Schulte-Schmelter-Stiftung

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Medienpädagogisches Konzept

der

Schulte-Schmelter Stiftung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2021

                                                                                  


Gliederung

 

 

1.    Einleitung

 

2.    Unser medienpädagogischer Auftrag

2.1         Was ist für uns Medienpädagogik/Medienkompetenz

2.2         Leitlinien und Haltung

2.3         Rechtliche Rahmenbedingungen

 

3.    Medienerziehung

3.1         Junge Menschen

3.2         Mitarbeitende

 

4.    Praktische Medienarbeit

 

5.     Nachhaltigkeit

 

Anhang:

-       Nutzungsvereinbarung W-LAN

-       Regeln für den dienstlichen Umgang mit E-Mails, Messenger-Diensten und Social Media

-       Vorlage Mediennutzungsvertrag (6-12 Jahre)

-       Vorlage Mediennutzungsvertrag (12+)

-       Empfohlene Mediennutzungszeiten

 

 

 

Einleitung

 

Die Idee zur Erstellung dieses Konzeptes „gärte“ schon seit Jahren in der Stiftung und unter den pädagogischen Mitarbeitenden unserer Einrichtung. In Besprechungen bekamen wir zunehmend Rückmeldung, dass „wir da mal was machen müssen“. Dabei prägten verschiedene Gefühle von Ohnmacht und Hilflosigkeit die Debatte:

So standen wir einerseits der Geschwindigkeit der technischen Erneuerungen und Softwareentwicklungen recht ratlos gegenüber und hatten oft das Gefühl, den Entwicklungen nur „hinterher hecheln“ zu können. Andererseits war den meisten von uns nicht  klar, „was die Kids da im Netz anstellen“. Wir stellten uns vermehrt die Frage, wie wir Prävention und Möglichkeiten zur Teilhabe gleichermaßen leisten können, wenn es bei uns z.T. an grundlegenden Kenntnissen darüber fehlt, was da „überhaupt vor sich geht“.

 

Aus den unterschiedlichen Vorkenntnissen der einzelnen Kolleg*innen heraus ergab sich zusätzlich ein relativer „Wildwuchs“ innerhalb der Teams im pädagogischen Umgang mit Medien und der Bereitstellung von Möglichkeiten zu deren Nutzung.

 

Gleichzeitig häuften sich die Fälle, die uns ganz praktisch den Handlungsbedarf vor Augen führten:

 

-       Ein 16jähriger Jugendlicher hatte sich per Chat mit einem ihm unbekannten Mann zu einem Treffen am Kölner Hauptbahnhof  verabredet.

-       Eine 15jährige Jugendliche hatte per Chat Bekanntschaft mit einem jungen Mann geschlossen, der zunehmend eindeutigere Fotos von ihr verlangte.

-       Ein 13jähriger Jugendlicher bombadierte eine Klassenkameradin mit einer Vielzahl von WhatsApp-Nachrichten und konnte damit auch nicht aufhören, als er von ihr ein klares Signal des Missfallens erhielt.

-       Ein Porträitfoto einer 14jährigen Jugendlichen wurde von einem Klassenkameraden verfremdet und im Klassen-Chat gepostet.

-       Ein 16jähriger Jugendlicher hatte im Rahmen von sog. InApp-Käufen beim Gaming Schulden in Höhe von 500,00€ produziert.

-       Die Berichte der jungen Menschen aus den Gruppen- und Klassenchats eröffneten Eindrücke von Entgrenzung, Enthemmung und persönlicher Abwertung einzelner Personen.

 

Diese Liste ließe sich beliebig weiter fortsetzen. Sie illustriert den Handlungsdruck, den wir empfanden. Die Pandemielage hat den Bedarf, einem „Brennglas“ gleich, zusätzlich erhellt, erhöht und auch unsere Infrastruktur einem Stresstest unterzogen.

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Frage, wie wir uns als Einrichtung zu der Thematik professionell aufstellen wollen, hatten wir dabei einige Grundannahmen:

 

-       Wir wollten uns prozesshaft dem Thema widmen und den verschiedenen Vorkenntnissen Rechnung tragen.

-       Wir wollten Standarts entwickeln, die dann für die ganze Einrichtung Gültigkeit haben.

-       Uns war klar, dass nur mit Beteiligung unserer jungen Menschen am Ende ein Konzept entstehen kann, welches von allen getragen und akzeptiert wird.

 

Nachdem uns die Pandemie zunächst ausbremste und für Verzögerung sorgte, konnten wir dann das Jahr 2021 für die Arbeit am Konzept nutzen. Mit der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW, “Power Up” konnten wir einen externen Partner gewinnen, der uns im Prozeß kompetent begleitete.

 

Insgesamt haben wir zwei Fortbildungen für alle Mitarbeitenden durchgeführt und es gab 2 Workshops für unsere jungen Menschen zu kreativen Themen und zu solchen der Cybersicherheit. Eine Steuerungsgruppe hat sich während des ganzen Jahres in regelmäßigen Abständen digital und in Präsensform getroffen und an der Thematik gearbeitet.

 

Unser besonderer Dank gilt Frau Längsfeld von der Fachstelle für Jugendmedienkultur, welche die Fortbildungen organisierte, durchführte, die Steuerungsgruppe mit Inhalt versorgte und den Prozeß moderierte.

 

Das hier vorgelegte Konzept soll als Leitfaden einer lebendigen Auseinandersetzung mit dem Thema dienen. Wir wünschen uns, dass es als “Arbeits”-papier benutzt, kritisch hinterfragt und regelmäßig weiter geschrieben wird.

 

In diesem Sinne, viel Freude beim Lesen und bei der Arbeit mit dem Konzept!

 

 

 

 

2. Unser medienpädagogischer Auftrag

 

2.1 Was ist für uns Medienpädagogik/Medienkompetenz

 

Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt. Dieser Fakt ist für unsere Kinder und auch für die Mitarbeitenden der Stiftung auf 3 Ebenen erlebbar:

 

Auf der individuellen Ebene gehen wir alle mit Smartphones, Tablets und Notebooks um, surfen im Netz und betreiben Kommunikation auf sog. „sozialen Netzwerken“.

Auf der Ebene der Institution arbeiten wir mit softwarebasierten Dokumentationsprogrammen, tauschen uns per Mail untereinander oder mit anderen Diensten aus und führen Video-Konferenzen, um uns zu besprechen.

Auf der gesellschaftlichen Ebene unternehmen wir Anstrengungen, um den Netzausbau voranzutreiben, damit mehr Datenvolumen übermittelt werden kann, um z.B. unsere Volkswirtschaft zu stärken.

 

In diesem komplexen Umfeld soll die Medienpädagogik unseren jungen Menschen auf mehreren Feldern Kompetenz vermitteln:

 

-       Sie soll Wissen vermitteln, ohne die eine Teilhabe an den Möglichkeiten der digitalen Mediennutzung nicht möglich ist.

-       Sie soll Strategien vermitteln, sich in der Informationsflut zu orientieren und Wichtiges von Unwichtigem zu trennen.

-      Sie soll Möglichkeiten der Selbsterfahrung und Teilhabe eröffnen, ohne den Schutz vor Gefahren der Mediennutzung aus dem Blick zu verlieren.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es Fähigkeiten in den Bereichen der Medienkompetenz, der Veränderungskompetenz, der Informationskompetenz und der sozialen Kompetenz, die wir mit Hilfe der Medienpädagogik, jedoch beileibe nicht nur mit ihr, vermitteln möchten.

 

Die in diesem Konzept vorrangig betrachtete Medienkompetenzförderung widmet sich dabei dem Verhältnis unserer jungen Menschen zu Medien. Wir beschäftigen uns mit den Fragen, welche Medien genutzt werden, wie dies geschieht, welches Selbstverständnis der jungen Menschen der Nutzung zugrunde liegt.

 

Dabei wollen wir den Spagat zwischen Teilhabe an den Möglichkeiten der Mediennutzung, Kompensation von Defiziten in der „Mediensozialisation“ und Prävention von Gefahren so bewältigen, dass wir Handlungsempfehlungen für die individuelle und alltagsintegrierte Nutzung von Medien durch die jungen Menschen geben können.

 

Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht dabei ein verantwortungsbewusster, selbstbestimmter Umgang der jungen Menschen mit Medien insgesamt.

 

2.2 Leitlinien und Haltung         

 

In der Medienarbeit ist uns wichtig, dass wir unter Aspekten des konkreten Kinderschutzes die uns anvertrauten jungen Menschen vor Gefahren schützen und sie durch Aufklärung und Anleitung befähigen, kritisch und selbstbestimmt Medien nutzen zu können.

Als lernende Organisation möchten wir dabei gerne unsere „Expertenrolle“ mit den jungen Menschen teilen, deren Lebenswelt, Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit Mediennutzung wir aufgreifen und ausbauen wollen. Dabei müssen wir die Unterschiede unserer jungen Menschen hinsichtlich Alter, Entwicklungsstand und/oder kognitiver Leistungsfähigkeit berücksichtigen.

Die Orientierung an der Lebenswelt und Lebenswirklichkeit der jungen Menschen ist dabei ein zentrales Element, um ein gemeinsames Verständnis von verantwortungsbewusster Mediennutzung zu entwickeln. Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig, diese Lebenswelten  kennen zu lernen. Nur auf diesem Weg ist die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache und einer gemeinsamen Haltung möglich.

Dabei geht es ausdrücklich auch darum, Akzeptanz bei den Betreuer*innen für den Umstand zu entwickeln, dass "digital Natives" nicht zwischen analoger und digitaler Welt unterscheiden, sondern diese gemeinsam als ihre Lebenswelt begreifen.

Der Unterschied bzgl. der Möglichkeiten, digitale Medien zu nutzen, der Digital Divide, ist in Deutschland bei Kindern und Jugendlichen vor allem durch sozio-ökonomische Faktoren stark ausgeprägt. Um diese Kluft zu überwinden, braucht es neben Ausstattung und Ressourcen insbesondere auch eine bewusste, anerkennende Haltung durch die Soziale Arbeit, um Benachteiligung nicht weiter zu manifestieren.

Teilhabe ist für unsere jungen Menschen ein grundsätzliches Problem, welches ihnen biographiebedingt oft nicht die sozialen Möglichkeiten eröffnet, über die andere Kinder ihrer Altersgruppe verfügen. Insofern bildet der Digital Divide nur eine Facette der Teilhabeschwierigkeiten ab, denen unsere Kinder unterliegen. Es muss daher unser Ziel wie in den anderen Lebensbereichen der jungen Menschen auch sein, diese Unterschiede zu minimieren und möglichst auszugleichen.

Es ist uns bewusst, dass Maßnahmen /Reglementierungen zum Schutz der Kinder deren Digital Divide vergrößern können. Andererseits stellt der Träger die materielle Infrastruktur so zur Verfügung, dass die Kinder/Jgdl. viele Möglichkeiten der Nutzung haben. In diesem Spannungsverhältnis sehen wir unsere Aufgabe in der Schaffung einer Balance zwischen Teilhabe und Kinderschutz.

2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die dem Umgang unserer jungen Menschen mit Medien zugrunde liegen, können nur auf zwei verschiedenen Ebenen betrachtet werden, die gleichzeitig bedacht und von gemeinsamer Bedeutung sind. Neben der Ermöglichung der Teilhabe, der Wahrung der Rechte der jungen Menschen, steht gleichbedeutend unser Schutzauftrag ihnen gegenüber. In diesem Spannungsfeld zwischen Befähigung, Wahrung der Privatsphäre, Ermöglichung von Teilhabe einerseits und Schutz und Kontrolle andererseits, bewegen sich auch die gesetzlichen Normen, die der Mediennutzung junger Menschen zugrunde liegen.

Als übergeordnete Norm befasst sich die UN-Kinderrechtskonvention mit beiden Thematiken. Da heißt es in den Art. 17 und 12:

 

 

 

 

Artikel 17: Informationen, Medien

Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben

 

Artikel 12: Teilhabe

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

 

Der Schutzaspekt ist in den Art. 3 und 19 näher beschrieben:

 

Artikel 3: Das Wohl des Kindes

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

 

Artikel 19: Schutz vor Gewalt

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen

Person befindet, die das Kind betreut.

 

Es bedarf aus unserer Sicht einer strukturierten, balancierten Medienkompetenzförderung, um den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention zu genügen.

 

In Geltungsbereich der Bundesrepublik greifen zunächst die Normen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, hier vor allem die Schutznormen des § 8a f. Aus den § 9 und 11 lassen sich die Rechte junger Menschen auf Teilhabe und Angebote auch im Bereich der Mediennutzung ableiten. In §14 wird die Wahrung der Rechte und Verpflichtung zum Schutz junger Menschen gleichermaßen angesprochen:

 

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

 

(2) Die Maßnahmen sollen

 

1.    junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit   und

      Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,

 

 

            2.   Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

 

Sollten zum Schutz vor konkreten Gefahren Einschnitte oder Begrenzungen der Mediennutzung notwendig sein, z.B. das Kontrollieren von Chatverläufen zur Aufdeckung und/oder Verhinderung von Straftaten, so ist stets der allgemeine Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. die getroffene Maßnahme muss erforderlich und geeignet sein, einen legitimen Zweck verfolgen und das mildeste Mittel darstellen.

Bei Schwierigkeiten mit der Einschätzung von kritischen Situationen rund um die Mediennutzung sollten möglichst früh Kolleg*innen, der Träger oder weitere Beratungsstellen hinzugezogen werden. Rechtliche Auskünfte rund um die Mediennutzung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erteilt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW oder die Präventionsstelle Sexualisierte Gewalt NRW.

 

Jugendmedienschutz ruht dabei generell auf drei Säulen:

 

• Gefährdungen noch vor ihrer Entstehung verhindern (struktureller Jugendschutz),

• über Gefahren aufklären und vorbeugende Handlungsmöglichkeiten aufzeigen (erzieherischer  Jugendschutz)

• den Umgang mit Gefährdungen regeln (gesetzlicher Jugendschutz)

 

Eine Vielzahl weiterer Normen befassen sich mit der Mediennutzung und deren Regelungen, z.B. das Strafgesetzbuch zum

Thema Kinderpornographie. Eine Übersicht lässt sich unter folgenden Links einsehen:

 

https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-mobbing/was-sagt-das-gesetz

www.irights.info             

https://ajs.nrw/materialbestellung/merkblatt-wlan-in-der-jugendhilfe/

 

Hilfreich ist auch die Homepage der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: https://www.bzkj.de/bzkj

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Medienerziehung

 

3.1 Junge Menschen

Bei der Betrachtung der medienpädagogischen Bedarfe und Mediennutzung muss je nach Alter,kognitiver Entwicklung, individuellen und biographischen Bedingungen unterschieden werden.

In der Nutzung von Medien befriedigen wir sehr unterschiedliche Bedürfnisse:

• Unterhaltung: Medien sind Zeitvertreib und lassen uns in andere Welten abtauchen

• Sozialisation: Medienerlebnisse sind auch soziale Ereignisse

• Identität: Medien helfen bei der Formung eigener Wünsche und Ziele

• Kommunikation: Medien lassen uns miteinander in Kontakt treten

• Lernen: Medien dienen als Wissensquelle und Lern-Werkzeug

• Information: Medien lassen uns am Weltgeschehen teilhaben.

siehe: http://medienkindergarten.wien/medienpaedagogik/infothek/funktionen-der-medien/

Um diese Bedürfnisse alters- und entwicklungsgerecht einordnen zu können, lohnt sich in diesem Bereich ein Blick auf entwicklungspsychologische Erkenntnisse:

Bildungsangebote müssen dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder angepasst werden. Dies betrifft auch den Einsatz von Medien. Um Medienangebote und Medieninhalte aufnehmen und verarbeiten zu können, ist es notwendig, kommunikative, kognitive und emotionale Kompetenz zu erwerben. Der Aufbau dieser Kompetenzen hängt von der Entwicklung der Kinder sowie der Reifung ihres Gehirns ab.

Kommunikative Kompetenz

Kinder müssen erst lernen Symbole richtig zu deuten und zu interpretieren. Nur so können sie sich mittels Sprache und Gestik mitteilen und mit anderen kommunizieren. Gerade die Verständigung über Medien bzw. die Vermittlung von Medieninhalten ist auf universell gültige Symbole angewiesen.

Interaktionen zwischen den Eltern und dem Kind und Gesichter zu erkennen, sind wichtige Vorläufer, um Fähigkeit zu erlernen und an symbolischen Interaktionen teilnehmen zu können.

Das Symbolverständnis wird etwa durch das gemeinsame und aktive Anschauen von Bilderbüchern oder auch durch gezielte Spiele gefördert. Das "stehende" Bild im Buch hat einige Vorteile gegenüber den bewegten Bildern eines Films, da das Tempo und der Inhalt von der vorlesenden Person auf die Entwicklung des Kindes abgestimmt werden kann und das Kind die Möglichkeit hat, zu interagieren.

 

 

Kognitive Kompetenz

Die Entwicklung der kognitiven Kompetenz ist Voraussetzung dafür, dass Kinder Medieninhalte und ihre Bedeutung erfassen und sinnvoll verwenden können. Sie umfasst folgende drei Fähigkeiten:

Empathie

Ab dem vierten Lebensjahr können Kinder zwischen dem eigenen und dem Wissen anderer unterscheiden. Nach und nach lernen Heranwachsende, sich in die subjektive Perspektive von anderen Personen hineinzuversetzen. Ab dem zwölften Lebensjahr können Heranwachsende dann komplexeren Situationen (z.B. Diskussion zwischen mehreren Personen) folgen und analysieren.

Erzählungen folgen und verstehen lernen

Das "Erzählt-bekommen" und das Erzählen für Kinder ist besonders wichtig, da die Kinder so lernen, Inhalte in eine logische und zeitliche Abfolge zu bringen und sinnvolle Zusammenhänge herzustellen. Frühestens ab dem sechsten Lebensjahr sind dann komplexere Erzählungen mit Vorgeschichte usw. möglich.

Kommunikative Absichten erkennen können

Weiter ist es wichtig, die Absicht hinter einem Medienangebot analysieren zu lernen. Wird Wissen vermittelt oder ist eine Werbung? Kann der Inhalt als realistisch oder fiktiv eingestuft werden?  Gerade das Erkennen und Verstehen von Werbung spielt hierbei eine wesentliche Rolle.

Emotionale Kompetenz

Nur wenn Kinder über emotionale Kompetenz verfügen, sind sie in der Lage, sich selbständig für Inhalte, die sie interessieren, zu entscheiden und Themen, die ihnen eher Angst machen, zu erkennen und zu meiden.

Medienthemen sind besonders interessant, wenn diese eigene Erfahrungen betreffen oder unbekannte, aber riskante Handlungen darstellen. Kinder zwischen zwei und sechs Jahren interessieren sich für Themen rund ums versorgt, geliebt werden, selbstständig sein, auf eigene Leistungen stolz sein, jemanden versorgen dürfen aber auch Eifersucht und Wut.

Studien haben gezeigt, dass Kinder, passend zu ihren gerade aktuellen Alltagsthemen, Medieninhalte auswählen.  Ebenfalls kann es vorkommen, dass Kinder sich mit Medienhelden identifizieren und Charaktereigenschaften übernehmen. (vgl. Charlton 2007, S. 34)

Kinder meiden Medieninhalte, welche ihnen Angst machen könnten. Wovor Kinder jedoch Angst haben, ist sehr unterschiedlich. Angeborene Reizmuster oder der Aufbau des Films verhindern jedoch, dass Kinder sich rechtzeitig vor angstmachenden Inhalten schützen können. Der Zuschauer hat keine Zeit sich auf die Bedrohung vorzubereiten und deshalb sind Kinderfilme so aufgebaut, dass ein seh-erfahrenes Kind den weiteren Verlauf erahnen kann. Um Kinder in diesen Situationen zu unterstützen, ist es notwendig, dass eine erwachsene Begleitperson das Kind begleitet, um in Gesprächen das Gesehene zu reflektieren

siehe hierzu: https://medienkindergarten.wien/medienpaedagogik/kind-und-medien/entwicklungspsychologische-grundlagen-der-medienkompetenz

 

 

Je älter Kinder werden, desto mehr findet das Leben auch im Netz statt, immer häufiger von unterwegs über Smartphones. Dabei kann auch auf Inhalte gestoßen werden, die nicht altersgerecht oder gar jugendgefährdend sind. Für Betreuer*innen gilt es, „dran“ zu bleiben und auch beim Umgang mit dem Internet eine Vertrauensbasis aufzubauen. Die Onlinenutzung spiegelt auch viele Pubertätsthemen wider, eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Internet“ bedeutet also auch die Beschäftigung mit zentralen Fragen der Heranwachsenden.

Wenn Kinder gelernt haben, relativ sicher und verantwortungsvoll mit dem Internet umzugehen, kann die „Surfleine“ weiter gelockert werden. Ab welchem Alter ein Kind tatsächlich allein über Computer, Tablet oder Smartphone surft und inwieweit die Internetnutzung durch Filter- oder Jugendschutzprogramme begleitet wird, muss im Einzelfall entschieden werden und ist bei uns über Mediennutzungsverträge geregelt.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse erscheinen uns die auf www.klicksafe.de empfohlenen Mediennutzungszeiten (gemeint ist die Gesamtnutzungsdauer von Medien pro Tag) sinnvoll und dienen uns als Richtschnur:

Bis 3 Jahre: 5 Minuten sind in der Regel ausreichend ( Hörspiel, Sandmännchen o.ä.)

4 bis 6 Jahre: ca. 20 Minuten, nicht unbedingt täglich ( Geschichten hören und sehen)

7 bis 10 Jahre: Täglich ca. 30 – 45 Minuten

10 bis 13 Jahre: Verhandelbar, ca. 60 Minuten pro Tag

14 bis 17 Jahren: In diesem Alter sollten Nutzungszeiten ebenfalls noch abgesprochen werden, auch, um einer exzessiven Onlinenutzung vorzubeugen. Das Nennen von Richtwerten ist in dieser Altersgruppe überaus schwierig, da die familiären und persönlichen Situationen hierzu verschieden sind. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob neben der Mediennutzung noch ausreichend Zeit für Schule, Ausbildung und andere Hobbies bleibt.

( Bildschirmzeiten sind alle Zeiten, die mit Medien ( Fernseher, Handy, PC...) im privaten Gebrauch genutzt werden. Schulische Aufgaben werden nicht mitgerechnet.)

Diese Empfehlungen bleiben Richtlinien zur Orientierung, denn unser Grundsatz lautet:

Jedes Kind ist anders!

Daher ist sorgfältig abzuwägen, welches Medium, wie lange und welcher Begleitungsumfang der Entwicklung des jeweiligen jungen Menschen entspricht. Unsere Betreuten kommen aus unterschiedlichsten sozialen Hintergründen und bringen dementsprechend unterschiedliche biografische Erfahrungen  mit, die zu berücksichtigen sind. Oft müssen Ängste bearbeitet und Kompetenzen, die Gleichalterige schon erworben haben, noch geübt werden.

Nähere Infos:

https://www.klicksafe.de/eltern/kinder-von-3-bis-10-jahren/nutzungszeiten-und-regeln/

https://www.klicksafe.de/eltern/kinder-von-10-bis-16-jahren/nutzungszeiten-und-regeln/

https://www.schau-hin.info/

https://docplayer.org/17881941-Youtube-flickr-schuelervz-jugendliche-im-internet.html

 

3.2 Mitarbeitende

Wenn Mitarbeitende der Stiftung ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, die sich aus unseren Aufträgen der Ermächtigung einerseits und des Kinderschutzes andererseits ergeben, müssen diese sich mit der Haltung identifizieren können, welche der Träger mit diesem Konzept zum Ausdruck bringt. Aus diesem Grund wurden die Mitarbeitenden in den gesamten Prozess der Konzeptentwicklung mit einbezogen und werden auch bei dessen Fortschreibung beteiligt. In den Gruppen werden Medienbeauftragte implementiert, die als Multiplikatoren aktuelle Themen sammeln, Fortbildungsbedarfe ermitteln und neue Mitarbeitende mit unserem Konzept und unserem Umgang mit der Thematik vertraut machen.

Unsere Grundhaltung dabei ist von einem annehmenden, offenen Standpunkt gegenüber der Nutzung digitaler Medien durch jungen Menschen geprägt. Mit einer gesunden Portion Neugier wollen wir der digitalen Welt „unserer Kinder und Jugendlichen“ begegnen, uns offen mit diesen Thematiken, ihren Chancen und Risiken auseinandersetzen und dabei die Möglichkeiten „analoger Begegnung“ nicht aus dem Blick verlieren und anbieten.

Darüber hinaus entwickelt die Einrichtung Netiquette für den dienstlichen Umgang der Mitarbeitenden mit den digitalen Medien, im Netz, Social Media und Messenger-Diensten, welche für alle verpflichtend sind.

In diesem Aufgabenbereich ergeben sich für die Mitarbeitenden der Stiftung verschiedene Aufgaben:

-       Mediennutzung der jungen Menschen begleiten und reflektieren

-       Die eigene Mediennutzung kritisch hinterfragen, gesetzliche Bestimmungen beachten und Vorbildfunktion erlebbar machen

-       Heranführung zu einem selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien

-       Vermittlung von Grundwissen und Kernkompetenzen für die Nutzung der „digitalen Welt“

-       Eigene Kenntnisse, Kompetenzen in Nutzung, Bedienung und Möglichkeiten von Software/Plattformen, etc. aktualisieren und ausbauen

-       Alternative Möglichkeiten der Freizeitgestaltung vorhalten, anbieten und umsetzen

-       Intervention bei exzessivem Medienverhalten mit Suchttendenz

Hilfreicher Link zu der Thematik: https://www.projekt-powerup.de/download/00203/

 

Die Abwägung zwischen Risiken und Chancen in der Mediennutzung, die sich wie ein roter Faden durch dieses Konzept zieht, setzt für die Mitarbeitenden voraus, dass sie diese erkennen und bewerten können.

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Medien und Social Media eröffnet unseren jungen Menschen dabei viele Chancen:

-       Es ist ein unerschöpfliches Instrument zur Unterhaltung und zum Zeitvertreib (Gaming, Streams, Portale Plattformen, …)

-       Es ist ein wichtiges, identitätsstiftendes und sozialisatorisches Umfeld, in dem man sich ausprobieren, orientieren und „selbst erschaffen“ kann. Als Lebensumfeld steht es heute in vielen Bereichen gleichwertig neben analogen Welten.

-       Kommunikation über Ländergrenzen hinweg in Echtzeit wird durch Messengerdienste, Social Media Plattformen oder Spiele möglich

 

-       Das Netz ist inzwischen die hauptsächliche Informations- und Lernquelle, in der ein nicht enden wollender Strom an Informationen abrufbar ist.

Dem gegenüber stehen Risiken- und Gefährdungsbereiche, die von Mitarbeitenden gleichwertig im Fokus gehalten werden müssen.:

-       Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting, exzessive Mediennutzung, Hate Speech, Fake News, Abzocke in Spielen und Werbung, Verbreitung extremistischer Inhalte, Pornographie, usw.

-       Digitale Interaktion als Ersatz für reale Beziehungen (für uns von großer Relevanz, da viele unserer jungen Menschen unter Bindungsstörungen leiden).

-       Vereinsamung, sozialer Rückzug, Apathie und Verwahrlosung als Folge von süchtigem Nutzungsverhalten

 

Die Aufgabe  der Mitarbeitenden der Stiftung besteht in diesem Feld darin, auf der Basis der Kenntnis über diese Zusammenhänge, die jungen Menschen zu begleiten, zu beraten, anzuleiten und zu schützen. Für das Gelingen dieser Aufgabe ist der fachlich fundierte Austausch im Team von hoher Bedeutung.

Hilfreiche Informationen lassen sich unter www.klicksafe.de einsehen und abrufen. Für Kinder zwischen 6 u. 10 Jahren hat sich die App Privalino als nützlich erwiesen (kindersicherer Instant-Messenger)

 

Weitere hilfreiche Tools und Adressen in der Auseinandersetzung mit der Thematik:

-       Kindgerechte Suchmaschinen (Blinde Kuh, FragFinn) erleichtern das Finden von kindgerechten Informationen und Websiten

-       www.klicksafe.de : Informationen, Methoden, Handreichungen zu vielfältigen Themen im Netz (z.B. Spielregeln im Internet, „Was tun bei Cyber-Mobbing“, Infoblätter zu Nutzungsbedingungen von Social Media Kanälen, „10 Gebote der digitalen Ethik“ uvm.)

-       www.handysektor.de : Tipps, Informationen, kreative Ideen rund um Smartphones, Tablets und Apps, z.B. Regeln für Gruppenchats, digitaler „Erste-Hilfe Kasten“

-       www.spieleratgeber-nrw.de : pädagogische Informationsplattform zu Computer-, Konsolenspielen und Apps

-       www.internet-abc.de/kinder/surfschein/ : „Führerschein fürs Internet“ (richtig suchen im Netz/Gefahren/Regeln/Inhalte)

-       https://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/checkliste-ist-ihr-kind-reif-fuer-ein-smartphone/#s|Checkliste

-       www.mediennutzungsvertrag.de : altersabgestimmte Formulierungsvorschläge für die Erstellung von Mediennutzungsverträgen

 

 

 

 

Orientierung für Mediennutzung im Alltag

In der pädagogischen Praxis haben sich folgende Verfahrensweisen im Umgang mit Internet und Smartphone als sinnvoll etabliert:

Die Frage, ab wann die Anschaffung und Nutzung eines Smartphones als im Einklang mit der jeweiligen persönlichen Entwicklung bewertet werden kann, muss in jedem Einzelfall neu geklärt werden. Abhängig von kognitiver und emotionaler Entwicklung sehen wir dabei im Regelfall folgende Abstufung:

-       Kinder bis zum Ende der Grundschule benötigen aus unserer Sicht noch kein Phone. Sollte im Einzelfall, anlässlich eines Termins oder einer Veranstaltung notwendig sein, dass das Kind erreichbar sein muss, greifen wir auf ein Gruppenhandy zurück, welches für diese Zwecke zur Verfügung steht.

-       Ab dem Besuch von weiterführenden Schulen ist es üblicherweise sinnvoll, dass das Kind die Möglichkeit erhält, mit der Gruppe oder mit Freunden/Bekannten in Verbindung zu treten. Hierfür reicht ein einfaches Handy normalerweise aus.

-       Ab dem Besuch der 7. Klasse kann dann ein eigenes Smartphone erworben werden.

In Abstimmung mit den Kindern/Jugendlichen und ihren sorgeberechtigten Personen wird bei Nutzung einer Prepaid-Karte der Erwerb, und damit verbunden die Registrierung, über eine von der Stiftung beauftragte Person durchgeführt. Im Rahmen eines Mediennutzungsvertrages (siehe Anhang) wird geregelt, welche Veränderungen an den Grundeinstellungen des Smartphones zulässig sind.

Über die Installation der „Family Link“ APP von Google besteht dann die Möglichkeit, verschiedene Einstellungen zum Schutz der Kinder/Jugendlichen vorzunehmen:

-       Steuerung der Online-Nutzungszeit pro Tag (zwischen 1,5 Std. bei 12-13jährigen, 3Std. bei 14-16jährigen und länger bei Älteren)

-       Steuerung der kompletten Smartphone-Nutzungszeit pro Tag

-       Einschränkung von Nutzungsdauer einzelner Anwendungen, z.B. YouTube

-       Installationen von neuen APPs nur mit Genehmigung des Family-Link Administrators möglich. Diese müssen vorher angefragt werden, da sich der Admin mit den AGB´s, evtl. versteckten Kosten, FSK´s und Werbung beschäftigen muss.

Zusätzlich stellt die Stiftung den jungen Menschen die Nutzung des stiftungseigenen W-LAN´s unter Auflagen zur Verfügung (siehe W-LAN Nutzungsvertrag in der Anlage). Durch Aktivierung von Jugendschutzfiltern und Begrenzung der Gesamtnutzungszeit können hier zusätzliche Schutzmechanismen aktiviert werden.

Bei der Nutzung von Spielen und Filmen ist auf die Alterskennzeichnung der FSK zu achten. Hier muss besondere Aufmerksamkeit an den Tag gelegt werden, da inzwischen viele inoffizielle Kennzeichnungen im Umlauf sind, die in Form der FSK-Kennzeichnung ähneln, jedoch ohne jede Aussagekraft sind, da sie meist von den jeweiligen Firmen selbst „erfunden“ wurden. Maßgeblich ist die FSK-Kennzeichnung.

 

 

 

 

 

4. Praktische Medienarbeit

Aktive Medienarbeit als Methode der Medienpädagogik beschäftigt sich sowohl mit klassischen als auch mit „neuen“ Medien ( Film, Foto, Radio,

Musik, Kunst, Internet, Computer, Smartphone etc.). In kreativer Auseinandersetzung mit diesen Medien werden durch selbsttätiges Handeln Gegenstandsbereiche sozialer Realität be- und erarbeitet. Medienprodukte werden so zielgerichtet hergestellt.

Für den Nutzen von aktiver Medienarbeit ist dabei von großer Bedeutung, sowohl die Orientierung an der Qualität des Produktes, als auch an der Qualität des Entstehungsprozesses im Blick zu haben. Prozess- und Produktqualität müssen ausbalanciert werden und bedingen einander.

In der Erstellung eigener Medienprodukte ( Filme, Podcasts, Comics, etc.) ist das entscheidende methodische Merkmal das „Learning by Doing“.

Handelndes Lernen hat dabei viele positive Effekte:

• Förderung von Eigeninitiative und Selbstbewusstsein

• Schaffung von Bewusstsein über gesellschaftliche Wirklichkeit und Veränderbarkeit der Welt

• Steigerung der Problemlösekompetenz, um im handelnden Umgang mit Problemen zu einer „Bewusstseinsbildung“ zu gelangen

• Verbesserung der Teilhabe-Chancen (Medien als Sprachrohr)

In der Erfahrung von Selbstwirksamkeit werden so Selbstbewusstsein, Selbstbestimmung und Selbständigkeit gefördert.

Im Rahmen eines Fortbildungstages für die Mitarbeiter*innen zu diesem Thema hatten wir selbst Gelegenheit, aktive Medienarbeit kennen zu lernen und zu erproben. In der kreativen Auseinandersetzung mit ausgewählten Apps zur Thematik (Stop Motion, Draw Your Game, Launchpad, Movie Trailer, Comic Life) konnten wir eigene Spiele entwickeln, Film-Trailer erstellen, Zeichentrick-Filme produzieren, Soundcollagen bilden oder Comic-Formate erproben. Dabei wurde schnell deutlich, wie viel Spaß diese Art der Mediennutzung bereitet. Anders als in der allgemein üblichen Form des passiven Medienkonsums, entfaltet aktive Medienarbeit eigene Ideen, Energien und Impulse. Wir blieben nicht auf die reine Rolle als „User“ oder „Gamer“ reduziert, der in fremdbestimmten Rollen agiert, sondern durften in all diesen Anwendungen „unser eigenes Drehbuch schreiben“.

Auch unsere Jugendlichen machten im Rahmen eines Workshops ähnliche Erfahrungen mit dem „Green-Screen“, einem Hintergrund, in den sie am Padlet sich selbst oder Gegenstände vor unterschiedlichen Kulissen „zaubern“ konnten.

Diese positiven Erfahrungen haben uns bewogen, die Gruppen noch mal zusätzlich mit Tablets auszustatten, damit, sowohl geplant als auch spontan, aktive Medienarbeit unkompliziert möglich wird. Dies wurde und wird von den jungen Menschen gerne genutzt. Den Überblick über neue Entwicklungen in diesem Bereich soll von den Medienbeauftragten der Gruppen geleistet werden.

Im Netz existieren eine Vielzahl von Adressen, welche sich der Thematik annehmen. Hier ist eine weiterführende Linkauswahl:

Medienprojekte Inspiration: www.medienpaedagogik-praxis.de, www.filmothek-nrw.de

 

Tipps rund um TV, Streaming, YouTube: https://www.flimmo.de/

Kindgerechte Apps: https://www.kika.de/erwachsene/begleitmaterial/medienumgang/apps-vorschule-100.html

 

5.  Nachhaltigkeit

Um dieses Konzept nachhaltig zu verstetigen und weiter zu entwickeln, wird sich eine Steuerungsgruppe bilden, die im Rahmen von vier Treffen pro Jahr, Fragen zur inhaltlichen und strukturellen Fortschreibung des Konzeptes erörtern wird und die Ergebnisse in die verschiedenen Teams der Stiftung transportieren soll. Dabei stehen neben Weiterentwicklungen (neue Plattformen, Software, etc.) auch die Überprüfung unserer Arbeit auf Wirkorientierung hin, im Mittelpunkt der Betrachtung.

Die Steuerungsgruppe soll sich zusammen setzen aus einer medienbeauftragten Person pro Betreuungseinheit (je Gruppe und für die SPLG´s), Leitung, Geschäftsführung und 2 jungen Menschen, die diese selbst benennen.

Sich aus den Themen und Fragen eventuell ergebende Fort- und Weiterbildungsbedarfe werden durch Leitung und Geschäftsführung aufgegriffen und entweder als Inhouse-Angebote für größere Personenkreise oder als externe Fortbildungen für einzelne Personen zur Verfügung gestellt. Diese Fortbildungen sind dann eingebettet in das strukturierte Fortbildungsmanagement, welches in der Gesamtkonzeption der Einrichtung verankert ist.

Die technische Infrastruktur der Schulte-Schmelter Stiftung ist, gerade in Zeiten der Pandemie, noch einmal massiv ausgebaut worden. So stehen den Gruppen Internetzugänge zur Verfügung. In den Gruppen sind PC´s und Tablets zur Nutzung vorhanden, die von einer externen Fachfirma bei Bedarf gewartet werden. Auch die SPLG´s sind mit Notebooks ausgestattet, die gewartet werden. Zur Verwaltung und Dokumentation steht allen Betreuungseinheiten eine Software (Kilanka) zur Verfügung. Um das Equipment technisch auf einem aktuellen Stand zu halten, wird der Träger im Rahmen seiner Investitionsplanung Beträge hierfür rückstellen. Die Ermittlung eines jeweils angepassten Bedarfs obliegt in diesem Bereich der Geschäftsführung, die diesen im Austausch mit den Betreuungseinheiten festhält.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang

 

 

 

 

 

 


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Automatisch generierte Beschreibung

Nutzungsvereinbarung W-LAN

Wir ermöglichen Dir die Nutzung unseres WLANs. Hierbei sind von Dir einige Regeln zu beachten.

Wir stellen mit dieser Nutzungsvereinbarung sicher, dass wir nicht dafür haften, wenn Du Dinge tust, die nicht legal und eventuell sogar strafbar sind.

Wenn wir Dir also den Netzzugang ermöglichen, müssen wir Dir vertrauen und uns auf Dich verlassen können, dass Du Dich mit den Inhalten dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden erklärst und Dich daran hältst.

Falls Du etwas nicht verstehst oder Fragen hast, dann wende Dich an deine Betreuer. Sie haben auch immer die Möglichkeit bei unserem IT-Service (Synthax-Computerdienst) nach zu fragen, wenn sie Dir deine Fragen nicht beantworten können oder auch etwas nicht verstehen sollten.

Gestattung der unentgeltlichen Nutzung

Die Schulte-Schmelter Stiftung gestattet Dir den Zugang zum Internet über WLAN. Der Zugang ist in einer besonderen Weise über  Passwort geschützt. Die Nutzung des WLANs erfolgt nicht unbegrenzt, sondern ist zeitlich begrenzt. Dein/e Betreuer/in klärt Dich darüber konkret auf.

Die Nutzung des WLANs für das Internet kostet Dich nichts, kann Dir aber jederzeit untersagt werden, wenn Du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt.

Fremden Personen, deinen Freunden und Bekannten darfst Du die Nutzung über das WLAN nicht gestatten. Das liegt auch in deinem Interesse, da Du für alle Handlungen, die über deine Zugangsdaten vorgenommen werden, verantwortlich bist.

Die Schulte-Schmelter Stiftung bzw. auch deine Betreuer/in sind jederzeit berechtigt, den Zugang zum Internet über unser WLAN ganz, teilweise oder zeitlich einzustellen.

Die Schulte-Schmelter Stiftung behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

 

 

Zugangsdaten

Sämtliche Zugangsdaten (Passwörter) sind nur zu deinem persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen in keinem Fall an andere Personen weiter gegeben werden. Du verpflichtest Dich, deine Zugangsdaten geheim zu halten. Dein Passwort kannst Du unter https://checkdeinpasswort.de/ auf seine Sicherheit prüfen.

Hinweise, Gefahren der W-LAN-Nutzung

Die Schulte-Schmelter Stiftung weist dich darauf hin, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht dir nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen und erstellten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Schulte-Schmelter Stiftung im Sinne des Datenschutzes.

Die Schulte-Schmelter Stiftung weist dich ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadstoffware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei Nutzung des WLANs und somit des Internets auf dein Gerät gelangen kann.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass du für die über unser WLAN übermittelten Daten und für die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich bist.

Du bist verpflichtet unsere Regelungen der WLAN-Nutzung einzuhalten und darüber hinaus geltendes Recht einzuhalten.

Wenn du unsere Regelungen der WLAN-Nutzung befolgst, dann ist Dir klar, dass du Dienstleistungen und damit eventuell verbundene Rechtsgeschäfte, selbst wenn sie nur und ausschließlich schulische Angelegenheiten (z.B. Lernspiele, Rechtschreibprogramme etc.) betreffen sollten, nicht ohne Wissen und Zustimmung Deiner Betreuer tätigen darfst.

Es sei noch einmal klar gestellt, dass du verpflichtet bist, unseren WLAN-Zugang weder zum Abruf, noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.

Darüber hinaus darfst du keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder anderen zugänglich machen.

Du bist verpflichtet, die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.

Du darfst das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

 

Dokumentation und Nutzung

Die Nutzung unseres WLANs wird durch die Schulte-Schmelter Stiftung mit folgenden Daten dokumentiert:

 Nutzerkennung

Einlogdatum und –zeit

 Aufgerufene Internetdienste bzw. –seiten

Diese Daten werden nur für eine Dauer von maximal drei Monaten gespeichert. Danach erfolgt eine automatische Löschung. Eine Herausgabe deiner Daten an Dritte (z.B. Strafverfolgungsbehörden) erfolgt nur gemäß der geltenden Rechtslage.

Die Schulte-Schmelter Stiftung braucht diese Daten, um bei Zuwiderhandlungen und Rechtsverstößen über unseren Internetzugang, die verursachende Person ermitteln zu lassen. Die [Einrichtung] wird keine anlasslose Prüfung oder systematische Auswertung dieser Daten vornehmen.

Name:

Ich erkenne die Nutzungsvereinbarung an.

__________________________ __________________

Datum /Ort Unterschrift

 

Einwilligung in die Datenspeicherung:

Ich habe verstanden, welche Daten die Schulte-Schmelter Stiftung über mich zu welchem Zweck speichert und stimme dieser Speicherung zu. Ich kann die Zustimmung formlos und schriftlich jederzeit widerrufen. Ich bin darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass in einem solchen Fall mir der Zugang zum Internet über das WLAN der Schulte-Schmelter Stiftung verwehrt wird.

__________________________ __________________

Ort/Datum Unterschrift

 

 

Ich habe verstanden, welche Daten die Schulte-Schmelter Stiftung über mein Kind/Mündel zu welchem Zweck speichert und stimme dieser Speicherung zu. Ich kann die Zustimmung jederzeit mit der Folge der Deaktivierung des WLAN-Zuganges für mein Kind/Mündel formlos und schriftlich widerrufen. Im Übrigen erkenne ich die Nutzungsbedingungen an.

__________________________ __________________

Ort/Datum Unterschrift


Personensorgeberechtigte

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Automatisch generierte Beschreibung

 

Regeln für den dienstlichen Umgang mit E-Mails, Messenger-Diensten und Social Media

Allgemeine Regeln:

1.    Der Empfänger ihrer Botschaft ist ein Mensch. Egal ob sie sich geärgert haben, ihnen etwas quert im Magen liegt oder sie der Meinung sind, dass von anderer Seite aus ein Fehler besteht, wir sind alle Menschen.

2.    Wenn sie wütend sind und/oder sich missverstanden fühlen, dann wäre es schön, wenn sie erst einmal einen klaren Kopf bekommen, damit anschließend gemeinsam auf der Sachebene lösungsorientiert miteinander kommuniziert werden kann.

3.    Denken sie nach, bevor sie schreiben und lesen sie das “Geschriebene” noch einmal durch, bevor sie auf den Sende-Knopf drücken.

4.    Keine diffamierenden Wörter und keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen.

5.    Schimpfworte sind TABU.

6.    Diskriminierung, sexistische oder rassistische Sprüche sind auch TABU.

7.    Geschriebene Worte transportieren keine Gestik und auch keine Mimik, daher versuchen sie, sich so sachlich und klar wie möglich auszudrücken.

8.    Emojis sind eher für den schriftlichen Austausch mit Freunden gedacht. Daher wohl dosiert benutzen.

9.    Ironische Bemerkungen können leider in der digitalen Kommunikation zu Missverständnissen führen. Daher raten wir Ihnen, diese auch wohl zu dosieren.

 

 

Regeln der Stiftung:

10.  Informationen über dienstliche Abläufe, die von uns betreuten Kinder und/oder Kolleg*innen betreffend, sind Tabuthemen für private Chats, WhatsApp Gruppen (auch unter Mitarbeitenden) u.ä.

11.  Dienstliche Kommunikation findet i.d.R. über E-Mail statt.

12.  Wenn im Einzelfall ein Messenger-Dienst zur dienstlichen Kommunikation benutzt wird, ist Signal zu verwenden und nicht WhatsApp, da der Datenschutz, die Nachverfolgbarkeit und die Speicherung von Inhalten bei Signal sehr viel verantwortungsbewusster gehandhabt wird.

13.  Persönliche Daten von Kindern, Jugendlichen und/oder Mitarbeiter*innen dürfen nicht über Messenger kommuniziert werden. Der Versand von Bildern bedarf immer der Zustimmung der abgebildeten Personen und darf nicht an stiftungsexterne Personen erfolgen. Der Versand an stiftungsexterne Personen erfolgt immer per dienstlicher Mail oder postalisch.

 

Wiederholte und/oder schwerwiegende Verstöße gegen diese Regeln schädigen das Ansehen unserer Einrichtung und können arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

 

Köln, den ………………..                             

 

Kenntnis genommen: …………………………..

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleitung zum Umgang mit Mediennutzungsverträgen

Bei den folgenden Musternutzungsverträgen sind alle denkbaren Bausteine eines möglichen Nutzungsvertrages aufgeführt.

 

 

 



 


Im konkreten Einzelfall muss unter Berücksichtigung der persönlichen

Entwicklung des Kindessowie der Gegebenheiten des Einzelfalls

(z.B. welche Geräte werden genutzt) ein Nutzungsvertrag auf das

Kind/den Jugendlichen zugeschnitten werden.

 

Die einzelnen Bausteine können unter www.mediennutzungsvertrag.de

generiert und zusammengestellt werden.

 

Es ist allerdings darauf zu achten, dass unsere grundsätzliche, in diesem

Konzept beschriebene Haltung zu der Thematik, gewahrt bleibt.

 

Es müssen für alle Kinder ab 6 Jahren Mediennutzungsverträge mit ihnen

zusammen erstellt werden. Ein unterschriebenes Exemplar ist für das Kind

und seine Angehörigen bestimmt, ein Exemplar nehmen wir zu unseren Akten

(auch in Kilanka).

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mediennutzungsvertrag (6-12 Jahre) zwischen ………………………….. und der Schulte-Schmelter Stiftung

§1 Allgemeine Regeln

Verhalten gegenüber anderen

Im Internet und am Handy bin ich freundlich und beleidige niemanden.

 

Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing

Wenn jemand gemein zu mir oder zu anderen ist, spreche mit meinen Betreuer*innen.

 

Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing

Wir informieren uns über Cyber-Mobbing, Hate Speech (Hassrede) und andere Beleidigungen im Netz. Wir unterstützen …..…. bei Problemen und achten auf Warnzeichen.

 

Informieren und austauschen

Wir informieren uns über neue Entwicklungen und Angebote, die …………. nutzt. Wir sprechen regelmäßig über unsere Medienerfahrungen.

 

Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung

Wenn ich unangenehme Nachrichten oder Bilder bekomme oder sich jemand mit mir treffen möchte, sage ich sofort den Betreuer*innen Bescheid.

 

Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung

Wir sprechen mit ……………. über (sexuelle) Belästigung und Umgang mit ungewollten Kontakten im Internet.

Erst fragen, dann einschalten

Wenn ich am Bildschirm spielen, surfen oder Filme schauen möchte, frage ich vorher meine Betreuer*innen.

 

Sorgsamer Umgang mit Geräten

Ich gehe sorgsam mit technischen Geräten um.

 

Einrichten von Geräten

Wir informieren uns regelmäßig über mögliche Sicherheitseinstellungen und stellen Computer, Handy und Tablet passend für ………………….. ein.

 

Viren und Schadsoftware

Wenn sich Computer, Handy oder Tablet seltsam verhalten, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

Viren und Schadsoftware

Wir sorgen dafür, dass Computer, Handys und Tablets in unserer Wohngruppe bestmöglich vor schädlichen Programmen und Viren geschützt sind.

 

 

Bildschirmfreie Zeiten

Wir planen regelmäßig gemeinsame Aktivitäten ohne Bildschirm.

 

 

Vorbildfunktion der Betreuer*innen

Wir achten auf mein eigenes Medienverhalten und sind ein gutes Vorbild für ………………………………...

 

Bedenkliche Inhalte

Wenn ich etwas im Internet, Fernsehen ... sehe, das mir Angst macht oder mich verunsichert, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

 

Bedenkliche Inhalte

Wir sprechen mit ……………………….. altersgerecht über problematische Medieninhalte.

 

Werbung

Ich klicke keine Werbung an. Bei Problemen frage ich meine Betreuer*innen

 

Werbung

Wir sprechen mit ……………………………. über Werbung und kommerzielle Angebote.

 

Uhrzeiten Mediennutzung

Ich halte uns an die vereinbarten Uhrzeiten, in denen ich Medien nutzen darf.

 

§2 Handy / Smartphone

Kosten und Guthaben

Ich nutze mein Handy so, dass ich mit meinem monatlichen Guthaben auskomme.

 

Apps, Abos, Klingeltöne

Ich kaufe nichts über mein Handy und klicke nicht auf Werbung. Wenn es mir doch passiert, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

Unbekannte Nummern

Auf Nachrichten oder Anrufe von unbekannten Nummern antworte ich nicht. Mit meinen Betreuer*innen überlege ich, was wir machen.

 

Einstellungen Kinder- und Jugendschutz

Wir stellen das "Kinder-Handy" altersgerecht ein (über Sicherheitseinstellungen am Gerät oder Installation einer App).

 

Entsperrcode

Ich sichere mein Handy mit einem Code, den nur ich und meine Betreuer*innen kennen. Bei Problemen frage ich meine Betreuer*innen.

 

Handy-Einstellungen allgemein

Alleine ändere ich nur die Einstellungen, die ich mit meinen Betreuer*innen verabredet habe.

Mobiles Internet

Ich achte darauf, dass das Internet an meinem Handy ausgeschaltet ist.

 

Handynummer und private Daten

Ich gebe meine Handynummer und Kontaktdaten nicht an Fremde weiter.

 

Apps installieren

Spiele und Apps lade ich nur gemeinsam mit meinen Betreuer*innen herunter.

 

Private Dateien und Fotos

Bilder und Inhalte, die andere nicht sehen sollen, speichere ich nicht auf meinem Handy und schicke sie nicht weiter.

 

Aufnahmen von anderen

Ich mache keine Fotos oder Filme von anderen und gebe sie auch nicht weiter, ohne die Abgebildeten vorher zu fragen.

 

Aufnahmen von anderen

Wir sprechen mit meinem ……………….. altersgerecht über das „Recht am eigenen Bild“ und worauf man vor dem Versenden von Bildern und Filmen achten sollte.

 

 

 

 

Handyfreie Orte

An "handyfreien" Orten (Krankenhaus, Kirche, Kino, ...) nutze ich kein Handy oder schalte es aus. In der Schule halte ich mich an die Handyregeln der Schule.

 

Handyfreie Zeiten in der Gruppe

Während des Essens, bei Hausaufgaben oder bei Gesprächen bleibt mein Handy in der Tasche. In der Nacht schalte ich mein Handy aus und gebe es ab.

 

Musik über Kopfhörer

Ich achte darauf, dass ich Musik über Kopfhörer nicht zu laut höre und niemanden störe. Im Straßenverkehr höre ich keine Musik.

 

§3 Fernsehen / (Online-)Videos

Altersgerechte Angebote

Ich schaue keine Filme, die erst für Ältere geeignet sind. Wenn mir etwas Angst macht, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

Erst fragen, dann einschalten

Ich schaue keine Videos oder Filme, ohne meine Betreuer*innen vorher zu fragen.

 

Gemeinsame Nutzung

Passende Sendungen und Filme schauen wir in der Gruppe auch einmal ganz gemütlich gemeinsam an.

 

§4 Internet

Filtersoftware und Sicherheitseinstellungen

Wir informieren uns über Sicherheitseinstellungen, Filtersoftware und Jugendschutzprogramme. Wir richten den Internetzugang passend für ……………….. ein.

 

 

Umgang mit persönlichen Daten

Im Internet verrate ich niemandem meinen Namen, meine Adresse oder Telefonnummer. Diese Dinge bleiben geheim!

 

Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild

Ich verschicke keine Fotos oder Videos von mir oder anderen, ohne meine Betreuer*innen vorher zu fragen.

 

Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild

Wir sprechen darüber, welche Bilder und Filme übers Internet geteilt werden dürfen. Wir veröffentlichen keine Aufnahmen von ………………….. offen im Internet und fragen ihn vor dem Verschicken.

 

Suchen im Internet

Ich suche nur mit Suchmaschinen für Kinder.

 

Suchen im Internet

Wir informieren uns über Kindersuchmaschinen und zeigen ………………………………. wie man diese benutzt.

 

Passwörter

Zusammen mit meinen Betreuer*innen denke ich mir schwierige Passwörter fürs Internet aus und halte sie geheim.

 

Verwendung fremder Inhalte

Für meine Hausaufgaben schreibe ich nicht einfach Sachen aus dem Internet ab.

 

 

 

 

 

 

 

Nutzung neuer Internetseiten und Apps

Wenn ich mich irgendwo anmelden möchte oder neue Apps und Internetseiten ausprobieren möchte, bespreche ich das erst mit meinen Betreuer*innen.

 

Urheberrecht

Bevor ich Musik, Filme oder Programme aus dem Internet lade oder diese an andere weitergebe, frage ich meine Betreuer*innen.

 

Abzocke im Internet

Wenn ich auf Abzocke hereingefallen bin oder ungewollt etwas gekauft habe, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

Kaufen und Bestellen

Wenn ich im Internet etwas kaufen oder bestellen will, frage ich vorher meine Betreuer*innen.

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift Erwachsene(r):                                           Kind:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Mediennutzungsvertrag  (12+) zwischen ………………………….. und der Schulte-Schmelter Stiftung

§1 Allgemeine Regeln

Informieren und austauschen

Wir informieren uns über neue Entwicklungen und Angebote, die .................. nutzt. Wir sprechen regelmäßig über unsere Medienerfahrungen.

 

Verhalten gegenüber anderen

Im Internet und am Handy bin ich freundlich und beleidige niemanden.

 

Verhalten gegenüber anderen

Wir besprechen mit ........................., wie man sich im Internet und am Handy anderen Nutzern gegenüber verhält.

 

Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing

Wenn jemand gemein zu mir oder zu anderen ist, sage ich meinen Betreuer`*innen oder anderen Erwachsenen Bescheid und hole Hilfe.

 

Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing

Wir informieren uns über Cyber-Mobbing, Hate Speech (Hassrede) und andere Beleidigungen im Netz. Wir unterstützen ........................... bei Problemen und achte auf Warnzeichen.

 

Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung

Wenn ich unangenehme Nachrichten oder Bilder bekomme oder sich jemand mit mir treffen möchte, sage ich sofort meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

 

Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung

Wir sprechen mit .................................über (sexuelle) Belästigung und Umgang mit ungewollten Kontakten im Internet.

Sorgsamer Umgang mit Geräten

Ich gehe immer sorgsam mit technischen Geräten um.

 

Viren und Schadsoftware

Wenn Computer, Handy oder Tablet Probleme machen, eine Viruswarnung kommt oder ähnliches, sage ich es meinen Betreuer*innen.

Gemeinsam mit ......................... sorge ich dafür, dass Computer, Handys und Tablets bestmöglich vor schädlichen Programmen und Viren geschützt sind.

Bildschirmfreie Zeiten

Ich achte darauf, dass ich die verabredeten Bildschirmzeiten einhalte und mache regelmäßig Bildschirmpausen.

 

Bildschirmfreie Zeiten

Wir planen regelmäßig gemeinsame Aktivitäten ohne Bildschirm.

 

Kindern vertrauen

Ich vertraue ..........................., dass er/sie sich an die vereinbarten Regeln hält und kontrolliere nicht heimlich.

 

Vorbildfunktion der Eltern

Wir achten auf unser eigenes Medienverhalten und sind gut Vorbilder für ..................

 

Bedenkliche Inhalte

Wenn ich etwas im Internet, Fernsehen ... sehe, das mir Angst macht oder mich verunsichert, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

 

 

 

 

Bedenkliche Inhalte

Wir sprechen mit ............... altersgerecht über problematische Medieninhalte und den passenden Umgang.

 

Werbung

Wenn ich auf eine Werbung geklickt habe, bin ich vorsichtig und gebe keine persönlichen Infos an.

 

Werbung

Wir sprechen mit ....................... über Werbung und kommerzielle Angebote.

 

Uhrzeiten Mediennutzung

Ich halte mich an die vereinbarten Uhrzeiten, in denen ich Medien nutzen darf.

 

§2 Handy / Smartphone

Kosten und Guthaben

Ich achte darauf, dass meine Handyrechnung nicht höher ist, als verabredet. Mehrkosten zahle ich von meinem Taschengeld.

Kosten und Guthaben

Für den Fall, dass ich ein Smartphone mit Vertrag nutze, achte ich darauf, dass meine Handyrechnung nicht höher ist, als verabredet. Mehrkosten zahle ich von meinem Taschengeld. Sollte ich eine Prepaid-Karte nutzen, halte ich mich an den abgesprochenen Nutzungsrahmen.

 

Apps, Abos, Klingeltöne

Ich passe auf, wie viel Geld ich für App-Käufe, In-App-Käufe ... im Monat ausgebe. Ich klicke nicht auf Werbung in Apps. Wenn mir etwas seltsam vorkommt, spreche ich mit meinen Betreuer*innen.

 

 

 

 

 

Unbekannte Nummern

Auf Nachrichten oder Anrufe von unbekannten Nummern antworte ich nicht unüberlegt. Bin ich unsicher, frage ich meine Betreuer*innen.

 

Einstellungen Kinder- und Jugendschutz

Gemeinsam mit .............................. prüfen wir, wie man das Handy altersgerecht einstellen kann (über Sicherheitseinstellungen am Gerät oder Installation einer App). Die Einstellungen werden regelmäßig in Rücksprache angepasst.

 

Entsperrcode

Ich sichere mein Handy mit einem Entsperrcode. Den Code behalte ich für mich.

Bluetooth, Standortdienste und NFC

Ich schalte Bluetooth, Standortdienste (z. B. GPS) oder NFC nur ein, wenn ich sie brauche.

 

Mobiles Internet

Ich schalte mein WLAN nur bei Bedarf ein. Über öffentliche WLANs verschicke ich keine persönlichen Inhalte. Mein Datenvolumen behalte ich im Blick.

 

Handynummer und private Daten

Ich gebe meine Handynummer und Kontaktdaten nicht leichtfertig weiter.

 

Apps installieren

Wenn mir eine App gefällt, dann prüfe ich die Kosten, Zugriffsrechte und Bewertungen anderer Nutzer. Ich installiere nur Apps aus offiziellen App-Stores und lösche sie, wenn ich sie nicht mehr brauche.

 

 

 

 

Private Dateien und Fotos

Sehr private Bilder und Inhalte speichere ich nicht auf meinem Handy. Ich gehe mit persönlichen Fotos und Infos sehr vorsichtig um. Bei Problemen frage ich meine Betreuer*innen.

 

Aufnahmen von anderen

Ich mache keine Fotos oder Filme von anderen und gebe sie auch nicht weiter, ohne die Abgebildeten vorher zu fragen.

 

Aufnahmen von anderen

Wir sprechen mit ............................... altersgerecht über das „Recht am eigenen Bild“ und worauf man vor dem Versenden von Bildern und Filmen achten sollte.

 

Handyfreie Orte

An "handyfreien" Orten (Krankenhaus, Kirche, Kino, ...) nutze ich kein Handy oder schalte es aus. In der Schule halte ich mich an die Handyregeln der Schule.

 

Handyfreie Zeiten in der Gruppe

Während des Essens, bei Hausaufgaben oder bei Gesprächen bleibt mein Handy in der Tasche. Nachts schalte ich mein Handy aus und gebe es ab.

 

Musik über Kopfhörer

Ich achte darauf, dass ich Musik über Kopfhörer nicht zu laut höre und niemanden störe. Im Straßenverkehr höre ich keine Musik.

 

Ausland und Reisen

Ich achte darauf, dass ich vor allem im Nicht-EU-Ausland die Kosten für Internet und Telefonieren im Blick behalte.

 

 

 

Ausland und Reisen

Wir prüfen mit .................................., wie teuer die mobile Internetnutzung und Anrufe im Urlaubsland sind. Wir zeigen .................................., wie es das mobile Internet ausstellen kann.

 

§3 Internet

Umgang mit persönlichen Daten

Ich achte darauf, im Internet nicht zu viele Informationen über mich zu verraten. Nachname, Adresse und Telefonnummer gebe ich nicht leichtfertig weiter.

 

Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild

Bevor ich Fotos und Videos im Netz verbreite, überlege ich, ob ich mich später darüber ärgern könnte. Sind andere Personen mit auf dem Bild, bin ich besonders vorsichtig. Im Zweifel lasse ich es.

 

Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild

Wir besprechen, warum nicht alle Bilder und Videos im Netz für Fremde zugänglich sein sollten. Wir achten darauf, ebenfalls keine persönlichen Aufnahmen zu verbreiten.

 

Suchen im Internet

Wenn ich bei der Internetsuche Probleme habe oder auf seltsame Inhalte stoße, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

Suchen im Internet

Wir sprechen mit meinem Kind über die Verwendung von Suchmaschinen, Bewertung von Informationen und Fake News.

 

Passwörter

Ich benutze für jedes Internetangebot ein anderes, schwieriges Passwort und ändere es regelmäßig.

 

 

Verwendung fremder Inhalte

Wenn ich Inhalte aus dem Internet für Hausaufgaben und Referate übernehme, nenne ich die Quelle.

 

Verwendung fremder Inhalte

Wir sprechen mit ......................... altersgerecht über den Schutz geistigen Eigentums und warum man fremde Texte nicht einfach so verwenden darf.

 

Chat, Messenger, soziale Netzwerke

Wenn ich ein soziales Netzwerk oder einen Messenger nutze, stelle ich die Privatsphäre-Einstellungen mit meinen Betreuer*innen passend ein. Sehr persönliche Inhalte verschicke ich nicht übers Internet.

 

Chat, Messenger, soziale Netzwerke

Gemeinsam mit ............................. stellen wir die Privatsphäre-Einstellungen von digitalen Angeboten passend ein. Regelmäßig schauen wir, ob diese noch aktuell sind.

 

Gewinnspiele im Internet

Wenn ich im Internet an Gewinnspielen oder Aktionen teilnehmen möchte, schaue ich mir die Teilnahmebedingungen an. Bin ich unsicher, frage ich vorher meine Betreuer*innen

 

Abzocke im Internet

Wenn ich auf Abzocke hereingefallen bin oder ungewollt etwas gekauft habe, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

Kaufen und Bestellen

Wenn ich im Internet etwas kaufen oder bestellen will, frage ich vorher meine Betreuer*innen

 

 

 

 

§4 Fernsehen / (Online-)Videos

Altersgerechte Angebote

Ich achte auf die Altersbeschränkungen der Filme und Sendungen und halte mich daran. Wenn mir Videos Angst machen oder seltsam sind, spreche ich mit meinen Betreuer*innen

 

Videos und Fernsehen nicht nebenbei

Ich lasse Online-Videos oder den Fernseher nicht nebenbei laufen – besonders bei den Hausaufgaben.

 

Videos und Fernsehen nicht nebenbei

Ich achte darauf, dass der Fernseher oder der Computer nicht den ganzen Tag nebenbei läuft.

 

Gemeinsame Nutzung

Wenn wir gemeinsam fernsehen oder Videos schauen, einigen wir uns ohne Streit. Jeder darf mal bestimmen, was geschaut wird.

 

Gemeinsame Nutzung

Passende Sendungen und Filme schauen wir in der Gruppe auch einmal ganz gemütlich gemeinsam an.

 

DVD, Blu-ray und Video-on-Demand

Nicht für .............. geeignete DVDs und Blu-rays lassen wir nicht offen herumliegen. Wir sichern Zugänge zu Online-Videodiensten mit einem Passwort.

 

 

 

 

 

§5 Digitale Spiele / Spielen

Neue Spiele und Kosten

Bevor ich für Spiele oder Erweiterungen Geld ausgebe, schaue ich mir die Kosten genau an. Ich gebe dafür im Monat nicht mehr aus, als ich mit meinen Betreuer*innen verabredet habe. Bin ich hier unsicher, frage ich vorher meine Betreuer*innen.

 

 

Altersgerechte Spiele

Ich achte auf die Altersbeschränkungen der Spiele und halte mich daran.

 

Nachrichten und Onlinespiele

Wenn ich einen Chat in Online-Spielen nutze, verrate ich nichts Persönliches (Adresse, Telefonnummer, usw.). Wenn mir seltsame Fragen gestellt werden, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.

 

Speichern

Wir brechen ein Bildschirmspiel nicht einfach ab, sondern geben ..................... die Möglichkeit, vorher abzuspeichern.

 

Lautstärke

Ich spiele Bildschirmspiele nur in Zimmerlautstärke. Kopfhörer mache ich nicht so laut.

 

 

Datum:

 

Unterschrift Erwachsene(r):                          Jugendliche(r):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Empfehlungen für Mediennutzungszeiten nach Alter gestaffelt

 

Bis 3 Jahre: 5 Minuten sind in der Regel ausreichend ( Hörspiel, Sandmännchen o.ä.)

 

4 bis 6 Jahre: ca. 20 Minuten, nicht unbedingt täglich ( Geschichten hören und sehen)

 

7 bis 10 Jahre: Täglich ca. 30 – 45 Minuten

 

10 bis 13 Jahre: Verhandelbar, ca. 60 Minuten pro Tag

 

14 bis 17 Jahren: In diesem Alter sollten Nutzungszeiten ebenfalls noch abgesprochen werden, auch um einer exzessiven Onlinenutzung vorzubeugen. Das Nennen von Richtwerten ist in dieser Altersgruppe überaus schwierig, da die familiären und persönlichen Situationen hier zu verschieden sind. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob neben der Mediennutzung noch ausreichend Zeit für Schule, Ausbildung und andere Hobbies bleibt.

 

( Bildschirmzeiten sind alle Zeiten, die mit Medien ( Fernseher, Handy, PC...) im privaten Gebrauch genutzt werden. Schulische Aufgaben werden nicht mitgerechnet.)

 

Diese Empfehlungen bleiben Richtlinien zur Orientierung, denn unserer Grundsatz lautet: Jedes Kind ist anders! Daher ist sorgfältig abzuwägen, welches Medium, wie lange und welcher Begleitungsumfang dem jeweiligen jungen Menschen entspricht. Unsere Betreuten kommen aus unterschiedlichsten sozialen Hintergründen und bringen dementsprechend unterschiedliche biografische Erfahrungen  mit, die zu berücksichtigen sind. Oft müssen Ängste bearbeitet und Kompetenzen, die Gleichalterige schon erworben haben, noch geübt werden.