpädagogisches Angebot richtet sich an junge Menschen mit:

·         sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, Bindungsstörungen,        

·         Entwicklungsverzögerungen und Selbstwertstörungen,

·         Aggressionsproblematiken,

·         Schulproblemen,

·         Gewalterfahrungen,

·         Erfahrungen von Verwahrlosung,

·         psychisch kranken oder drogenabhängigen Eltern,

·         massiv erlebten Familienkonflikten.

 

Ausschlusskriterien
Nicht betreuen können wir junge Menschen,

    deren Hilfebedarf eine notwendige intensivpädagogische Betreuung erkennen lässt, z.B. durch massiv übergriffiges Verhalten im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung

    die akut drogenabhängig sind

    deren psychische Erkrankung einen chronifiziert psychotischen Verlauf nimmt

    die sich aufgrund ihrer Biographie nicht auf einen familienanalogen Betreuungsrahmen einlassen können und bei denen dies auch für die Zukunft nicht angenommen werden kann

    die akut suizidal sind.

 

 

Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren soll darüber Aufschluss geben, inwieweit unser Angebot der Jugendhilfe bei Neuaufnahmen von jungen Menschen geeignet ist und eine Erfolg versprechende Prognose zulässt. Das nachfolgende Vorgehen wird von unserer Seite angestrebt.

 

1) Aufnahmeanfrage, gerichtet an die pädagogische Leitung.

2) Wenn die Ersteinschätzung für eine Aufnahme spricht (Platzkontingent, Setting, Alter, Geschlecht etc.) werden weitere Unterlagen angefordert.

3) Wenn das Angebot passend für den jungen Menschen erscheint, erfolgt die Weiterleitung der Unterlagen an das jeweilige Team oder SPLG.

4) Austausch und Überlegungen im Team

5) Fachgespräch: Die pädagogische Leitung vereinbart einen Termin für ein Erstgespräch.
6) Während und nach dem Erstgespräch überlegen alle Beteiligten, ob eine Aufnahme in Frage kommt.
7) Wurde eine gemeinsame Entscheidung für eine Aufnahme getroffen, findet ein erster persönlicher Kontakt zwischen Gruppe bzw. Gruppen-
    leitung oder SPLG
und dem jungen Menschen statt. Hier wird dann auch die weitere Kontaktanbahnung geplant und abgesprochen.

8) Wie bieten die Möglichkeit eines befristeten Probewohnens an.

 


Ziele  

Maßgeblich für die Zielsetzung der Arbeit der Wohngruppe Rösrath sind der konkrete, individuelle Bedarf der einzelnen jungen Menschen sowie die Wertschätzung ihrer Herkunftsfamilien.

 

·         Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsperspektiven für den jungen Menschen.

·         Stabilisierung und Förderung der sozial- emotionalen und persönlichen Kompetenzen.

·         Leben in der Gemeinschaft und in der Natur mit Raum für individuelle Entwicklung der Einzelnen.

·         Personelle Kontinuität durch feste Bezugspersonen.

·         Ressourcen und Selbsthilfekräfte der jungen Menschen aktivieren und stärken, Aufarbeiten von individuellen Fehlentwicklungen und Defiziten.

·         Stärkung der Eigenmotivation und allmählich der damit verbundenen Eigenverantwortung.

·         Pädagogische Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie.

·         Wenn möglich und sinnvoll: Rückführung in die Herkunftsfamilie.

·         Integration in das nähere soziale Umfeld.

 

 

 

 

 

4 Grundleistungen

 

Leistungsbereich   

Beschreibung

Umfang / Häufigkeit 

 

Allgemeine Grundleistungen

 

 

 

Tätigkeiten und Sachleistungen, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Entgeltsatz abgedeckt sind.

·         Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes

·         Aufsicht, Betreuung, Förderung & Begleitung

·         Wahrnehmung der Aufsichtspflicht

·         Vollwertige Teilhabe am Gemeinschaftsleben & Partizipation:

Die einzelnen Bereiche, in denen die bei uns lebenden jungen Menschen grundsätzlich beteiligt werden, sind die Bereiche Alltag, Kinderrechte und Regeln sowie die Hilfeplanung. Zudem bestehen verschiedene Beteiligungsgremien und Beschwerdemöglichkeiten. Im Rahmen der Beteiligung im Alltag und in eigenen Angelegenheiten entscheiden die jungen Menschen mit über die Gestaltung des eigenen Wohnraums, der Besuchskontakte, der Freizeitgestaltung, bei der Veranstaltung von Festen, der Regeln im Umgang miteinander, bei Einkäufen, Essen und Kochen sowie die Aufteilung eigener Verantwortlichkeiten. Zudem erhalten sie die Möglichkeit, ihre Meinung im Rahmen gemeinsamer Kinderkonferenzen und/oder Gesprächsrunden im kleinen Kreis einzubringen. In den Beteiligungsgremien legen wir Wert darauf, pädagogischen und demokratischen Ansprüchen gerecht zu werden. Das beinhaltet einen respektvollen Umgang miteinander, indem z.B. das Zuhören eingeübt wird, jede/r eine eigene Meinung oder Idee anbringen darf und soll. Weiterhin werden Abstimmungen vorgenommen, wenn mehrere junge Menschen involviert sind. Die jungen Menschen erfahren, wie sie ihre Lebenswelt in verschiedenen Bereichen mitgestalten, verändern und beeinflussen können. Gleichzeitig erleben sie, das eine Entscheidung auch immer eine Konsequenz zur Folge hat und sie können sich darin üben, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

·         Mitwirkung im Hilfeplanverfahren:

Bei der Hilfeplanung beteiligen wir die jungen Menschen indi-viduell je nach ihrem Entwicklungsstand. Bei kleineren Kin-dern nutzen wir einen Rückmeldebogen zu den einzelnen Lebensbereichen, den die Kinder farblich mit grün, gelb oder rot hinterlegen können, um so ihre jeweiligen Gefühle auszudrücken. Junge Menschen mit größerer persönlicher Reife beteiligen wir an der Erstellung des Sachstandsber-ichts.

·         Räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen

·         Überprüfen evt. Gefährdungen, entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungslagen, z.B. Krisenintervention

·         Gespräche, pädagogische Interventionen und Planung individ. Aktivitäten gemeinsam mit den jungen Menschen

·         Traumasensible Alltagsbegleitung:

Vier grundlegende Haltungen prägen unseren beruflichen Alltag und das pädagogische Selbstverständnis:

1. Willkür begegnen wir im professionellen Kontext mit Transparenz, Fairness, klaren   Regeln und Strukturen.

2. Beteiligung im Sinne von Mit- und Selbstbestimmung wirken dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit entgegen und stärken das Selbstwirksamkeitserleben.

3. Die Akzeptanz von Gefühlen und vorhandene Möglichkeiten der Abreaktion lassen einen Zugang zu eigenen Gefühlen und deren Verarbeitung zu.

4. Geheimhaltung begegnen wir mit offener und wertschätzender Kommunikation sowie der Enttabuisierung von familiärer und/oder sexueller Gewalt.

Wir bieten den jungen Menschen einen planbaren Alltagsablauf, der ihnen Sicherheit und Orientierung bietet. Um die jungen Menschen bestmöglich und professionell zu begleiten, haben wir vereinbart, dass das Regelwerk transparent und nachvollziehbar sein muss und mit den jungen Menschen zusammen erstellt, sowie reflektiert und bei Bedarf verändert wird. Wir kommunizieren Gefühle und spiegeln die Gefühle der Kinder und treten im Konflikt „einen Schritt zurück“.

Uns ist wichtig, dass die Zimmer der jungen Menschen positiv besetzt sind. Sie sind ihr persönlicher Aufenthalts- und Rückzugsort.

In einzelnen Fällen finden Besuchskontakte nicht in der jeweiligen Einrichtung, sondern auf „neutralem Boden“ statt, um den Schutzraum der jungen Menschen zu sichern. Diese Entscheidungen finden unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen betreuten jungen Menschen statt.

Das „Aushalten von Situationen“ setzt voraus, von vorschnellen Strafen und Konsequenzen abzusehen. Stattdessen führen wir in individuellen Fällen zum Beispiel ein so genanntes “Triggertagebuch“, um mit den jungen Menschen sensibel und individuell arbeiten zu können.

Weiterhin achten wir darauf, im Konflikt den Rückzug zu ermöglichen (Re-Traumatisierung), Klärungen nicht zu lange aufzuschieben und Ventile zur Abreaktion zu schaffen (z.B. Frustball oder Boxsack, spazieren gehen, weitere Bewegungsangebote).

Nach Krisen erfolgen grundsätzlich gemeinsame Besprechungen und Beratungen, und bei Bedarf Supervision.

 

Um unsere Mitarbeitenden auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe vorzubereiten, thematisieren wir schon in Vorstellungsgesprächen unsere Haltung, mit der wir in der pädagogischen Arbeit den jungen Menschen begegnen. Wichtig ist uns dabei, dass bzgl. dieser Grundhaltung eine ausreichend große Gemeinsamkeit schon vor der Aufnahme einer Tätigkeit in der Schulte-Schmelter Stiftung vorhanden ist. Wir führen in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen Inhouse-Fortbildungen mit traumapädagogischen Inhalten durch. Außerdem unterstützen wir Aus- und Fortbildungswünsche der Mitarbeitenden mit traumapädagogischen Inhalt sowohl finanziell als auch durch die Freistellung von dienstlichen Verpflichtungen während der Aus- und Fortbildungszeiten. Bei der Auswahl unserer SupervisorInnen achten wir, neben anderen Qualifikationen und Erfahrungen, auch auf einschlägige Weiterbildungen im traumapädagogischen Bereich.

 

    Förderung des Sozialverhaltens

 

   Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich-seelisch    

     Gesunde Entwicklung

 

   Auseinandersetzung mit Werte- und Lebensfragen

    Betreuungsbezogene Verwaltungsarbeiten & Dokumentation

·         Förderung des Sozialverhaltens

·         Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich-seelisch gesunde Entwicklung

·         Auseinandersetzung mit Werte- und Lebensfragen

·         Betreuungsbezogene Verwaltungsarbeiten & Dokumentation

 

ständig

 

 

 

 

 

Ständig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ständig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ständig

 

 

 

 

 

Ständig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ständig

 

 

 

 

 

 

Ständig

 

 

 

 

Eingangsdiagnostik

 

 

 

 

·         Ärztliche Eingangsuntersuchung durch Kinderarzt und ggf. Fachärzte

·         Diagnostische Abklärung durch Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis Kirchner in Rösrath

·         Genogrammarbeit

·         Explorations- und Anamnesegespräche mit dem jungen Menschen und seinen Bezugspersonen


Zu Beginn




 

Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes

 

 

·         Bereitstellung eines altersentsprechenden Lebensbereiches / Umfeldes

·         Gestaltung des Lebensbereiches und der eigenen Zimmer zusammen mit den jungen Menschen

·         Bereitstellung einer entwicklungsfördernden und enttraumatisierenden Atmosphäre

 

 

Ständig

Alltägliche Versorgung  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Bereitstellen eines festen persönlichen Wohnbereiches in einem Einzelzimmer und Hilfestellung bei dessen Gestaltung

·         Bereitstellung des Sanitär- und Waschbereiches

·         Bereitstellung eines Wohnbereiches und einer Küche

·         Bereitstellen eines Gartens

·         Regelmäßige, gesunde Mahlzeiten: Für die jungen Menschen wird täglich frisch gekocht. Es werden drei Mahlzeiten sowie eine Zwischenmahlzeit eingenommen. Darüber hinaus ist z.B. frisches Obst jederzeit griffbereit verfügbar.

·         Entwicklungsangemessene Begleitung bei der Pflege der Wäsche und Kleidung sowie bei der Reinigung der Zimmer und der Gemeinschafts-räume

 

Ständig

 

 

 

 

Täglich

 

 



Bei Bedarf

Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen  

 

·         Gesprächsangebote zu ethischen und/oder religiösen Themen

·         Umgangsformen reflektieren hinsichtlich ethischer Wertvorstellungen

·         Nachhaltigkeit als Wertehaltung vermitteln

 

Regelmäßig

Freizeitgestaltung  

 

 

·         Freizeitstrukturierung durch spezifische Angebote entsprechend den individuellen Neigungen der jungen Menschen

 

·         Teilnahme am kulturellen Leben der Stadt Rösrath: Besuch von
Schulveranstaltungen, Theater, Konzerten, Stadtfeste, Besichtigungen

·         Anleitung zu einem adäquaten Umgang mit Medien

·         Anmeldung und Unterstützung bei örtlichen Vereinen: Sport, Musik, Freizeit...

      Möglichkeit zu pädagogisch gestalteten Tierkontakten im Umfeld

      der Gruppe  

      Möglichkeit, bei Interesse Klavierunterricht zu nehmen,

·         Längere Urlaubsmaßnahme im Sommer (14 Tage)

 

Regelmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

Jährlich

 

Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung  

 

 

 

 

 

 

 

·         Allgemeine Gesundheitserziehung

·         Regelmäßige Gesundheitskontrolle durch den Hausarzt /Kinderarzt

·         Besuche bei Zahnärzten, bei Bedarf bei weiteren Fachärzten

·         Sicherung notwendiger Therapien (Medikamente, Krankengymnastik, Zahnspange etc.)

·         Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und

Sexualhygiene

·         Hinleitung zu gesunden Essgewohnheiten

·         Dokumentation aller Arztbesuche und Erkrankungen

·         Einbezug der Eltern/des Vormunds bei gravierenden Krankheiten

Regelmäßig

 

 

Mind. jährlich

 

Bei Bedarf

 

 

 

Regelmäßig

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung  

 

Wir fördern die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen durch persönlich-individuelle Ansprache und strukturierte Einzelkontakte sowie eine persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Gemeinschaft mit folgenden Zielen:

 

·         Förderung individueller Stärken und emotionaler
Ausdrucksfähigkeit

·         Entwicklung eines angemessenen Selbstwertgefühls und
Selbstbewusstseins

·         Erfahren von Vertrauen und Sicherheit

·         Entwicklung von Werten und Normen

·         Bewusstsein für eigene Stärken und Ressourcen entwickeln

·         Fördern einer zunehmend autonomen Lebensführung durch gezieltes Training

·         Resilienzförderung

·         Biographiearbeit

·         Unterstützung bei der Verarbeitung biografischer Belastungen

 

 

 

 

 

 

Ständig und / oder

bei Bedarf

 

 

Reittherapie & Klavierunterricht

·         Reittherapie/Voltigieren:
Kooperation mit und Durchführung durch die Reitschule Biesenbach in Kürten, die Finanzierung erfolgt über den Förderverein "Anea Moni".

 

·         Klavierunterricht:
Der Unterricht findet im Haus statt, ein Klavier ist in der Gruppe vorhanden. Die Finanzierung erfolgt durch den Förderverein der Stiftung.

 

 

Wöchentlich

 

 

Wöchentlich

Förderung des Sozialverhaltens

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Zur Förderung des Sozialverhaltens der jungen Menschen greifen wir auf persönlich-individuelle Reflexionen und Training zurück. Stabilisierend wirken unsere persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Gemeinschaft und das Vorleben eines wertschätzenden Miteinanders, basierend auf Respekt und Annahme.

·         Voraussetzung ist die Achtung vor der Würde eines jeden jungen Menschen. Auch wenn Verhaltensweisen problematisch oder „sozial unverträglich“ sind, gehen wir davon aus, dass sie auf einem „guten Grund“ basieren.

·         Bewusstsein der pädagogischen Fachkräfte von der Bedeutung des persönlichen Vorbildes für die Entwicklung der Sozialkompetenz der jungen Menschen.

·         Bereitschaft zur Selbstkritik und Selbstreflexion

·         Gemeinsame und bindende Absprachen über Umgangsregeln innerhalb der Gemeinschaft.

·         Erlernen und Festigen von Umgangsregeln und „guten Gewohnheiten“, verständlich machen von Regeln.

·         Reflexion des Verhaltens innerhalb und außerhalb der Familie.

·         Hinterfragen von Rollenverständnissen, auch bezogen auf Geschlechter.

·         Berücksichtigung sozialer und kultureller Bedürfnisse, Kontakte und Beziehungen.

 

 

Ständig

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

Regelmäßig

 



Ständig und bei Bedarf

 

Schulische/berufliche Förderung      

 

 

 

 

Die Auswahl geeigneter Schulformen sowie Praktikums- und Ausbildungs-plätze erfolgt in Abstimmung mit den jungen Menschen, unter Einbezug von deren Eltern, Vormündern, Schule etc. 

 

·         Anleitung und Unterstützung bei den Hausaufgaben

·         Zusammenarbeit und Gespräche mit Erziehern/Lehrern, auch individuelle Vereinbarungen zur Integration und Intervention

·         Teilnahme an Elternsprechtagen sowie Klassenpflegschaften 

·         Bereitstellung von individuellem Fördermaterial

·         Unterstützung bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungsplätzen oder Nebentätigkeiten

·         Zusammenarbeit mit der Praktikums-/oder Ausbildungsstellen

·         Krisensituationen begleiten / Erarbeitung adäquater Lösungen

 

 

 

Bei Bedarf

 

Mind. 2x/Jahr und/oder bei Bedarf

 


Ständig

und
bei Bedarf

Erziehungsplanung, Hilfeplanung     

·        Einrichtungsinterne Erziehungsplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Hilfeplangespräche sowie unter Einbezug der jungen Menschen, der Angehörigen, dem sozialen Umfeld, ggf. Lehrern und Therapeuten

 

·        Partizipation, Beteiligung der jungen Menschen an der Erziehungs-planung und Hilfeplanung

·        Entwicklungsangemessene Beteiligung an - und Kenntnisnahme von - Sachstandsberichten und anderen Stellungnahmen zum Hilfeverlauf

·        Beteiligung der Herkunftsfamilien, fallführenden Stellen, Vormündern

·        Betrachtung der Erziehungsplanung als zusammenhängender Prozess in den Phasen

1.     Anamnese

2.     Zielformulierung

3.     Planung

4.     Realisierung

5.     Kontrolle und Bewertung

 

Hierbei wird jede einzelne Phase regelmäßig einer Kontrolle bezüglich ihres Standes unterzogen.

 

·        Um eine optimale und angemessene Hilfe für die jungen Menschen zu erreichen, findet eine enge und aktive Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung mit den zuständigen Mitarbeitenden der Jugendämter sowie mit Vormündern statt. Wir verstehen die Hilfeplanung als Teil des gesamten pädagogischen Hilfeprozesses und als unzertrennlichen Bestandteil der gemeinsamen Konstituierung eines erfolgreichen spezifischen Hilfebedarfs.

·        Vor und Nachbereiten von Hilfeplangesprächen

·        Organisation interner Zusatzleistungen und externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben

Zu Beginn

und bei Bedarf

 

 

 

Regelmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ständig

 

Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

 

 

 

Um die Verantwortlichkeit der Herkunftsfamilien für ihre Kinder zu stärken, beziehen wir sie in das Leben und die weitere Entwicklung der jungen Menschen ein. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung ist wichtig für das Gelingen der Maßnahme, da für die jungen Menschen nicht das Gefühl entstehen darf, „zwischen verschiedenen Stühlen zu sitzen und es jedem Recht machen zu müssen“. Eine solche Konstellation würde ihnen viel Energie abverlangen, welche somit für ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen würde. Dem wollen wir entgegen wirken, in dem wir, wo möglich, die Angehörigen aktiv in die Arbeit mit einbinden, z.B. bei Arztkontakten, Elternabenden, etc.. In Fällen, die eine aktive Mitarbeit nicht zulassen, informieren wir regelmäßig und umfassend die Angehörigen über den Entwicklungsstand des jungen Menschen. Art und Häufigkeit der Information richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls.

 

Die Angehörigen der uns anvertrauten jungen Menschen sind wichtige Bezugspersonen, deren Einbeziehung wir bewusst planen und fördern. Deshalb unterstützen wir, abhängig vom Einzelfall

und den Zielen der Hilfeplanung, Angehörigen-Kontakte sowohl schriftlich, telefonisch als auch in gegenseitigen Besuchen. Die familiären Problemlagen, denen wir in unserem Wirken begegnen, sind in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden. So spielen Phänomene wie z.B. chronifizierte psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit und/oder Obdachlosigkeit eine größer werdende Rolle und stellen die Angehörigen-Arbeit vor bedeutende Herausforderungen. Das Einhalten und Einüben von elterlichen Aufgaben und Rollenmustern wird zunehmend eine anleitende Funktion unserer Tätigkeit, die notwendig wird, um persönlichkeitsstabilisierende Ressourcen für die Kinder zu erschließen und nutzbar zu machen.

 

Die Rückführung zur Herkunftsfamilie wird angestrebt. Ist dies nicht möglich, gewährleisten wir die Verselbständigung der jungen Menschen.  

 

Ständig

Wichtige Hilfen sind hier:

·         Absprache von Kontakt- und Besuchsregeln mit jungen Menschen und deren Angehörigen/Eltern

·         Begleitung/Unterstützung der jungen Menschen bei Telefon- und Briefkontakten mit Familienangehörigen

 

Auf der Basis der im Hilfeplangesprächs getroffenen Vereinbarung

·         Planung, Vor- und Nachbereitung von Kontakten oder
Besuchen mit den jungen Menschen

Regelmäßig

Der Kontakt zu den Herkunftsfamilien gestaltet sich individuell und ist abhängig von der jeweiligen Hilfeplanung und familiären Situation.

 

 

 

Partizipation

Selbstbestimmung beginnt im Alltag! Die Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins kann nur dann gelingen, wenn das Kind dazu in der Lage ist, sein Leben aktiv mitzubestimmen. Die Stärkung der Selbstbestimmung im Alltag ist ein wichtiger Aspekt, der einen Schutz vor Übergriffen bieten kann.

 

Beteiligung (Partizipation) ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit. Die aktive Teilhabe verhilft jungen Menschen dazu, sich einzubringen, zunehmend eigene Bedürfnisse klar zu formulieren und einzufordern und somit die eigene Selbstwirksamkeit über gelebte Mitbestimmungsrechte zu erfahren. Das Erleben von Selbstwirksamkeit ist für den Menschen unabdingbar, um sich der eigenen Autonomie bewusst zu werden. Je früher und besser wir die jungen Menschen darin unterstützen, ein positives Selbstwirksamkeitsgefühl und -verständnis zu entwickeln und zu erfahren, umso leichter werden ihnen die Herausforderungen fallen, die das Leben mit sich bringt. Indem wir den jungen Menschen etwas zutrauen und sie ermutigen, wächst ihr Selbstbewusstsein und ihre Überzeugung, dass sie das, was sie schaffen wollen oder planen zu schaffen, auch wirklich umsetzen können.

 

Wichtig dabei ist jedoch eine zuverlässige Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen sowie die Zuversicht, dass sie Unterstützung erhalten bei Gefühlen und Erfahrungen von Misserfolgen. Zur Stabilisierung und Reflexion nutzen wir Biografie-Arbeit mit den jungen Menschen. Dabei gehen wir individuell vor und blicken z.B. behutsam zurück, beleuchten persönliche Stärken, aktuelle Eigenarten und auszubauende Kompetenzen und halten Entwicklungen gemeinsam fest. Folgende Merkmale sind uns dabei wichtig:

 

·         Transparenz und Einbezug bei allen persönlichen Themen und Angelegenheiten der jungen Menschen im Alltag

·         Alters- und entwicklungsorientierte Beteiligung an den Hilfeplan-prozessen

·         Aushändigung der Kontaktdaten der Ansprechpartner im Jugendamt, Therapeuten, Vormund, etc.

 

·           

·         Wertschätzender Umgang und Beteiligung:

·         Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Alltages 

·         Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Lebensraumes (Zimmer)

·         Alters- und entwicklungsorientierte umfassende Informationsvermittlung (nur wer informiert ist, kann beteiligt sein und mitentscheiden) 

·         Alters- und entwicklungsorientierte Beteiligung an der Entwicklung von Erziehungszielen und ihren Umsetzungswegen

·         Schaffung von Freiräumen für die Entwicklung einer aktiven Mitwirkung

 

Kinderkonferenz

·         Austausch und Reflexion über Situationen und Themen

·         Regeln gemeinsam besprechen und ggf. überarbeiten

·         Freizeitaktivitäten und Projekte planen

·         Aufgaben verteilen, Wünsche anbringen

·         Konflikte besprechen, gemeinsam lösen und Beschwerdewege vereinbaren

Ständig

 

 

 

 

 

 

Ständig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Permanent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Permanent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wöchentlich

 

 

 

 

 

 

 

Beschwerdeverfahren

Das Klima einer konstruktiven Kritik- und Feedbackkultur ist grundlegend, um die jungen Menschen an die aktive Ausführung ihre Beschwerderechte heranzuführen. Hierzu erhalten sie die Möglichkeit, ihre Rechte und Interessen zu vertreten. Dies betrifft neben den gemeinsamen Kinderkonferenzen und Gesprächsrunden den Lebensalltag. Im Alltag wächst die Beziehung zu den jungen Menschen. Durch Gruppen und Einzelgespräche werden die zu betreuenden jungen Menschen dazu ermutigt, sich bei Kritik sowie Kummer, Sorgen und Nöten, einem Erwachsenen ihrer Wahl anzuvertrauen.

 

Mit dem Beziehungs- und Bindungsaufbau zu den jungen Menschen wird eine vertrauensvolle

Atmosphäre geschaffen. Hierbei sollen die jungen Menschen lernen, persönliche Selbstsicherheit aufzubauen, sich als wichtiger Teil einer Gemeinschaft zu sehen, in der jeder eine Stimme hat, um sich als vollwertiges Individuum zu fühlen und daraus resultierend auch handeln zu können. Somit wird es ihnen im Alltag leichter fallen, sich jemanden anzuvertrauen und mitzuteilen. So kann die Beziehung als zentrales und wichtiges Arbeitsinstrument in der stationären Jugendhilfe Prävention und Schutz bieten.

 

Überdies ermutigen wir die bei uns betreuten jungen Menschen, sich an ihnen vertraute Personen außerhalb der Einrichtung zu wenden. Zu diesen zählen z.B. Lehrer/innen oder Erzieher/innen der Kindertageseinrichtungen sowie Verantwortliche in Vereinen. Sobald die persönliche Entwicklung der jungen Menschen dies zulässt (i.d.R. ab der Einschulung), händigen wir Ihnen die Kontaktdaten von Vormündern, zuständigen Sachbearbeiter/innen im Jugendamt, Therapeuten und weiteren Ansprechpartnern schriftlich aus.

 

Mehrere junge Menschen, die keine oder nur unzureichende bzw. unzuverlässige Kontakte zu ihren Eltern und weiteren Angehörigen erfahren, haben Paten vom Kölner Kreidekreis e.V. Der Verein ermöglicht die Übernahme von zuverlässigen und zugleich fachlich versierten Patenschaften, die von unseren jungen Menschen gerne angenommen werden.

 

Ombudschaft Jugendhilfe NRW: Die Jugendlichen haben den Flyer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW erhalten und verfügen somit über die Kontaktdaten, um sowohl selbstständig als auch unterstützt, auf telefonischen oder elektronischen Wegen, Kontakt aufzunehmen

 

Der Hinweis auf die verschiedenen Möglichkeiten, Beschwerden zu platzieren, ist wiederkehrende Thematik in den Haus- und Gruppenrunden.

 

Möglichkeit zur Beschwerde, durch

·         internen Briefkasten (Mitteilungsbox)

·         Ansprechen von selbst gewählten (internen oder externen) Vertrauenspersonen wird aktiv unterstützt, z.B. Patenschaften beim Kölner Kreidekreis, Vormünder, Sachbearbeiter in Jugendämtern, Lehrer, etc.

·         Beschwerden klären (ggf. externe Stelle hinzuziehen, z.B. Ombudschaft Jugendhilfe NRW)

·         Differenzierte Angaben zu Partizipation & Beschwerde im Schutzkonzept

 

Permanente Aufgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ständig

Bei Bedarf

 

Permanent

 

 

Wird unterstützt und gefördert.

Kinder- und Jugendschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgenden Grundlagenthemen des Kinder- und Jugendschutzes werden mit den bei uns betreuten jungen Menschen, ihrem Alters- und Entwicklungsstand entsprechend, im Lebensalltag integriert sowie in individuellen Projekten explizit erarbeitet. Nähere Ausführungen sind unserem Präventions- und Schutzkonzept entnehmbar:

 

Identität, differenz- und geschlechterbezogene Selbst- und Fremdwahrnehmung

 

Eigene Gefühle und Bedürfnisse wahrnehmen, einordnen und artikulieren

 

Gefühle und Bedürfnisse der anderen akzeptieren

 

Beziehungsgestaltung reflektieren und bei Bedarf korrigieren

 

Eigene Rechte und Pflichten kennen

 

Beteiligung und Beschwerden aktiv ausüben

 

Geschlechterrollen, Bilder von Weiblichkeit und Männlichkeit

 

Wertschätzende Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und Sexualität

 

Eigene Grenzen sowie die Grenzen anderer wahrnehmen und respektieren

 

Grenzverletzungen und Formen von Gewalt, Macht und Abhängigkeiten wahrnehmen und benennen, reflektieren und behutsam bearbeiten

 

Handlungsmöglichkeiten und Hilfestrategien erkennen und erlernen

 

Interne und externe Ansprechpartner/innen kennen

 

Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen und ausbauen

 

Eine reflektierte und selbstkritische Haltung aller pädagogischen Fachkräfte ist grundlegende Voraussetzung für gelingende Prävention, als Bestandteil einer fachlich versierten Betreuung,

Begleitung und Förderung der uns anvertrauten jungen Menschen. In unserer Einrichtung sind

ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte nach dem Fachkräftegebot beschäftigt. Einige sind zusätzlich ausgebildete Trauma-Pädagoginnen und -Pädagogen. Diesbezügliche Fort- und

Weiterbildungswünsche der Mitarbeitenden werden von Trägerseite der Schulte-Schmelter Stiftung aktiv gefördert.

 

Im Rahmen von Einstellungsgesprächen werden Kenntnisse und Erfahrungen zum Bereich der Prävention und dem Kinderschutz abgefragt und thematisiert. Unser Präventions- und Schutzkonzept wird allen neu eingestellten Mitarbeitenden ausgehändigt. Die Thematik ist außerdem regelmäßig in den Teambesprechungen auf der Tagesordnung und wird von uns permanent weiter geschult. Wir ermöglichen Fortbildungen zu Kinderschutzthemen und schreiben unser Konzept jährlich unter Beteiligung aller Mitarbeitenden fort.

 

·         Partizipation und Beschwerdemöglichkeit

·         Dokumentation aller Auffälligkeiten und Anhaltspunkte,
Einhaltung des Meldeverfahrens

·         Information / Einbezug der am Prozess beteiligten Fachkräfte sowie der jungen Menschen und deren Eltern/ Vormund

·         Einbeziehung externer insoweit erfahrener Fachkraft im Kinderschutz (Gefährdungseinschätzung, ggf. Erstellung eines Schutzplans, Gespräche/Hilfekonferenz)

·         Prozessabschluss, Dokumentation und Reflexion

·         Der aktive Kinderschutz wird im Rahmen der Personalentwicklung bereits vor der Einstellung von Mitarbeitenden und in den jährlichen Personalentwicklungsgesprächen sowie innerhalb der Teamarbeit fachlich-thematisch aufgegriffen.

·         Fortbildungen zum Kinderschutz werden durchgeführt

Permanente Aufgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ständig/grundsätzlich

 

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

 

 

 

 

Grundsätzlich

 

 

Nach Bedarf

Klientenbezogene Verwaltungsleistungen  

Führen einer Akte zur Dokumentation

·         der pädagogischen Entwicklung,

·         von besonderen Vorkommnissen,

·         von schulischen Belangen (Vereinbarungen, Kommunikation, Zeugnisse),

·         der gesundheitlichen Entwicklung,

·         von Verwaltungsvorgängen und dem entsprechenden Schriftverkehr

 

Weitere Verwaltungsleistungen sind:

·         Ausfertigung von Berichten, Bescheinigungen usw. 

·         Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw.

·         Sicherstellen des Versicherungsschutzes,

·         Abwicklung von Versicherungsfällen

·         Verwalten und Auszahlen klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld, etc.)

 

Auslaufen der Hilfe

·         Vorbereitung des jungen Menschen auf Rückführung/Entlassung oder Verlegung durch z.B. Gespräche und eine passende Verabschiedung.

 

 

·         Bei Verselbständigung: Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung und Unterstützung beim Umzug in eigenen Wohnraum.

Entsprechend den Bedarfen

 


Leistungen sind Zusatzleistungen

 

 

 

 

 

 

 

5 Mögliche Zusatzleistungen

 

Zusätzliche, zeitlich begrenzte individuelle Leistungen können nach Vereinbarung im Rahmen der Hilfeplanung und bei Vorliegen der personellen Ressourcen (extern oder intern) individuell und nach Bedarf vereinbart werden.


Besondere zusätzliche Betreuung im Alltag  

 

 

 

Entsprechend dem individuellen Bedarf (laut Hilfeplanung):

·         Intensivere Planung der Aktivitäten und alltagspraktische Trainings

·         Soziale Integration in die Gruppe fördern (z.B. bei Behinderung)

·         Intensivere Aufsicht und Begleitung

·         Intensivere regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote 

·         Intensive Unterstützung bei Verselbständigung

 


Abrechnung über

Fachleistungsstunden

oder

Stundenkontingente

 

 

Verselbständigung
und Nachbetreuung



Bei Verselbständigung:

·        Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung (Sicherstellen einer ordnungsgemäßen

      Verwendung der „Erstausstattungsbeihilfe“) einschließlich der 
      Unterstützung beim Umzug in den eigenen Wohnraum

·        Nachbetreuung darüber hinaus nach Bedarf

 

Abrechnung über

Fachleistungsstunden

 

Schulische Förderung

Nachhilfe / schulische Förderung bzw. häusliche Beschulung und Begleitung in Bedarfszeiten / Ausnahmesituationen.

Honorare / Fachleistungsstunden