Schulte-Schmelter-Stiftung
Flußstr.22
50374 Erftstadt
Tel.: 02235-9946257
Fax: 02235-9946258
info@schulte-schmelter-stiftung.de
Leistungsbeschreibung
Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften
der
Schulte-Schmelter Stiftung
Dezember 2022
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
der Schulte
Schmelter Stiftung:
SPLG Bornheim, 2 Plätze, 50333 Bornheim, Kräwinkel 28
SPLG Zündorf, 2 Plätze, 51143 Köln, Kirchstraße 4
SPLG Rösrath, 1 Platz, 51503 Rösrath, Jägerstraße 15
Ansprechpartnerin: Lisa Maurer
Tel.: 02235– 9946258
Fax: 02235– 9946259
E-Mail: lmaurer@schulte-schmelter-Stiftung.de
Geschäftsführung: Olaf Maurer
Pädagogische Leitung: Lisa Maurer
Platzzahl SPLG´s: 5
Plätze in Regelform für junge Menschen
Personalschlüssel: 1:1,7 päd. Personal: 2,94, Leitung: 0,27; Verwaltung: 0,16; Wirtschaftsdienst: 0,55
Träger: Schulte Schmelter Stiftung, Flußstr. 22, 50374 Erftstadt
Örtliches Jugendamt: Stadt Köln
Betriebserlaubniserteilende Behörde: Landesjugendamt Rheinland
Die Sozialpädagogischen
Lebensgemeinschaften (SPLG´s) sind ein Angebot der stationären Kinder- und Jugendhilfe.
Das pädagogische, familienana-log ausgerichtete Leistungsangebot, richtet sich
an junge Menschen, die aufgrund verschiedener Notsituationen und
Schwierigkeiten nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können und deren
Aufnahme in einer Pflegefamilie durch ihre krisenhaften Lebenssituationen nicht
denkbar war. Der gegenüber einer Wohngruppe überschaubarere Rahmen eignet sich
dabei gut für junge Menschen, welche durch größere Betreuungssettings schnell
überfordert werden.
Innewohnendes Fachehepaar,
welches im Haus mit den betreuten jungen Menschen lebt, sichert feste
Bindungsstrukturen, Halt und Kontinuität
Seit 2009 ist die Schulte-Schmelter Stiftung in
Köln und Umgebung aktiv. Mit ihr verwirklicht der Stifter und Namensgeber
Hubert Schulte-Schmelter seinen Wunsch, Kindern, die aufgrund schwerwiegender
traumatischer Erfahrungen materiell, seelisch oder körperlich in Not geraten
sind, dauerhaft und nachhaltig zu helfen. Um dieses Ziel zu erreichen, betreibt
die Stiftung zwei Wohngruppen sowie vier sozialpädagogische
Lebensgemeinschaften (SPLGs).
Die Wohngruppen der Schulte-Schmelter Stiftung verstehen sich als Orte, welche den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen durch familien-ähnliche Betreuung sowie ganzheitlicher und wertschätzender Grundhaltung einen entwicklungsfördernden Rahmen bieten. Getragen wird unsere Arbeit von der Orientierung am christlich - humanistischen Menschenbild.
Durch Alltagsorientiertheit,
das gemeinsame Leben und Erleben von tragfähigen, belastbaren Beziehungen
erhalten die jungen Menschen ein Um-feld, das ihnen in einem sicheren
emotionalen Rahmen Möglichkeiten zur Nachreifung und Persönlichkeitsbildung
bietet sowie schulische und sozi-ale Lernprozesse begünstigt. Dabei sind wir
davon überzeugt, dass für das Gelingen dieser Aufgabe die Einbeziehung der
Eltern und weiteren wich-tigen Bezugspersonen vom ersten Tag der Betreuung an
unabdingbar ist.
Das Grundrecht der freien
Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung vor der geistig-seelischen
Individualität der jungen Menschen dienen als Grundlage unserer pädagogischen
Arbeit. Größtmögliches Vertrauen in die individuelle Persönlichkeit und die
Ressourcen der jungen Menschen werden mit dem Schutzauftrag und den
gesetzlichen Bestimmungen, sowohl für jeden Einzelnen als auch für die
Gemeinschaft, in Einklang ge-bracht.
Der vereinbarte
Betreuungsschlüssel von 1:1,7 ergibt 2,94 sozialpädagogische Fachkraftstellen.
Hiervon werden 0,44 Stellen einer „Poolbildung“ zugeführt, welcher der Gruppe
in Frechen zur Verfügung steht, um Urlaubs- und Krankheitsvertretungen im
Bereich der SPLG´s und der Erziehungsstelle zu leisten. Das gesamte
Stundenkontingent wird von Vollzeit- und von Teilzeitkräften gedeckt. Die
Qualifizierungen aller sozialpädagogischen Mitarbeiter/innen entsprechen dem
Fachkräftegebot.
Das innewohnende
Leitungsehepaar der SPLG Bornheim verfügt über die Qualifikationen zu staatl.
anerkannten Heilpädagog*innen und Traumapädagog*innen. Die innewohnende Leitung
der SPLG Rösrath ist Dipl.-Sozialpädagogin. Die SPLG Zündorf wir von einer
staatl. anerkannten Erzieherin geleitet. Die Leitung ist der pädagogischen
Leitung und der Geschäftsführung im Rahmen deren Gesamtverantwortung
unterstellt. Die pädagogische Leitung sowie die Geschäftsführung werden im
Rahmen des dafür vorgesehenen Stellenkontingents (insgesamt 0,27) wahrgenommen.
Neu eingestellte
Mitarbeitende müssen neben der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch
die Abgabe einer Selbstverpflichtungs-erklärung versichern, dass keine
entsprechenden Verfahren anhängig sind.
Wohnumfeld, räumliche Ausstattung & Lage
Das Haus der Sozialpädagogischen
Lebensgemeinschaft Kinkel liegt in 51143 Köln, Kirchstr. 4 in einem allein
Wohnzwecken dienenden Gebiet mit ausschließlich Wohnhäusern. Porz-Zündorf
befindet sich im rechtsrheinischen Süden Kölns und ist über das öffentliche
Verkehrsnetz hervorragend angebunden.Von der SPLG ist die Haltestelle der Linie
7, welche die Verbindung zur Innenstadt darstellt, fußläufig in 5 Minuten
erreichbar. Auch die S-Bahn Haltstelle Porz-Wahn ist mit der Buslinie164 in 10
Minuten erreichbar, womit auch eine Anbindung an den überregionalen Verkehr
besteht. Die Struktur des
Stadtteils Zündorf ist ländlich/dörflich und damit gut als Lebens- und Lernort
von Kindern geeignet. Sämtliche benötigte Schulformen, medizinische
Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Fachärzte, Kliniken), therapeutische sowie
Freizeitangebote (Vereine,Spielplätze, etc.) werden entweder vor Ort
vorgehalten oder sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit
erreichbar. Die Nähe zur Innenstadt mit seiner schulichen und freizeitlichen,
medizinischen und therapeutischen Versorgungsqualität ist ein zusätzlicher
Standortvorteil.
Die
sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Maurer hat ihren Sitz in 53332 Bornheim,
Kräwinkel 28. Sämtliche für die Arbeit benötigte Infrastruktur, z.B. Schulen,
Ärzte, Vereine Therapeuten, sind fußläufig oder gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zu erreichen. Das Haus befindet sich in einem reinen Wohngebiet mit ausschließlich
Einfamilienhäusern und verfügt über einen großen Garten, Einzelzimmer für jedes
Kind und ausreichend Gemeinschaftsräumlichkeiten. Bornheim-Walberberg liegt
ländlich verortet, linksrheinisch zwischen den Metropolregionen Köln und Bonn.
Die Gegend ist geprägt von landwirtschaftlicher Nutzung, der Rheinnähe und dem
angrenzenden Kottenforst, ein weitläufiges Wald- und Naherholungsgebiet. Über
öffentliche Verkehrsmittel ist die Anbindung nach Köln und Bonn sehr gut
gewährleistet.
Die
sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Melard-Rosse liegt, mit öffentlichen
Verkehrsmitteln gut erreichbar, in 51503 Rösrath, Jägerstrasse 15. Das
Einfamilienhaus befindet sich im Eigentum der sozialpädagogischen
Lebensgemeinschaft und steht in einem reinen Wohngebiet. Alle benötigten
schulischen, therapeutischen und externen Freizeitangebote (Vereine, u.ä.)
liegen in unmittelbarer Nähe oder sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar. Damit sind die Voraussetzungen für eine gute soziale Integration
des Kindes gegeben.
Die
Reinigung der Räumlichkeiten sowie die sonstige hauswirtschaftliche Versorgung
erfolgen durch die SPLG´s in Eigenregie. Die jungen Menschen werden, ihrem
Alter und Entwicklung angemessen, an der Reinigung ihrer Zimmer und kleineren
Verrichtungen des Haushalts beteiligt und erhalten damit die Möglichkeit,
lebenspraktische Fähigkeiten zu trainieren.
Die
technische Instandhaltung der Räumlichkeiten wird durch externe Fachfirmen
sichergestellt
Der Einrichtungsträger kommt allen rechtlichen Verpflichtungen bzgl. der sogenannten Beauftragten nach.
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung / § 34 SGB VIII Heimerziehung
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
§ 37
SGB VIII Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen
außerhalb der eigenen Familie
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
§ 45 SGB VIII Abs. 2 Nr. 1-4 Erlaubnis
für den Betrieb einer Einrichtung
§ 47 SGB VIII Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
Aufgenommen werden junge Menschen
• ab einem Alter von 4 Jahren
• unabhängig von Nationalität, Lebensanschauung und kulturellem Hintergrund
• die befristet oder dauerhaft einen Platz zum Leben benötigen und
• die derzeit den Bedingungen und Beziehungen ihrer Herkunftsfamilien nicht ausgesetzt werden können.
Aufgrund einer
Vereinbarung mit dem LVR-Landesjugendamt findet in der SPLG Maurer keine
Neuaufnahme mehr statt, da nach Verselbständigung der dort lebenden jungen
Menschen das Ehepaar Maurer sich auf ihre Leitungsfunktionen konzentriert.
Die familienanaloge Betreuungsform bietet jungen Menschen eine mittel- bis
langfristige Betreuungsperspektive.
Unser sozialpädagogisches Angebot richtet sich an junge Menschen mit:
· sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, Bindungsstörungen,
· Entwicklungsverzögerungen und Selbstwertstörungen,
· Aggressionsproblematiken,
· Schulproblemen,
· Gewalterfahrungen,
· Erfahrungen von Verwahrlosung,
· psychisch kranken oder drogenabhängigen Eltern,
· massiv erlebten Familienkonflikten.
Ausschlusskriterien
Nicht betreuen können wir junge Menschen,
• deren Hilfebedarf eine notwendige intensivpädagogische Betreuung erkennen lässt, z.B. durch massiv übergriffiges Verhalten im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung
• die akut drogenabhängig sind
• deren psychische Erkrankung einen chronifiziert psychotischen Verlauf nimmt
• die sich aufgrund ihrer Biographie nicht auf einen familienanalogen Betreuungsrahmen einlassen können und bei denen dies auch für die Zukunft nicht angenommen werden kann
• die akut suizidal sind.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren soll darüber Aufschluss
geben, inwieweit unser Angebot der Jugendhilfe bei Neuaufnahmen von jungen
Menschen geeignet ist und eine Erfolg versprechende Prognose zulässt. Das
nachfolgende Vorgehen wird von unserer Seite angestrebt.
1) Aufnahmeanfrage, gerichtet an die pädagogische Leitung.
2) Wenn die Ersteinschätzung für eine Aufnahme spricht (Platzkontingent, Setting, Alter, Geschlecht etc.) werden weitere Unterlagen angefordert.
3) Wenn das Angebot passend für den jungen Menschen erscheint, erfolgt die Weiterleitung der Unterlagen an das jeweilige Team oder SPLG.
4) Austausch und Überlegungen im Team
5)
Fachgespräch: Die pädagogische Leitung vereinbart einen Termin für ein
Erstgespräch.
6) Während und nach dem Erstgespräch überlegen alle Beteiligten, ob eine
Aufnahme in Frage kommt.
7) Wurde eine gemeinsame Entscheidung für eine Aufnahme getroffen, findet ein
erster persönlicher Kontakt zwischen Gruppe bzw. Gruppen-
leitung oder SPLG und
dem jungen Menschen statt. Hier wird dann auch die weitere Kontaktanbahnung
geplant und abgesprochen.
8) Wie bieten die Möglichkeit eines befristeten Probewohnens an.
Wie bereits erwähnt findet diese Vorgehensweise keine Anwendung auf die SPLG Maurer, da dort keine Aufnahme mehr stattfindet.
Maßgeblich für die Zielsetzung der Arbeit der SPLG´s sind der konkrete, individuelle Bedarf der einzelnen jungen Menschen sowie die Wertschätzung ihrer Herkunftsfamilien.
· Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsperspektiven für den jungen Menschen.
· Stabilisierung und Förderung der sozial- emotionalen und persönlichen Kompetenzen.
· Leben in der Gemeinschaft und in der Natur mit Raum für individuelle Entwicklung der Einzelnen.
· Personelle Kontinuität durch feste Bezugspersonen.
· Ressourcen und Selbsthilfekräfte der jungen Menschen aktivieren und stärken, Aufarbeiten von individuellen Fehlentwicklungen und Defiziten.
· Stärkung der Eigenmotivation und allmählich der damit verbundenen Eigenverantwortung.
· Pädagogische Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie.
· Wenn möglich und sinnvoll: Rückführung in die Herkunftsfamilie.
· Integration in das nähere soziale Umfeld.
Leistungsbereich |
Beschreibung |
Umfang / Häufigkeit |
Allgemeine Grundleistungen |
Tätigkeiten und Sachleistungen, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Entgeltsatz abgedeckt sind. · Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes · Aufsicht, Betreuung, Förderung & Begleitung · Wahrnehmung der Aufsichtspflicht · Vollwertige Teilhabe am Gemeinschaftsleben & Partizipation: Die
einzelnen Bereiche, in denen die bei uns lebenden jungen Menschen
grundsätzlich beteiligt werden, sind die Bereiche Alltag, Kinderrechte und
Regeln sowie die Hilfeplanung. Zudem bestehen verschiedene
Beteiligungsgremien und Beschwerdemöglichkeiten. Im Rahmen der Beteiligung im
Alltag und in eigenen Angelegenheiten entscheiden die jungen Menschen mit
über die Gestaltung des eigenen Wohnraums, der Besuchskontakte, der
Freizeitgestaltung, bei der Veranstaltung von Festen, der Regeln im Umgang
miteinander, bei Einkäufen, Essen und Kochen sowie die Aufteilung eigener
Verantwortlichkeiten. Zudem erhalten sie die Möglichkeit, ihre Meinung im
Rahmen gemeinsamer Kinderkonferenzen und/oder Gesprächsrunden im kleinen
Kreis einzubringen. In den Beteiligungsgremien legen wir Wert darauf,
pädagogischen und demokratischen Ansprüchen gerecht zu werden. Das beinhaltet
einen respektvollen Umgang miteinander, indem z.B. das Zuhören eingeübt wird,
jede/r eine eigene Meinung oder Idee anbringen darf und soll. Weiterhin
werden Abstimmungen vorgenommen, wenn mehrere junge Menschen involviert sind.
Die jungen Menschen erfahren, wie sie ihre Lebenswelt in verschiedenen
Bereichen mitgestalten, verändern und beeinflussen können. Gleichzeitig
erleben sie, das eine Entscheidung auch immer eine Konsequenz zur Folge hat
und sie können sich darin üben, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. · Mitwirkung im Hilfeplanverfahren: Bei
der Hilfeplanung beteiligen wir die jungen Menschen indi-viduell je nach
ihrem Entwicklungsstand. Bei kleineren Kin-dern nutzen wir einen
Rückmeldebogen zu den einzelnen Lebensbereichen, den die Kinder farblich mit
grün, gelb oder rot hinterlegen können, um so ihre jeweiligen Gefühle
auszudrücken. Junge Menschen mit größerer persönlicher Reife beteiligen wir
an der Erstellung des Sachstandsber-ichts. · Räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen · Überprüfen evt. Gefährdungen, entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungslagen, z.B. Krisenintervention · Gespräche, pädagogische Interventionen und Planung individ. Aktivitäten gemeinsam mit den jungen Menschen · Traumasensible Alltagsbegleitung: Vier
grundlegende Haltungen prägen unseren beruflichen Alltag und das pädagogische
Selbstverständnis: 1.
Willkür begegnen wir im professionellen Kontext mit Transparenz, Fairness,
klaren Regeln und Strukturen. 2.
Beteiligung im Sinne von Mit- und Selbstbestimmung wirken dem Gefühl von
Ohnmacht und Hilflosigkeit entgegen und stärken das
Selbstwirksamkeitserleben. 3.
Die Akzeptanz von Gefühlen und vorhandene Möglichkeiten der Abreaktion lassen
einen Zugang zu eigenen Gefühlen und deren Verarbeitung zu. 4.
Geheimhaltung begegnen wir mit offener und wertschätzender Kommunikation
sowie der Enttabuisierung von familiärer und/oder sexueller Gewalt. Wir
bieten den jungen Menschen einen planbaren Alltagsablauf, der ihnen
Sicherheit und Orientierung bietet. Um die jungen Menschen bestmöglich und
professionell zu begleiten, haben wir vereinbart, dass das Regelwerk
transparent und nachvollziehbar sein muss und mit den jungen Menschen
zusammen erstellt, sowie reflektiert und bei Bedarf verändert wird. Wir
kommunizieren Gefühle und spiegeln die Gefühle der Kinder und treten im
Konflikt „einen Schritt zurück“. Uns
ist wichtig, dass die Zimmer der jungen Menschen positiv besetzt sind. Sie
sind ihr persönlicher Aufenthalts- und Rückzugsort. In
einzelnen Fällen finden Besuchskontakte nicht in der jeweiligen Einrichtung,
sondern auf „neutralem Boden“ statt, um den Schutzraum der jungen Menschen zu
sichern. Diese Entscheidungen finden unter Berücksichtigung der Wünsche und
Bedürfnisse der betroffenen betreuten jungen Menschen statt. Das
„Aushalten von Situationen“ setzt voraus, von vorschnellen Strafen und
Konsequenzen abzusehen. Stattdessen führen wir in individuellen Fällen zum
Beispiel ein so genanntes “Triggertagebuch“, um mit den jungen Menschen sensibel
und individuell arbeiten zu können. Weiterhin
achten wir darauf, im Konflikt den Rückzug zu ermöglichen
(Re-Traumatisierung), Klärungen nicht zu lange aufzuschieben und Ventile zur
Abreaktion zu schaffen (z.B. Frustball oder Boxsack, spazieren gehen, weitere
Bewegungsangebote). Nach
Krisen erfolgen grundsätzlich gemeinsame Besprechungen und Beratungen, und
bei Bedarf Supervision. Um
unsere Mitarbeitenden auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe vorzubereiten,
thematisieren wir schon in Vorstellungsgesprächen unsere Haltung, mit der wir
in der pädagogischen Arbeit den jungen Menschen begegnen. Wichtig ist uns
dabei, dass bzgl. dieser Grundhaltung eine ausreichend große Gemeinsamkeit
schon vor der Aufnahme einer Tätigkeit in der Schulte-Schmelter Stiftung vorhanden
ist. Wir führen in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen
Inhouse-Fortbildungen mit traumapädagogischen Inhalten durch. Außerdem
unterstützen wir Aus- und Fortbildungswünsche der Mitarbeitenden mit
traumapädagogischen Inhalt sowohl finanziell als auch durch die Freistellung
von dienstlichen Verpflichtungen während der Aus- und Fortbildungszeiten. Bei
der Auswahl unserer SupervisorInnen achten wir, neben anderen Qualifikationen
und Erfahrungen, auch auf einschlägige Weiterbildungen im traumapädagogischen
Bereich. • Förderung des Sozialverhaltens • Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich-seelisch Gesunde Entwicklung • Auseinandersetzung mit Werte- und Lebensfragen • Betreuungsbezogene Verwaltungsarbeiten & Dokumentation · Förderung des Sozialverhaltens · Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich-seelisch gesunde Entwicklung · Auseinandersetzung mit Werte- und Lebensfragen · Betreuungsbezogene Verwaltungsarbeiten & Dokumentation |
ständig Ständig Ständig Ständig Ständig Ständig Ständig |
Eingangsdiagnostik |
· Ärztliche Eingangsuntersuchung durch Kinderarzt und ggf. Fachärzte · Diagnostische Abklärung durch Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen · Genogrammarbeit · Explorations- und Anamnesegespräche mit dem jungen Menschen und seinen Bezugspersonen |
|
Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes |
· Bereitstellung eines altersentsprechenden Lebensbereiches / Umfeldes · Gestaltung des Lebensbereiches und der eigenen Zimmer zusammen mit den jungen Menschen · Bereitstellung einer entwicklungsfördernden und enttraumatisierenden Atmosphäre |
Ständig |
Alltägliche Versorgung |
· Bereitstellen eines festen persönlichen Wohnbereiches in einem Einzelzimmer und Hilfestellung bei dessen Gestaltung · Bereitstellung des Sanitär- und Waschbereiches · Bereitstellung eines Wohnbereiches und einer Küche · Bereitstellen eines Gartens · Regelmäßige, gesunde Mahlzeiten: Für die jungen Menschen wird täglich frisch gekocht. Es werden drei Mahlzeiten sowie eine Zwischenmahlzeit eingenommen. Darüber hinaus ist z.B. frisches Obst jederzeit griffbereit verfügbar. · Entwicklungsangemessene Begleitung bei der Pflege der Wäsche und Kleidung sowie bei der Reinigung der Zimmer und der Gemeinschafts-räume |
Täglich
Bei Bedarf |
Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen |
· Gesprächsangebote zu ethischen und/oder religiösen Themen · Umgangsformen reflektieren hinsichtlich ethischer Wertvorstellungen · Nachhaltigkeit als Wertehaltung vermitteln |
Regelmäßig |
Freizeitgestaltung |
· Freizeitstrukturierung durch spezifische Angebote entsprechend den individuellen Neigungen der jungen Menschen ·
Teilnahme am
kulturellen Leben der Kommunen: Besuch von · Anleitung zu einem adäquaten Umgang mit Medien · Anmeldung und Unterstützung bei örtlichen Vereinen: Sport, Musik, Freizeit... Möglichkeit zu pädagogisch gestalteten Tierkontakten im Umfeld der Gruppe Möglichkeit, bei Interesse Klavierunterricht zu nehmen, · Längere Urlaubsmaßnahme im Sommer (14 Tage) |
Regelmäßig Jährlich |
Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung |
· Allgemeine Gesundheitserziehung · Regelmäßige Gesundheitskontrolle durch den Hausarzt /Kinderarzt · Besuche bei Zahnärzten, bei Bedarf bei weiteren Fachärzten · Sicherung notwendiger Therapien (Medikamente, Krankengymnastik, Zahnspange etc.) · Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene · Hinleitung zu gesunden Essgewohnheiten · Dokumentation aller Arztbesuche und Erkrankungen · Einbezug der Eltern/des Vormunds bei gravierenden Krankheiten |
|
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung |
Wir fördern die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen durch persönlich-individuelle Ansprache und strukturierte Einzelkontakte sowie eine persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Gemeinschaft mit folgenden Zielen: ·
Förderung
individueller Stärken und emotionaler ·
Entwicklung
eines angemessenen Selbstwertgefühls und · Erfahren von Vertrauen und Sicherheit · Entwicklung von Werten und Normen · Bewusstsein für eigene Stärken und Ressourcen entwickeln · Fördern einer zunehmend autonomen Lebensführung durch gezieltes Training · Resilienzförderung · Biografiearbeit · Unterstützung bei der Verarbeitung biografischer Belastungen |
|
Förderung des Sozialverhaltens |
· Zur Förderung des Sozialverhaltens der jungen Menschen greifen wir auf persönlich-individuelle Reflexionen und Training zurück. Stabilisierend wirken unsere persönlichkeitsfördernde Atmosphäre in der Gemeinschaft und das Vorleben eines wertschätzenden Miteinanders, basierend auf Respekt und Annahme. · Voraussetzung ist die Achtung vor der Würde eines jeden jungen Menschen. Auch wenn Verhaltensweisen problematisch oder „sozial unverträglich“ sind, gehen wir davon aus, dass sie auf einem „guten Grund“ basieren. · Bewusstsein der pädagogischen Fachkräfte von der Bedeutung des persönlichen Vorbildes für die Entwicklung der Sozialkompetenz der jungen Menschen. · Bereitschaft zur Selbstkritik und Selbstreflexion · Gemeinsame und bindende Absprachen über Umgangsregeln innerhalb der Gemeinschaft. · Erlernen und Festigen von Umgangsregeln und „guten Gewohnheiten“, verständlich machen von Regeln. · Reflexion des Verhaltens innerhalb und außerhalb der Familie. · Hinterfragen von Rollenverständnissen, auch bezogen auf Geschlechter. · Berücksichtigung sozialer und kultureller Bedürfnisse, Kontakte und Beziehungen. |
Ständig
Regelmäßig
Ständig und bei Bedarf |
Schulische/berufliche Förderung |
Die Auswahl geeigneter Schulformen sowie Praktikums- und Ausbildungs-plätze erfolgt in Abstimmung mit den jungen Menschen, unter Einbezug von deren Eltern, Vormündern, Schule etc.
· Anleitung und Unterstützung bei den Hausaufgaben · Zusammenarbeit und Gespräche mit Erziehern/Lehrern, auch individuelle Vereinbarungen zur Integration und Intervention · Teilnahme an Elternsprechtagen sowie Klassenpflegschaften · Bereitstellung von individuellem Fördermaterial · Unterstützung bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungsplätzen oder Nebentätigkeiten · Zusammenarbeit mit der Praktikums-/oder Ausbildungsstellen · Krisensituationen begleiten / Erarbeitung adäquater Lösungen |
Bei Bedarf
Mind. 2x/Jahr und/oder bei Bedarf
|
Erziehungsplanung, Hilfeplanung |
· Einrichtungsinterne Erziehungsplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Hilfeplangespräche sowie unter Einbezug der jungen Menschen, der Angehörigen, dem sozialen Umfeld, ggf. Lehrern und Therapeuten · Partizipation, Beteiligung der jungen Menschen an der Erziehungs-planung und Hilfeplanung · Entwicklungsangemessene Beteiligung an - und Kenntnisnahme von - Sachstandsberichten und anderen Stellungnahmen zum Hilfeverlauf · Beteiligung der Herkunftsfamilien, fallführenden Stellen, Vormündern · Betrachtung der Erziehungsplanung als zusammenhängender Prozess in den Phasen 1. Anamnese 2. Zielformulierung 3. Planung 4. Realisierung 5. Kontrolle und Bewertung Hierbei wird jede einzelne Phase regelmäßig einer Kontrolle bezüglich ihres Standes unterzogen. ·
Um eine optimale
und angemessene Hilfe für die jungen Menschen zu erreichen, findet eine enge
und aktive Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung mit den zuständigen
Mitarbeitenden der Jugendämter sowie mit Vormündern statt. Wir verstehen die
Hilfeplanung als Teil des gesamten pädagogischen Hilfeprozesses und als
unzertrennlichen Bestandteil der gemeinsamen Konstituierung eines
erfolgreichen spezifischen Hilfebedarfs. · Vor und Nachbereiten von Hilfeplangesprächen ·
Organisation
interner Zusatzleistungen und externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung
ergeben |
Zu Beginn und bei Bedarf Regelmäßig Ständig |
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie |
Um die Verantwortlichkeit der Herkunftsfamilien für ihre Kinder zu stärken, beziehen wir sie in das Leben und die weitere Entwicklung der jungen Menschen ein. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung ist wichtig für das Gelingen der Maßnahme, da für die jungen Menschen nicht das Gefühl entstehen darf, „zwischen verschiedenen Stühlen zu sitzen und es jedem recht machen zu müssen“. Eine solche Konstellation würde ihnen viel Energie abverlangen, welche somit für ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen würde. Dem wollen wir entgegen wirken, in dem wir, wo möglich, die Angehörigen aktiv in die Arbeit mit einbinden, z.B. bei Arztkontakten, Elternabenden, etc.. In Fällen, die eine aktive Mitarbeit nicht zulassen, informieren wir regelmäßig und umfassend die Angehörigen über den Entwicklungsstand des jungen Menschen. Art und Häufigkeit der Information richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls. Die Angehörigen der uns anvertrauten jungen Menschen sind wichtige Bezugspersonen, deren Einbeziehung wir bewusst planen und fördern. Deshalb unterstützen wir, abhängig vom Einzelfall und den Zielen der Hilfeplanung, Angehörigen-Kontakte sowohl schriftlich, telefonisch als auch in gegenseitigen Besuchen. Die familiären Problemlagen, denen wir in unserem Wirken begegnen, sind in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden. So spielen Phänomene wie z.B. chronifizierte psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit und/oder Obdachlosigkeit eine größer werdende Rolle und stellen die Angehörigen-Arbeit vor bedeutende Herausforderungen. Das Einhalten und Einüben von elterlichen Aufgaben und Rollenmustern wird zunehmend eine anleitende Funktion unserer Tätigkeit, die notwendig wird, um persönlichkeitsstabilisierende Ressourcen für die Kinder zu erschließen und nutzbar zu machen. Die Rückführung zur Herkunftsfamilie wird angestrebt. Ist dies nicht möglich, gewährleisten wir die Verselbständigung der jungen Menschen. |
Ständig |
Wichtige Hilfen sind hier: · Absprache von Kontakt- und Besuchsregeln mit jungen Menschen und deren Angehörigen/Eltern · Begleitung/Unterstützung der jungen Menschen bei Telefon- und Briefkontakten mit Familienangehörigen |
Auf der Basis der im Hilfeplangesprächs getroffenen Vereinbarung |
|
·
Planung, Vor-
und Nachbereitung von Kontakten oder |
Regelmäßig |
|
Der Kontakt zu den Herkunftsfamilien gestaltet sich individuell und ist abhängig von der jeweiligen Hilfeplanung und familiären Situation. |
|
|
Partizipation |
Selbstbestimmung beginnt im Alltag! Die Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins kann nur dann gelingen, wenn das Kind dazu in der Lage ist, sein Leben aktiv mitzubestimmen. Die Stärkung der Selbstbestimmung im Alltag ist ein wichtiger Aspekt, der einen Schutz vor Übergriffen bieten kann. Beteiligung (Partizipation) ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit. Die aktive Teilhabe verhilft jungen Menschen dazu, sich einzubringen, zunehmend eigene Bedürfnisse klar zu formulieren und einzufordern und somit die eigene Selbstwirksamkeit über gelebte Mitbestimmungsrechte zu erfahren. Das Erleben von Selbstwirksamkeit ist für den Menschen unabdingbar, um sich der eigenen Autonomie bewusst zu werden. Je früher und besser wir die jungen Menschen darin unterstützen, ein positives Selbstwirksamkeitsgefühl und -verständnis zu entwickeln und zu erfahren, umso leichter werden ihnen die Herausforderungen fallen, die das Leben mit sich bringt. Indem wir den jungen Menschen etwas zutrauen und sie ermutigen, wächst ihr Selbstbewusstsein und ihre Überzeugung, dass sie das, was sie schaffen wollen oder planen zu schaffen, auch wirklich umsetzen können. Wichtig dabei ist jedoch eine zuverlässige Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen sowie die Zuversicht, dass sie Unterstützung erhalten bei Gefühlen und Erfahrungen von Misserfolgen. Zur Stabilisierung und Reflexion nutzen wir Biografie-Arbeit mit den jungen Menschen. Dabei gehen wir individuell vor und blicken z.B. behutsam zurück, beleuchten persönliche Stärken, aktuelle Eigenarten und auszubauende Kompetenzen und halten Entwicklungen gemeinsam fest. Folgende Merkmale sind uns dabei wichtig: · Transparenz und Einbezug bei allen persönlichen Themen und Angelegenheiten der jungen Menschen im Alltag · Alters- und entwicklungsorientierte Beteiligung an den Hilfeplan-prozessen · Aushändigung der Kontaktdaten der Ansprechpartner im Jugendamt, Therapeuten, Vormund, etc. ·
· Wertschätzender Umgang und Beteiligung: · Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Alltages · Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Lebensraumes (Zimmer) · Alters- und entwicklungsorientierte umfassende Informationsvermittlung (nur wer informiert ist, kann beteiligt sein und mitentscheiden) · Alters- und entwicklungsorientierte Beteiligung an der Entwicklung von Erziehungszielen und ihren Umsetzungswegen · Schaffung von Freiräumen für die Entwicklung einer aktiven Mitwirkung Hausrunden · Austausch und Reflexion über Situationen und Themen · Regeln gemeinsam besprechen und ggf. überarbeiten · Freizeitaktivitäten und Projekte planen · Aufgaben verteilen, Wünsche anbringen ·
Konflikte
besprechen, gemeinsam lösen und Beschwerdewege vereinbaren |
Ständig Ständig Permanent Permanent Wöchentlich |
Beschwerdeverfahren |
Das Klima einer konstruktiven Kritik- und Feedbackkultur ist grundlegend, um die jungen Menschen an die aktive Ausführung ihre Beschwerderechte heranzuführen. Hierzu erhalten sie die Möglichkeit, ihre Rechte und Interessen zu vertreten. Dies betrifft neben den gemeinsamen Kinderkonferenzen und Gesprächsrunden den Lebensalltag. Im Alltag wächst die Beziehung zu den jungen Menschen. Durch Gruppen und Einzelgespräche werden die zu betreuenden jungen Menschen dazu ermutigt, sich bei Kritik sowie Kummer, Sorgen und Nöten, einem Erwachsenen ihrer Wahl anzuvertrauen. Mit dem Beziehungs- und Bindungsaufbau zu den jungen Menschen wird eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen. Hierbei sollen die jungen Menschen lernen, persönliche Selbstsicherheit aufzubauen, sich als wichtiger Teil einer Gemeinschaft zu sehen, in der jeder eine Stimme hat, um sich als vollwertiges Individuum zu fühlen und daraus resultierend auch handeln zu können. Somit wird es ihnen im Alltag leichter fallen, sich jemanden anzuvertrauen und mitzuteilen. So kann die Beziehung als zentrales und wichtiges Arbeitsinstrument in der stationären Jugendhilfe Prävention und Schutz bieten. Überdies ermutigen wir die bei uns betreuten jungen Menschen, sich an ihnen vertraute Personen außerhalb der Einrichtung zu wenden. Zu diesen zählen z.B. Lehrer/innen oder Erzieher/innen der Kindertageseinrichtungen sowie Verantwortliche in Vereinen. Sobald die persönliche Entwicklung der jungen Menschen dies zulässt (i.d.R. ab der Einschulung), händigen wir Ihnen die Kontaktdaten von Vormündern, zuständigen Sachbearbeiter/innen im Jugendamt, Therapeuten und weiteren Ansprechpartnern schriftlich aus. Mehrere junge Menschen, die keine oder nur unzureichende bzw. unzuverlässige Kontakte zu ihren Eltern und weiteren Angehörigen erfahren, haben Paten vom Kölner Kreidekreis e.V. Der Verein ermöglicht die Übernahme von zuverlässigen und zugleich fachlich versierten Patenschaften, die von unseren jungen Menschen gerne angenommen werden. Ombudschaft Jugendhilfe NRW: Die Jugendlichen haben den Flyer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW erhalten und verfügen somit über die Kontaktdaten, um sowohl selbstständig als auch unterstützt, auf telefonischen oder elektronischen Wegen, Kontakt aufzunehmen Der Hinweis auf die verschiedenen Möglichkeiten, Beschwerden zu platzieren, ist wiederkehrende Thematik in den Haus- und Gruppenrunden. Möglichkeit zur Beschwerde, durch · Ansprechen von selbst gewählten (internen oder externen) Vertrauenspersonen wird aktiv unterstützt, z.B. Patenschaften beim Kölner Kreidekreis, Vormünder, Sachbearbeiter in Jugendämtern, Lehrer, etc. · Beschwerden klären (ggf. externe Stelle hinzuziehen, z.B. Ombudschaft Jugendhilfe NRW) ·
Differenzierte
Angaben zu Partizipation & Beschwerde im Schutzkonzept |
Permanente Aufgabe
Bei Bedarf Permanent Wird unterstützt und gefördert. |
Kinder- und Jugendschutz |
Die nachfolgenden Grundlagenthemen des Kinder- und Jugendschutzes werden mit den bei uns betreuten jungen Menschen, ihrem Alters- und Entwicklungsstand entsprechend, im Lebensalltag integriert sowie in individuellen Projekten explizit erarbeitet. Nähere Ausführungen sind unserem Präventions- und Schutzkonzept entnehmbar: Identität, differenz- und geschlechterbezogene Selbst- und Fremdwahrnehmung Eigene Gefühle und Bedürfnisse wahrnehmen, einordnen und artikulieren Gefühle und Bedürfnisse der anderen akzeptieren Beziehungsgestaltung reflektieren und bei Bedarf korrigieren Eigene Rechte und Pflichten kennen Beteiligung und Beschwerden aktiv ausüben Geschlechterrollen, Bilder von Weiblichkeit und Männlichkeit Wertschätzende Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und Sexualität Eigene Grenzen sowie die Grenzen anderer wahrnehmen und respektieren Grenzverletzungen und Formen von Gewalt, Macht und Abhängigkeiten wahrnehmen und benennen, reflektieren und behutsam bearbeiten Handlungsmöglichkeiten und Hilfestrategien erkennen und erlernen Interne und externe Ansprechpartner/innen kennen Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen und ausbauen Eine reflektierte und selbstkritische Haltung aller pädagogischen Fachkräfte ist grundlegende Voraussetzung für gelingende Prävention, als Bestandteil einer fachlich versierten Betreuung, Begleitung und Förderung der uns anvertrauten jungen Menschen. In unserer Einrichtung sind ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte nach dem Fachkräftegebot beschäftigt. Einige sind zusätzlich ausgebildete Trauma-Pädagoginnen und -Pädagogen. Diesbezügliche Fort-und Weiterbildungswünsche der Mitarbeitenden werden von Trägerseite der Schulte-Schmelter Stiftung aktiv gefördert. Im Rahmen von Einstellungsgesprächen werden Kenntnisse und Erfahrungen zum Bereich der Prävention und dem Kinderschutz abgefragt und thematisiert. Unser Präventions- und Schutzkonzept wird allen neu eingestellten Mitarbeitenden ausgehändigt. Die Thematik ist außerdem regelmäßig in den Teambesprechungen auf der Tagesordnung und wird von uns permanent weiter geschult. Wir ermöglichen Fortbildungen zu Kinderschutzthemen und schreiben unser Konzept jährlich unter Beteiligung aller Mitarbeitenden fort. · Partizipation und Beschwerdemöglichkeit ·
Dokumentation
aller Auffälligkeiten und Anhaltspunkte, · Information / Einbezug der am Prozess beteiligten Fachkräfte sowie der jungen Menschen und deren Eltern/ Vormund · Einbeziehung externer insoweit erfahrener Fachkraft im Kinderschutz (Gefährdungseinschätzung, ggf. Erstellung eines Schutzplans, Gespräche/Hilfekonferenz) · Prozessabschluss, Dokumentation und Reflexion · Der aktive Kinderschutz wird im Rahmen der Personalentwicklung bereits vor der Einstellung von Mitarbeitenden und in den jährlichen Personalentwicklungsgesprächen sowie innerhalb der Teamarbeit fachlich-thematisch aufgegriffen. · Fortbildungen zum Kinderschutz werden durchgeführt |
Permanente Aufgabe Ständig/grundsätzlich Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Grundsätzlich Nach Bedarf |
Klientenbezogene Verwaltungsleistungen |
Führen einer Akte zur Dokumentation · der pädagogischen Entwicklung, · von besonderen Vorkommnissen, · von schulischen Belangen (Vereinbarungen, Kommunikation, Zeugnisse), · der gesundheitlichen Entwicklung, · von Verwaltungsvorgängen und dem entsprechenden Schriftverkehr Weitere Verwaltungsleistungen sind: · Ausfertigung von Berichten, Bescheinigungen usw. · Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. · Sicherstellen des Versicherungsschutzes, · Abwicklung von Versicherungsfällen · Verwalten und Auszahlen klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld, etc.) |
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Auslaufen der Hilfe |
· Vorbereitung des jungen Menschen auf Rückführung/Entlassung oder Verlegung durch z.B. Gespräche und eine passende Verabschiedung.
· Bei Verselbständigung: Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Aus-stattung einer eigenen Wohnung und Unterstützung beim Umzug in eigenen Wohnraum. |
Entsprechend den Bedarfen
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Zusätzliche, zeitlich
begrenzte individuelle Leistungen können nach Vereinbarung im Rahmen der
Hilfeplanung und bei Vorliegen der personellen Ressourcen (extern oder intern)
individuell und nach Bedarf vereinbart werden.
Besondere zusätzliche Betreuung im Alltag |
Entsprechend dem individuellen Bedarf (laut Hilfeplanung): · Intensivere Planung der Aktivitäten und alltagspraktische Trainings · Soziale Integration in die Gruppe fördern (z.B. bei Behinderung) · Intensivere Aufsicht und Begleitung · Intensivere regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote · Intensive Unterstützung bei Verselbständigung |
Fachleistungsstunden oder Stundenkontingente |
Verselbständigung
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Bei Verselbständigung: · Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung (Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Verwendung der
„Erstausstattungsbeihilfe“) einschließlich der · Nachbetreuung darüber hinaus nach Bedarf |
Abrechnung über Fachleistungsstunden |
Schulische Förderung |
Nachhilfe / schulische Förderung bzw. häusliche Beschulung und Begleitung in Bedarfszeiten / Ausnahmesituationen. |