Schulte-Schmelter-Stiftung
Flußstr.22
50374 Erftstadt
Tel.: 02235-9946257
Fax: 02235-9946258
info@schulte-schmelter-stiftung.de
Leistungsbeschreibung
der Mädchenwohngruppe Rösrath
Dezember 2022
Mädchenwohngruppe Rösrath
der Schulte Schmelter Stiftung
Heinrich-Heine
Weg 29
51503 Rösrath
Ansprechpartnerin: Lisa Maurer
Tel.: 02235-9946258
Fax: 02235 –9946259
E-Mail: lmaurer@schulte-schmelter-Stiftung.de
Geschäftsführung: Olaf Maurer
Pädagogische Leitung: Lisa Maurer
Platzzahl Wohngruppe Rösrath: 7 Plätze in Regelform für weibliche junge Menschen
Personalschlüssel: 1:1,7 päd. Personal: 4,11; Leitung: 0,38; Verwaltung: 0,23; Wirtschaftsdienst: 0,77
Träger: Schulte Schmelter Stiftung, Flußstr.22, 50374 Erftstadt
Örtliches Jugendamt: Stadt Köln
Betriebserlaubniserteilende Behörde: Landesjugendamt Rheinland
Die
Mädchengruppe in Rösrath ist eine familienanaloge Wohngruppe der stationären
Kinder- und Jugendhilfe. Das pädagogische, als Regelangebot ausgerichtete
Leistungsangebot, richtet sich an weibliche junge Menschen, die aufgrund
verschiedener Notsituationen und Schwierigkeiten nicht in ihren
Herkunftsfamilien aufwachsen können und deren Aufnahme in einer Pflegefamilie
durch ihre krisenhaften Lebenssituationen
nicht denkbar war.
Eine innewohnende Gruppenleitung, die im Haus mit den betreuten jungen Menschen lebt, sichert feste Bindungsstrukturen, Halt und Kontinuität. Sie wird dabei unterstützt von sozialpädagogischen Fachkräften, entsprechend dem Betreuungsschlüssel. Durch feste Dienstzeiten und klare Vertretungsregeln und transparente Zuständigkeiten erfahren die jungen Menschen Verlässlichkeit und Sicherheit.
Seit 2009 ist die Schulte-Schmelter Stiftung in
Köln und Umgebung aktiv. Mit ihr verwirklicht der Stifter und Namensgeber
Hubert Schulte-Schmelter seinen Wunsch, Kindern, die aufgrund schwerwiegender
traumatischer Erfahrungen materiell, seelisch oder körperlich in Not geraten
sind, dauerhaft und nachhaltig zu helfen. Um dieses Ziel zu erreichen, betreibt
die Stiftung zwei Wohngruppen sowie vier sozialpädagogische
Lebensgemeinschaften (SPLGs).
Die Wohngruppen der Schulte-Schmelter Stiftung verstehen sich als Orte, welche den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen durch familien-ähnliche Betreuung sowie ganzheitlicher und wertschätzender Grundhaltung einen entwicklungsfördernden Rahmen bieten. Getragen wird unsere Arbeit von der Orientierung am christlich - humanistischen Menschenbild.
Durch Alltagsorientiertheit,
das gemeinsame Leben und Erleben von tragfähigen, belastbaren Beziehungen
erhalten die jungen Menschen ein Um-feld, das ihnen in einem sicheren
emotionalen Rahmen Möglichkeiten zur Nachreifung und Persönlichkeitsbildung
bietet sowie schulische und sozi-ale Lernprozesse begünstigt. Dabei sind wir
davon überzeugt, dass für das Gelingen dieser Aufgabe die Einbeziehung der
Eltern und weiteren wich-tigen Bezugspersonen vom ersten Tag der Betreuung an
unabdingbar ist.
Das Grundrecht der freien
Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung vor der geistig-seelischen
Individualität der jungen Menschen dienen als Grundlage unserer pädagogischen
Arbeit. Größtmögliches Vertrauen in die individuelle Persönlichkeit und die
Ressourcen der jungen Menschen werden mit dem Schutzauftrag und den
gesetzlichen Bestimmungen, sowohl für jeden Einzelnen als auch für die
Gemeinschaft, in Einklang ge-bracht.
Der
in der Betriebserlaubnis festgelegte Betreuungsschlüssel von 1:1,7 ergibt 4,1
sozialpädagogische Fachkraftstellen. Das Stundenkontingent wird von Vollzeit-
und Teilzeitkräften gedeckt. Die Qualifizierungen aller sozialpädagogischen
Mitarbeiter/innen entsprechen dem Fachkräftegebot. Die innewohnende
Gruppenleitung verfügt über eine sozialpädagogische Fachausbildung (Bachelor).
Die Gruppenleitung ist der pädagogischen Leitung und der Geschäftsführung im
Rahmen deren Gesamtverantwortung unterstellt. Die pädagogische Leitung sowie
die Geschäftsführung werden im Rahmen des dafür vorgesehenen Stellenkontingents
(insgesamt 0,38) wahrgenommen.
Neu
eingestellte Mitarbeitende müssen neben der Vorlage eines erweiterten
Führungszeugnisses durch die Abgabe einer Selbstverpflichtungs-erklärung
versichern, dass keine entsprechenden Verfahren anhängig sind.
Wohnumfeld, räumliche Ausstattung & Lage
Die
Wohngruppe bewohnt ein großes Wohngebäude in einem ruhig gelegenen, reinen Wohngebiet in Rösrath. Das
Wohnumfeld ist geprägt durch Einfamilienhausbebauung. Das Haus verfügt über
ein großzügiges Platzangebot mit Einzelzimmern für jeden jungen Menschen, fünf
Sanitär-räumen, Gemeinschaftsräumen, ein Bewegungs- und Spielraum,
ein Lese- und Ruheraum, Räumlichkeiten zur Besuchsbegleitung, einer separaten Wohnmöglichkeit
für die innewohnende Gruppenleitung sowie einem Garten. Es steht ein Dienst-Kfz
zur Verfügung.
Sämtliche für die Arbeit benötigte Infrastruktur,
z.B. Schulen, Kitas, Ärzte, Vereine, Therapeuten und Einkaufsmöglichkeiten sind
fußläufig erreichbar. Damit verbindet das Haus eine angenehme Wohnatmosphäre
mit der Lebensqualität, welche die Stadt Rösrath bietet, auch durch ortsnahe Naturflächen, wie z.B. den
Königsforst oder das bergische Land. Die Lage erlaubt auch eine naturnahe Freizeitgestaltung mit
pädagogisch gestalteten Tierkontakten. Dies geschieht über Ausflüge zu
Bauernhöfen, Waldspaziergängen, Tierpatenschaften, etc.
Die Reinigung der Räumlichkeiten sowie die sonstige hauswirtschaftliche Versorgung erfolgen durch eine Hauswirtschaftskraft, die mit Umfang einer 0,6 Stelle in der Wohngruppe tätig ist. Die jungen Menschen werden, ihrem Alter und Entwicklung angemessen, an der Reinigung ihrer Zimmer und kleineren Verrichtungen des Haushalts beteiligt und erhalten damit die Möglichkeit, lebenspraktische Fähigkeiten zu trainieren.
Die technische Instandhaltung der Räumlichkeiten wird durch externe Fachfirmen sichergestellt.
Der Einrichtungsträger kommt allen rechtlichen Verpflichtungen bzgl. der sogenannten Beauftragten nach.
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung / § 34 SGB VIII Heimerziehung
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
§ 37
SGB VIII Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen
außerhalb der eigenen Familie
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
§ 45 SGB VIII Abs. 2 Nr. 1-4 Erlaubnis
für den Betrieb einer Einrichtung
§ 47 SGB VIII Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
Aufgenommen werden weibliche junge Menschen
• ab einem Alter von 4 Jahren
• unabhängig von Nationalität, Lebensanschauung und kulturellem Hintergrund
• die befristet oder dauerhaft einen Platz zum Leben benötigen und
• die derzeit den Bedingungen und Beziehungen ihrer Herkunftsfamilien nicht ausgesetzt werden können.
Die Betreuungsform und das familienähnliche Format der Gruppe bietet jungen
Menschen eine mittel- bis langfristige Betreuungsperspektive.
Unser sozialpädagogisches Angebot richtet sich an junge Menschen mit:
· sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, Bindungsstörungen,
· Entwicklungsverzögerungen und Selbstwertstörungen,
· Aggressionsproblematiken,
· Schulproblemen,
· Gewalterfahrungen,
· Erfahrungen von Verwahrlosung,
·
psychisch kranken oder
drogenabhängigen Eltern,
· massiv erlebten Familienkonflikten.
Ausschlusskriterien
Nicht betreuen können wir junge Menschen,
• deren Hilfebedarf eine notwendige intensivpädagogische Betreuung erkennen lässt, z.B. durch massiv übergriffiges Verhalten im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung
• die akut drogenabhängig sind
• deren psychische Erkrankung einen chronifiziert psychotischen Verlauf nimmt
• die sich aufgrund ihrer Biographie nicht auf einen familienanalogen Betreuungsrahmen einlassen können und bei denen dies auch für die Zukunft nicht angenommen werden kann
• die akut suizidal sind.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren soll darüber Aufschluss
geben, inwieweit unser Angebot der Jugendhilfe bei Neuaufnahmen von jungen
Menschen geeignet ist und eine Erfolg versprechende Prognose zulässt. Das
nachfolgende Vorgehen wird von unserer Seite angestrebt.
1) Aufnahmeanfrage, gerichtet an die pädagogische Leitung.
2) Wenn die Ersteinschätzung für eine Aufnahme spricht (Platzkontingent, Setting, Alter, Geschlecht etc.) werden weitere Unterlagen angefordert.
3) Wenn das Angebot passend für den jungen Menschen erscheint, erfolgt die Weiterleitung der Unterlagen an das jeweilige Team oder SPLG.
4) Austausch und Überlegungen im Team
5)
Fachgespräch: Die pädagogische Leitung vereinbart einen Termin für ein
Erstgespräch.
6) Während und nach dem Erstgespräch überlegen alle Beteiligten, ob eine
Aufnahme in Frage kommt.
7) Wurde eine gemeinsame Entscheidung für eine Aufnahme getroffen, findet ein
erster persönlicher Kontakt zwischen Gruppe bzw. Gruppen-
leitung oder SPLG und
dem jungen Menschen statt. Hier wird dann auch die weitere Kontaktanbahnung
geplant und abgesprochen.
8) Wie bieten die Möglichkeit eines befristeten Probewohnens an.
Maßgeblich für die Zielsetzung der Arbeit der Wohngruppe Rösrath sind der konkrete, individuelle Bedarf der einzelnen jungen Menschen sowie die Wertschätzung ihrer Herkunftsfamilien.
·
Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsperspektiven für
den jungen Menschen.
·
Stabilisierung und
Förderung der sozial- emotionalen und persönlichen Kompetenzen.
·
Leben in der Gemeinschaft und in der Natur mit Raum für
individuelle Entwicklung der Einzelnen.
·
Personelle Kontinuität durch feste Bezugspersonen.
·
Ressourcen und Selbsthilfekräfte der jungen Menschen
aktivieren und stärken, Aufarbeiten von individuellen Fehlentwicklungen und
Defiziten.
·
Stärkung der Eigenmotivation und allmählich der damit verbundenen
Eigenverantwortung.
·
Pädagogische Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie.
·
Wenn möglich und sinnvoll: Rückführung in die
Herkunftsfamilie.
·
Integration in das nähere soziale Umfeld.
Leistungsbereich |
Beschreibung |
Umfang / Häufigkeit |
Allgemeine Grundleistungen |
Tätigkeiten und Sachleistungen, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Entgeltsatz abgedeckt sind. ·
Prüfung der
Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes · Aufsicht, Betreuung, Förderung & Begleitung · Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ·
Vollwertige
Teilhabe am Gemeinschaftsleben & Partizipation: Die einzelnen Bereiche, in denen die bei uns lebenden
jungen Menschen grundsätzlich beteiligt werden, sind die Bereiche Alltag,
Kinderrechte und Regeln sowie die Hilfeplanung. Zudem bestehen verschiedene
Beteiligungsgremien und Beschwerdemöglichkeiten. Im Rahmen der Beteiligung im
Alltag und in eigenen Angelegenheiten entscheiden die jungen Menschen mit
über die Gestaltung des eigenen Wohnraums, der Besuchskontakte, der
Freizeitgestaltung, bei der Veranstaltung von Festen, der Regeln im Umgang
miteinander, bei Einkäufen, Essen und Kochen sowie die Aufteilung eigener
Verantwortlichkeiten. Zudem erhalten sie die Möglichkeit, ihre Meinung im
Rahmen gemeinsamer Kinderkonferenzen und/oder Gesprächsrunden im kleinen
Kreis einzubringen. In den Beteiligungsgremien legen wir Wert darauf,
pädagogischen und demokratischen Ansprüchen gerecht zu werden. Das beinhaltet
einen respektvollen Umgang miteinander, indem z.B. das Zuhören eingeübt wird,
jede/r eine eigene Meinung oder Idee anbringen darf und soll. Weiterhin
werden Abstimmungen vorgenommen, wenn mehrere junge Menschen involviert sind.
Die jungen Menschen erfahren, wie sie ihre Lebenswelt in verschiedenen
Bereichen mitgestalten, verändern und beeinflussen können. Gleichzeitig
erleben sie, das eine Entscheidung auch immer eine Konsequenz zur Folge hat
und sie können sich darin üben, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. · Mitwirkung im Hilfeplanverfahren: Bei der Hilfeplanung beteiligen wir die jungen Menschen
indi-viduell je nach ihrem Entwicklungsstand. Bei kleineren Kin-dern nutzen
wir einen Rückmeldebogen zu den einzelnen Lebensbereichen, den die Kinder
farblich mit grün, gelb oder rot hinterlegen können, um so ihre jeweiligen
Gefühle auszudrücken. Junge Menschen mit größerer persönlicher Reife
beteiligen wir an der Erstellung des Sachstandsber-ichts. · Räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen ·
Überprüfen evt.
Gefährdungen, entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungslagen, z.B.
Krisenintervention ·
Gespräche,
pädagogische Interventionen und Planung individ. Aktivitäten gemeinsam mit
den jungen Menschen · Traumasensible Alltagsbegleitung: Vier grundlegende Haltungen prägen unseren beruflichen
Alltag und das pädagogische Selbstverständnis: 1. Willkür begegnen wir im professionellen Kontext mit
Transparenz, Fairness, klaren Regeln
und Strukturen. 2. Beteiligung im Sinne von Mit- und Selbstbestimmung
wirken dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit entgegen und stärken das
Selbstwirksamkeitserleben. 3. Die Akzeptanz von Gefühlen und vorhandene
Möglichkeiten der Abreaktion lassen einen Zugang zu eigenen Gefühlen und
deren Verarbeitung zu. 4. Geheimhaltung begegnen wir mit offener und
wertschätzender Kommunikation sowie der Enttabuisierung von familiärer
und/oder sexueller Gewalt. Wir bieten den jungen Menschen einen planbaren
Alltagsablauf, der ihnen Sicherheit und Orientierung bietet. Um die jungen
Menschen bestmöglich und professionell zu begleiten, haben wir vereinbart,
dass das Regelwerk transparent und nachvollziehbar sein muss und mit den
jungen Menschen zusammen erstellt, sowie reflektiert und bei Bedarf verändert
wird. Wir kommunizieren Gefühle und spiegeln die Gefühle der Kinder und
treten im Konflikt „einen Schritt zurück“. Uns ist wichtig, dass die Zimmer der jungen Menschen
positiv besetzt sind. Sie sind ihr persönlicher Aufenthalts- und Rückzugsort. In einzelnen Fällen finden Besuchskontakte nicht in der
jeweiligen Einrichtung, sondern auf „neutralem Boden“ statt, um den
Schutzraum der jungen Menschen zu sichern. Diese Entscheidungen finden unter
Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen betreuten jungen
Menschen statt. Das „Aushalten von Situationen“ setzt voraus, von
vorschnellen Strafen und Konsequenzen abzusehen. Stattdessen führen wir in
individuellen Fällen zum Beispiel ein so genanntes “Triggertagebuch“, um mit
den jungen Menschen sensibel und individuell arbeiten zu können. Weiterhin achten wir darauf, im Konflikt den Rückzug zu
ermöglichen (Re-Traumatisierung), Klärungen nicht zu lange aufzuschieben und
Ventile zur Abreaktion zu schaffen (z.B. Frustball oder Boxsack, spazieren
gehen, weitere Bewegungsangebote). Nach Krisen erfolgen grundsätzlich gemeinsame
Besprechungen und Beratungen, und bei Bedarf Supervision. Um unsere Mitarbeitenden auf die Wahrnehmung dieser
Aufgabe vorzubereiten, thematisieren wir schon in Vorstellungsgesprächen
unsere Haltung, mit der wir in der pädagogischen Arbeit den jungen Menschen
begegnen. Wichtig ist uns dabei, dass bzgl. dieser Grundhaltung eine
ausreichend große Gemeinsamkeit schon vor der Aufnahme einer Tätigkeit in der
Schulte-Schmelter Stiftung vorhanden ist. Wir führen in regelmäßigen, meist
jährlichen Abständen Inhouse-Fortbildungen mit traumapädagogischen Inhalten
durch. Außerdem unterstützen wir Aus- und Fortbildungswünsche der
Mitarbeitenden mit traumapädagogischen Inhalt sowohl finanziell als auch
durch die Freistellung von dienstlichen Verpflichtungen während der Aus- und
Fortbildungszeiten. Bei der Auswahl unserer SupervisorInnen achten wir, neben
anderen Qualifikationen und Erfahrungen, auch auf einschlägige
Weiterbildungen im traumapädagogischen Bereich. • Förderung des Sozialverhaltens • Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich-seelisch Gesunde Entwicklung • Auseinandersetzung mit Werte- und Lebensfragen • Betreuungsbezogene Verwaltungsarbeiten & Dokumentation · Förderung des Sozialverhaltens ·
Schaffung von
Voraussetzungen für eine körperlich-seelisch gesunde Entwicklung · Auseinandersetzung mit Werte- und Lebensfragen · Betreuungsbezogene Verwaltungsarbeiten & Dokumentation |
ständig Ständig Ständig Ständig Ständig Ständig Ständig |
Eingangsdiagnostik |
· Ärztliche Eingangsuntersuchung durch Kinderarzt und ggf. Fachärzte ·
Diagnostische Abklärung durch
Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis Kirchner in Rösrath · Genogrammarbeit ·
Explorations- und Anamnesegespräche
mit dem jungen Menschen und seinen Bezugspersonen |
|
Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes |
· Bereitstellung eines altersentsprechenden Lebensbereiches / Umfeldes ·
Gestaltung des Lebensbereiches und
der eigenen Zimmer zusammen mit den jungen Menschen ·
Bereitstellung einer entwicklungsfördernden
und enttraumatisierenden Atmosphäre |
Ständig |
Alltägliche Versorgung |
·
Bereitstellen eines festen
persönlichen Wohnbereiches in einem Einzelzimmer und Hilfestellung bei dessen
Gestaltung · Bereitstellung des Sanitär- und Waschbereiches ·
Bereitstellung eines Wohnbereiches
und einer Küche · Bereitstellen eines Gartens ·
Regelmäßige,
gesunde Mahlzeiten: Für die jungen Menschen wird täglich frisch gekocht. Es
werden drei Mahlzeiten sowie eine Zwischenmahlzeit eingenommen. Darüber hinaus
ist z.B. frisches Obst jederzeit griffbereit verfügbar. ·
Entwicklungsangemessene Begleitung
bei der Pflege der Wäsche und Kleidung sowie bei der Reinigung der Zimmer und
der Gemeinschafts-räume |
Täglich
Bei Bedarf |
Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen |
·
Gesprächsangebote zu ethischen
und/oder religiösen Themen · Umgangsformen reflektieren hinsichtlich ethischer Wertvorstellungen · Nachhaltigkeit als Wertehaltung vermitteln |
Regelmäßig |
Freizeitgestaltung |
· Freizeitstrukturierung durch spezifische Angebote entsprechend den individuellen Neigungen der jungen Menschen ·
Teilnahme am
kulturellen Leben der Stadt Rösrath: Besuch von · Anleitung zu einem adäquaten Umgang mit Medien · Anmeldung und Unterstützung bei örtlichen Vereinen: Sport, Musik, Freizeit... Möglichkeit zu pädagogisch gestalteten Tierkontakten im Umfeld der Gruppe Möglichkeit, bei Interesse Klavierunterricht zu nehmen, · Längere Urlaubsmaßnahme im Sommer (14 Tage) |
Regelmäßig Jährlich |
Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung |
· Allgemeine Gesundheitserziehung · Regelmäßige Gesundheitskontrolle durch den Hausarzt /Kinderarzt · Besuche bei Zahnärzten, bei Bedarf bei weiteren Fachärzten · Sicherung notwendiger Therapien (Medikamente, Krankengymnastik, Zahnspange etc.) · Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene · Hinleitung zu gesunden Essgewohnheiten · Dokumentation aller Arztbesuche und Erkrankungen · Einbezug der Eltern/des Vormunds bei gravierenden Krankheiten |
|
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung |
Wir fördern die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen durch persönlich-individuelle Ansprache und strukturierte Einzelkontakte sowie eine persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Gemeinschaft mit folgenden Zielen: ·
Förderung
individueller Stärken und emotionaler ·
Entwicklung
eines angemessenen Selbstwertgefühls und · Erfahren von Vertrauen und Sicherheit · Entwicklung von Werten und Normen · Bewusstsein für eigene Stärken und Ressourcen entwickeln · Fördern einer zunehmend autonomen Lebensführung durch gezieltes Training · Resilienzförderung · Biographiearbeit · Unterstützung bei der Verarbeitung biografischer Belastungen |
|
Reittherapie & Klavierunterricht |
·
Reittherapie/Voltigieren:
·
Klavierunterricht: |
Wöchentlich Wöchentlich |
Förderung des Sozialverhaltens |
· Zur Förderung des Sozialverhaltens der jungen Menschen greifen wir auf persönlich-individuelle Reflexionen und Training zurück. Stabilisierend wirken unsere persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Gemeinschaft und das Vorleben eines wertschätzenden Miteinanders, basierend auf Respekt und Annahme. · Voraussetzung ist die Achtung vor der Würde eines jeden jungen Menschen. Auch wenn Verhaltensweisen problematisch oder „sozial unverträglich“ sind, gehen wir davon aus, dass sie auf einem „guten Grund“ basieren. · Bewusstsein der pädagogischen Fachkräfte von der Bedeutung des persönlichen Vorbildes für die Entwicklung der Sozialkompetenz der jungen Menschen. · Bereitschaft zur Selbstkritik und Selbstreflexion · Gemeinsame und bindende Absprachen über Umgangsregeln innerhalb der Gemeinschaft. · Erlernen und Festigen von Umgangsregeln und „guten Gewohnheiten“, verständlich machen von Regeln. · Reflexion des Verhaltens innerhalb und außerhalb der Familie. · Hinterfragen von Rollenverständnissen, auch bezogen auf Geschlechter. · Berücksichtigung sozialer und kultureller Bedürfnisse, Kontakte und Beziehungen. |
Ständig
Regelmäßig
Ständig und bei Bedarf |
Schulische/berufliche Förderung |
Die Auswahl geeigneter Schulformen sowie Praktikums- und Ausbildungs-plätze erfolgt in Abstimmung mit den jungen Menschen, unter Einbezug von deren Eltern, Vormündern, Schule etc.
· Anleitung und Unterstützung bei den Hausaufgaben · Zusammenarbeit und Gespräche mit Erziehern/Lehrern, auch individuelle Vereinbarungen zur Integration und Intervention · Teilnahme an Elternsprechtagen sowie Klassenpflegschaften · Bereitstellung von individuellem Fördermaterial · Unterstützung bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungsplätzen oder Nebentätigkeiten · Zusammenarbeit mit der Praktikums-/oder Ausbildungsstellen · Krisensituationen begleiten / Erarbeitung adäquater Lösungen |
Bei Bedarf
Mind. 2x/Jahr und/oder bei Bedarf
|
Erziehungsplanung, Hilfeplanung |
· Einrichtungsinterne Erziehungsplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Hilfeplangespräche sowie unter Einbezug der jungen Menschen, der Angehörigen, dem sozialen Umfeld, ggf. Lehrern und Therapeuten · Partizipation, Beteiligung der jungen Menschen an der Erziehungs-planung und Hilfeplanung · Entwicklungsangemessene Beteiligung an - und Kenntnisnahme von - Sachstandsberichten und anderen Stellungnahmen zum Hilfeverlauf · Beteiligung der Herkunftsfamilien, fallführenden Stellen, Vormündern · Betrachtung der Erziehungsplanung als zusammenhängender Prozess in den Phasen 1. Anamnese 2. Zielformulierung 3. Planung 4. Realisierung 5. Kontrolle und Bewertung Hierbei wird jede einzelne Phase regelmäßig einer Kontrolle bezüglich ihres Standes unterzogen. ·
Um eine
optimale und angemessene Hilfe für die jungen Menschen zu erreichen, findet
eine enge und aktive Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung mit den
zuständigen Mitarbeitenden der Jugendämter sowie mit Vormündern statt. Wir
verstehen die Hilfeplanung als Teil des gesamten pädagogischen Hilfeprozesses
und als unzertrennlichen Bestandteil der gemeinsamen Konstituierung eines
erfolgreichen spezifischen Hilfebedarfs. · Vor und Nachbereiten von Hilfeplangesprächen ·
Organisation
interner Zusatzleistungen und externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung
ergeben |
Zu Beginn und bei Bedarf Regelmäßig Ständig |
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie |
Um die Verantwortlichkeit der Herkunftsfamilien für ihre Kinder zu stärken, beziehen wir sie in das Leben und die weitere Entwicklung der jungen Menschen ein. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung ist wichtig für das Gelingen der Maßnahme, da für die jungen Menschen nicht das Gefühl entstehen darf, „zwischen verschiedenen Stühlen zu sitzen und es jedem Recht machen zu müssen“. Eine solche Konstellation würde ihnen viel Energie abverlangen, welche somit für ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen würde. Dem wollen wir entgegen wirken, in dem wir, wo möglich, die Angehörigen aktiv in die Arbeit mit einbinden, z.B. bei Arztkontakten, Elternabenden, etc.. In Fällen, die eine aktive Mitarbeit nicht zulassen, informieren wir regelmäßig und umfassend die Angehörigen über den Entwicklungsstand des jungen Menschen. Art und Häufigkeit der Information richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls. Die Angehörigen der uns anvertrauten jungen Menschen sind wichtige Bezugspersonen, deren Einbeziehung wir bewusst planen und fördern. Deshalb unterstützen wir, abhängig vom Einzelfall und den Zielen der Hilfeplanung, Angehörigen-Kontakte sowohl schriftlich, telefonisch als auch in gegenseitigen Besuchen. Die familiären Problemlagen, denen wir in unserem Wirken begegnen, sind in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden. So spielen Phänomene wie z.B. chronifizierte psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit und/oder Obdachlosigkeit eine größer werdende Rolle und stellen die Angehörigen-Arbeit vor bedeutende Herausforderungen. Das Einhalten und Einüben von elterlichen Aufgaben und Rollenmustern wird zunehmend eine anleitende Funktion unserer Tätigkeit, die notwendig wird, um persönlichkeitsstabilisierende Ressourcen für die Kinder zu erschließen und nutzbar zu machen. Die Rückführung zur Herkunftsfamilie wird angestrebt. Ist dies nicht möglich, gewährleisten wir die Verselbständigung der jungen Menschen. |
Ständig |
Wichtige Hilfen sind hier: · Absprache von Kontakt- und Besuchsregeln mit jungen Menschen und deren Angehörigen/Eltern · Begleitung/Unterstützung der jungen Menschen bei Telefon- und Briefkontakten mit Familienangehörigen |
Auf der Basis der im Hilfeplangesprächs getroffenen Vereinbarung |
|
·
Planung, Vor-
und Nachbereitung von Kontakten oder |
Regelmäßig |
|
Der Kontakt zu den Herkunftsfamilien gestaltet sich individuell und ist abhängig von der jeweiligen Hilfeplanung und familiären Situation. |
|
|
Partizipation |
Selbstbestimmung beginnt im Alltag! Die Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins kann nur dann gelingen, wenn das Kind dazu in der Lage ist, sein Leben aktiv mitzubestimmen. Die Stärkung der Selbstbestimmung im Alltag ist ein wichtiger Aspekt, der einen Schutz vor Übergriffen bieten kann. Beteiligung (Partizipation) ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit. Die aktive Teilhabe verhilft jungen Menschen dazu, sich einzubringen, zunehmend eigene Bedürfnisse klar zu formulieren und einzufordern und somit die eigene Selbstwirksamkeit über gelebte Mitbestimmungsrechte zu erfahren. Das Erleben von Selbstwirksamkeit ist für den Menschen unabdingbar, um sich der eigenen Autonomie bewusst zu werden. Je früher und besser wir die jungen Menschen darin unterstützen, ein positives Selbstwirksamkeitsgefühl und -verständnis zu entwickeln und zu erfahren, umso leichter werden ihnen die Herausforderungen fallen, die das Leben mit sich bringt. Indem wir den jungen Menschen etwas zutrauen und sie ermutigen, wächst ihr Selbstbewusstsein und ihre Überzeugung, dass sie das, was sie schaffen wollen oder planen zu schaffen, auch wirklich umsetzen können. Wichtig dabei ist jedoch eine zuverlässige Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen sowie die Zuversicht, dass sie Unterstützung erhalten bei Gefühlen und Erfahrungen von Misserfolgen. Zur Stabilisierung und Reflexion nutzen wir Biografie-Arbeit mit den jungen Menschen. Dabei gehen wir individuell vor und blicken z.B. behutsam zurück, beleuchten persönliche Stärken, aktuelle Eigenarten und auszubauende Kompetenzen und halten Entwicklungen gemeinsam fest. Folgende Merkmale sind uns dabei wichtig: · Transparenz und Einbezug bei allen persönlichen Themen und Angelegenheiten der jungen Menschen im Alltag · Alters- und entwicklungsorientierte Beteiligung an den Hilfeplan-prozessen · Aushändigung der Kontaktdaten der Ansprechpartner im Jugendamt, Therapeuten, Vormund, etc. ·
· Wertschätzender Umgang und Beteiligung: · Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Alltages · Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Lebensraumes (Zimmer) · Alters- und entwicklungsorientierte umfassende Informationsvermittlung (nur wer informiert ist, kann beteiligt sein und mitentscheiden) · Alters- und entwicklungsorientierte Beteiligung an der Entwicklung von Erziehungszielen und ihren Umsetzungswegen · Schaffung von Freiräumen für die Entwicklung einer aktiven Mitwirkung Kinderkonferenz · Austausch und Reflexion über Situationen und Themen · Regeln gemeinsam besprechen und ggf. überarbeiten · Freizeitaktivitäten und Projekte planen · Aufgaben verteilen, Wünsche anbringen ·
Konflikte
besprechen, gemeinsam lösen und Beschwerdewege vereinbaren |
Ständig Ständig Permanent Permanent Wöchentlich |
Beschwerdeverfahren |
Das Klima einer konstruktiven Kritik- und Feedbackkultur ist grundlegend, um die jungen Menschen an die aktive Ausführung ihre Beschwerderechte heranzuführen. Hierzu erhalten sie die Möglichkeit, ihre Rechte und Interessen zu vertreten. Dies betrifft neben den gemeinsamen Kinderkonferenzen und Gesprächsrunden den Lebensalltag. Im Alltag wächst die Beziehung zu den jungen Menschen. Durch Gruppen und Einzelgespräche werden die zu betreuenden jungen Menschen dazu ermutigt, sich bei Kritik sowie Kummer, Sorgen und Nöten, einem Erwachsenen ihrer Wahl anzuvertrauen. Mit dem Beziehungs- und Bindungsaufbau zu den jungen Menschen wird eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen. Hierbei sollen die jungen Menschen lernen, persönliche Selbstsicherheit aufzubauen, sich als wichtiger Teil einer Gemeinschaft zu sehen, in der jeder eine Stimme hat, um sich als vollwertiges Individuum zu fühlen und daraus resultierend auch handeln zu können. Somit wird es ihnen im Alltag leichter fallen, sich jemanden anzuvertrauen und mitzuteilen. So kann die Beziehung als zentrales und wichtiges Arbeitsinstrument in der stationären Jugendhilfe Prävention und Schutz bieten. Überdies ermutigen wir die bei uns betreuten jungen Menschen, sich an ihnen vertraute Personen außerhalb der Einrichtung zu wenden. Zu diesen zählen z.B. Lehrer/innen oder Erzieher/innen der Kindertageseinrichtungen sowie Verantwortliche in Vereinen. Sobald die persönliche Entwicklung der jungen Menschen dies zulässt (i.d.R. ab der Einschulung), händigen wir Ihnen die Kontaktdaten von Vormündern, zuständigen Sachbearbeiter/innen im Jugendamt, Therapeuten und weiteren Ansprechpartnern schriftlich aus. Mehrere junge Menschen, die keine oder nur unzureichende bzw. unzuverlässige Kontakte zu ihren Eltern und weiteren Angehörigen erfahren, haben Paten vom Kölner Kreidekreis e.V. Der Verein ermöglicht die Übernahme von zuverlässigen und zugleich fachlich versierten Patenschaften, die von unseren jungen Menschen gerne angenommen werden. Ombudschaft Jugendhilfe NRW: Die Jugendlichen haben den Flyer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW erhalten und verfügen somit über die Kontaktdaten, um sowohl selbstständig als auch unterstützt, auf telefonischen oder elektronischen Wegen, Kontakt aufzunehmen Der Hinweis auf die verschiedenen Möglichkeiten, Beschwerden zu platzieren, ist wiederkehrende Thematik in den Haus- und Gruppenrunden. Möglichkeit zur Beschwerde, durch · internen Briefkasten (Mitteilungsbox) · Ansprechen von selbst gewählten (internen oder externen) Vertrauenspersonen wird aktiv unterstützt, z.B. Patenschaften beim Kölner Kreidekreis, Vormünder, Sachbearbeiter in Jugendämtern, Lehrer, etc. · Beschwerden klären (ggf. externe Stelle hinzuziehen, z.B. Ombudschaft Jugendhilfe NRW) ·
Differenzierte
Angaben zu Partizipation & Beschwerde im Schutzkonzept |
Permanente Aufgabe Ständig Bei Bedarf Permanent Wird unterstützt und gefördert. |
Kinder- und Jugendschutz |
Die nachfolgenden Grundlagenthemen des Kinder- und Jugendschutzes werden mit den bei uns betreuten jungen Menschen, ihrem Alters- und Entwicklungsstand entsprechend, im Lebensalltag integriert sowie in individuellen Projekten explizit erarbeitet. Nähere Ausführungen sind unserem Präventions- und Schutzkonzept entnehmbar: Identität, differenz- und geschlechterbezogene Selbst- und Fremdwahrnehmung Eigene Gefühle und Bedürfnisse wahrnehmen, einordnen und artikulieren Gefühle und Bedürfnisse der anderen akzeptieren Beziehungsgestaltung reflektieren und bei Bedarf korrigieren Eigene Rechte und Pflichten kennen Beteiligung und Beschwerden aktiv ausüben Geschlechterrollen, Bilder von Weiblichkeit und Männlichkeit Wertschätzende Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und Sexualität Eigene Grenzen sowie die Grenzen anderer wahrnehmen und respektieren Grenzverletzungen und Formen von Gewalt, Macht und Abhängigkeiten wahrnehmen und benennen, reflektieren und behutsam bearbeiten Handlungsmöglichkeiten und Hilfestrategien erkennen und erlernen Interne und externe Ansprechpartner/innen kennen Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen und ausbauen Eine reflektierte und selbstkritische Haltung aller pädagogischen Fachkräfte ist grundlegende Voraussetzung für gelingende Prävention, als Bestandteil einer fachlich versierten Betreuung, Begleitung und Förderung der uns anvertrauten jungen Menschen. In unserer Einrichtung sind ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte nach dem Fachkräftegebot beschäftigt. Einige sind zusätzlich ausgebildete Trauma-Pädagoginnen und -Pädagogen. Diesbezügliche Fort- und Weiterbildungswünsche der Mitarbeitenden werden von Trägerseite der Schulte-Schmelter Stiftung aktiv gefördert. Im Rahmen von Einstellungsgesprächen werden Kenntnisse und Erfahrungen zum Bereich der Prävention und dem Kinderschutz abgefragt und thematisiert. Unser Präventions- und Schutzkonzept wird allen neu eingestellten Mitarbeitenden ausgehändigt. Die Thematik ist außerdem regelmäßig in den Teambesprechungen auf der Tagesordnung und wird von uns permanent weiter geschult. Wir ermöglichen Fortbildungen zu Kinderschutzthemen und schreiben unser Konzept jährlich unter Beteiligung aller Mitarbeitenden fort. · Partizipation und Beschwerdemöglichkeit ·
Dokumentation
aller Auffälligkeiten und Anhaltspunkte, · Information / Einbezug der am Prozess beteiligten Fachkräfte sowie der jungen Menschen und deren Eltern/ Vormund · Einbeziehung externer insoweit erfahrener Fachkraft im Kinderschutz (Gefährdungseinschätzung, ggf. Erstellung eines Schutzplans, Gespräche/Hilfekonferenz) · Prozessabschluss, Dokumentation und Reflexion · Der aktive Kinderschutz wird im Rahmen der Personalentwicklung bereits vor der Einstellung von Mitarbeitenden und in den jährlichen Personalentwicklungsgesprächen sowie innerhalb der Teamarbeit fachlich-thematisch aufgegriffen. · Fortbildungen zum Kinderschutz werden durchgeführt |
Permanente Aufgabe Ständig/grundsätzlich Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Grundsätzlich Nach Bedarf |
Klientenbezogene Verwaltungsleistungen |
Führen einer Akte zur Dokumentation · der pädagogischen Entwicklung, · von besonderen Vorkommnissen, · von schulischen Belangen (Vereinbarungen, Kommunikation, Zeugnisse), · der gesundheitlichen Entwicklung, · von Verwaltungsvorgängen und dem entsprechenden Schriftverkehr Weitere Verwaltungsleistungen sind: · Ausfertigung von Berichten, Bescheinigungen usw. · Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. · Sicherstellen des Versicherungsschutzes, · Abwicklung von Versicherungsfällen · Verwalten und Auszahlen klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld, etc.) |
|
Auslaufen der Hilfe |
· Vorbereitung des jungen Menschen auf Rückführung/Entlassung oder Verlegung durch z.B. Gespräche und eine passende Verabschiedung.
· Bei Verselbständigung: Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung und Unterstützung beim Umzug in eigenen Wohnraum. |
Entsprechend den Bedarfen
|
Zusätzliche, zeitlich
begrenzte individuelle Leistungen können nach Vereinbarung im Rahmen der
Hilfeplanung und bei Vorliegen der personellen Ressourcen (extern oder intern)
individuell und nach Bedarf vereinbart werden.
Besondere zusätzliche Betreuung im Alltag |
Entsprechend dem individuellen Bedarf (laut Hilfeplanung): · Intensivere Planung der Aktivitäten und alltagspraktische Trainings · Soziale Integration in die Gruppe fördern (z.B. bei Behinderung) · Intensivere Aufsicht und Begleitung · Intensivere regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote · Intensive Unterstützung bei Verselbständigung |
Fachleistungsstunden oder Stundenkontingente |
Verselbständigung
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Bei Verselbständigung: · Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung (Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Verwendung der
„Erstausstattungsbeihilfe“) einschließlich der · Nachbetreuung darüber hinaus nach Bedarf |
Abrechnung über Fachleistungsstunden |
Schulische Förderung |
Nachhilfe / schulische Förderung bzw. häusliche Beschulung und Begleitung in Bedarfszeiten / Ausnahmesituationen. |