Schulte-Schmelter-Stiftung
Sürther
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Medienpädagogisches Konzept
der
Schulte-Schmelter Stiftung
Dezember 2021
2. Unser medienpädagogischer Auftrag
2.1
Was ist für uns
Medienpädagogik/Medienkompetenz
2.2
Leitlinien und
Haltung
2.3
Rechtliche
Rahmenbedingungen
3. Medienerziehung
3.1
Junge Menschen
3.2
Mitarbeitende
4. Praktische Medienarbeit
5. Nachhaltigkeit
Anhang:
- Nutzungsvereinbarung W-LAN
- Regeln für den dienstlichen Umgang mit E-Mails,
Messenger-Diensten und Social Media
- Vorlage Mediennutzungsvertrag (6-12 Jahre)
- Vorlage Mediennutzungsvertrag (12+)
- Empfohlene Mediennutzungszeiten
Die Idee zur Erstellung dieses Konzeptes „gärte“ schon
seit Jahren in der Stiftung und unter den pädagogischen Mitarbeitenden unserer
Einrichtung. In Besprechungen bekamen wir zunehmend Rückmeldung, dass „wir da
mal was machen müssen“. Dabei prägten verschiedene Gefühle von Ohnmacht und
Hilflosigkeit die Debatte:
So standen wir einerseits der Geschwindigkeit der
technischen Erneuerungen und Softwareentwicklungen recht ratlos gegenüber und
hatten oft das Gefühl, den Entwicklungen nur „hinterher hecheln“ zu können.
Andererseits war den meisten von uns nicht klar, „was die Kids da im Netz
anstellen“. Wir stellten uns vermehrt die Frage, wie wir Prävention und
Möglichkeiten zur Teilhabe gleichermaßen leisten können, wenn es bei uns z.T. an
grundlegenden Kenntnissen darüber fehlt, was da „überhaupt vor sich geht“.
Aus den unterschiedlichen Vorkenntnissen der einzelnen Kolleg*innen heraus ergab sich zusätzlich ein
relativer „Wildwuchs“ innerhalb der Teams im pädagogischen Umgang mit Medien
und der Bereitstellung von Möglichkeiten zu deren Nutzung.
Gleichzeitig häuften sich die Fälle, die uns ganz
praktisch den Handlungsbedarf vor Augen führten:
-
Ein 16jähriger
Jugendlicher hatte sich per Chat mit einem ihm unbekannten Mann zu einem Treffen
am Kölner Hauptbahnhof
verabredet.
-
Eine 15jährige Jugendliche
hatte per Chat Bekanntschaft mit einem jungen Mann geschlossen, der zunehmend
eindeutigere Fotos von ihr verlangte.
-
Ein 13jähriger
Jugendlicher bombadierte eine Klassenkameradin mit einer Vielzahl von
WhatsApp-Nachrichten und konnte damit auch nicht aufhören, als er von ihr ein
klares Signal des Missfallens erhielt.
-
Ein Porträitfoto einer
14jährigen Jugendlichen wurde von einem Klassenkameraden verfremdet und im
Klassen-Chat gepostet.
-
Ein 16jähriger
Jugendlicher hatte im Rahmen von sog. InApp-Käufen
beim Gaming Schulden in Höhe von 500,00€ produziert.
-
Die Berichte der jungen
Menschen aus den Gruppen- und Klassenchats eröffneten Eindrücke von
Entgrenzung, Enthemmung und persönlicher Abwertung einzelner Personen.
Diese
Liste ließe sich beliebig weiter fortsetzen. Sie illustriert den
Handlungsdruck, den wir empfanden. Die Pandemielage hat den Bedarf, einem
„Brennglas“ gleich, zusätzlich erhellt, erhöht und auch unsere Infrastruktur
einem Stresstest unterzogen.
Bei
der Frage, wie wir uns als Einrichtung zu der Thematik professionell aufstellen
wollen, hatten wir dabei einige Grundannahmen:
-
Wir wollten uns
prozesshaft dem Thema widmen und den verschiedenen Vorkenntnissen Rechnung
tragen.
-
Wir wollten Standarts
entwickeln, die dann für die ganze Einrichtung Gültigkeit haben.
-
Uns war klar, dass nur mit
Beteiligung unserer jungen Menschen am Ende ein Konzept entstehen kann, welches
von allen getragen und akzeptiert wird.
Nachdem
uns die Pandemie zunächst ausbremste und für Verzögerung sorgte, konnten wir
dann das Jahr 2021 für die Arbeit am Konzept nutzen. Mit der Fachstelle für
Jugendmedienkultur NRW, “Power Up” konnten wir einen externen Partner gewinnen,
der uns im Prozeß kompetent begleitete.
Insgesamt
haben wir zwei Fortbildungen für alle Mitarbeitenden durchgeführt und es gab 2
Workshops für unsere jungen Menschen zu kreativen Themen und zu solchen der
Cybersicherheit. Eine Steuerungsgruppe hat sich während des ganzen Jahres in
regelmäßigen Abständen digital und in Präsensform getroffen und an der Thematik
gearbeitet.
Unser
besonderer Dank gilt Frau Längsfeld von der Fachstelle für Jugendmedienkultur,
welche die Fortbildungen organisierte, durchführte, die Steuerungsgruppe mit
Inhalt versorgte und den Prozeß moderierte.
Das hier
vorgelegte Konzept soll als Leitfaden einer lebendigen Auseinandersetzung mit
dem Thema dienen. Wir wünschen uns, dass es als “Arbeits”-papier benutzt,
kritisch hinterfragt und regelmäßig weiter geschrieben
wird.
In diesem
Sinne, viel Freude beim Lesen und bei der Arbeit mit dem Konzept!
2.1 Was ist für uns
Medienpädagogik/Medienkompetenz
Wir
leben in einer zunehmend digitalisierten Welt. Dieser Fakt ist für unsere Kinder
und auch für die Mitarbeitenden der Stiftung auf 3 Ebenen erlebbar:
Auf der individuellen Ebene gehen wir alle mit Smartphones, Tablets und Notebooks um, surfen im Netz und betreiben Kommunikation auf sog. „sozialen Netzwerken“.
Auf der Ebene der Institution arbeiten wir mit softwarebasierten Dokumentationsprogrammen, tauschen uns per Mail untereinander oder mit anderen Diensten aus und führen Video-Konferenzen, um uns zu besprechen.
Auf der gesellschaftlichen Ebene unternehmen wir Anstrengungen, um den Netzausbau voranzutreiben, damit mehr Datenvolumen übermittelt werden kann, um z.B. unsere Volkswirtschaft zu stärken.
In
diesem komplexen Umfeld soll die Medienpädagogik unseren jungen Menschen auf
mehreren Feldern Kompetenz vermitteln:
- Sie soll Wissen vermitteln, ohne die eine Teilhabe an den
Möglichkeiten der digitalen Mediennutzung nicht möglich ist.
- Sie soll Strategien vermitteln, sich in der
Informationsflut zu orientieren und Wichtiges von Unwichtigem zu trennen.
-
Sie soll Möglichkeiten der
Selbsterfahrung und Teilhabe eröffnen, ohne den Schutz vor Gefahren der
Mediennutzung aus dem Blick zu verlieren.
Um
diese Ziele zu erreichen, bedarf es Fähigkeiten in den Bereichen der
Medienkompetenz, der Veränderungskompetenz, der Informationskompetenz und der
sozialen Kompetenz, die wir mit Hilfe der Medienpädagogik, jedoch beileibe
nicht nur mit ihr, vermitteln möchten.
Die
in diesem Konzept vorrangig betrachtete Medienkompetenzförderung widmet sich
dabei dem Verhältnis unserer jungen Menschen zu Medien. Wir beschäftigen uns
mit den Fragen, welche Medien genutzt werden, wie dies geschieht, welches
Selbstverständnis der jungen Menschen der Nutzung zugrunde liegt.
Dabei
wollen wir den Spagat zwischen Teilhabe an den Möglichkeiten der Mediennutzung,
Kompensation von Defiziten in der „Mediensozialisation“ und Prävention von
Gefahren so bewältigen, dass wir Handlungsempfehlungen für die individuelle und
alltagsintegrierte Nutzung von Medien durch die jungen Menschen geben können.
Im
Mittelpunkt unserer Überlegungen steht dabei ein verantwortungsbewusster,
selbstbestimmter Umgang der jungen Menschen mit Medien insgesamt.
2.2 Leitlinien und Haltung
In der
Medienarbeit ist uns wichtig, dass wir unter Aspekten des konkreten
Kinderschutzes die uns anvertrauten jungen Menschen vor Gefahren schützen und
sie durch Aufklärung und Anleitung befähigen, kritisch und selbstbestimmt
Medien nutzen zu können.
Als lernende
Organisation möchten wir dabei gerne unsere „Expertenrolle“ mit den jungen
Menschen teilen, deren Lebenswelt, Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit
Mediennutzung wir aufgreifen und ausbauen wollen. Dabei müssen wir die
Unterschiede unserer jungen Menschen hinsichtlich Alter, Entwicklungsstand
und/oder kognitiver Leistungsfähigkeit berücksichtigen.
Die Orientierung
an der Lebenswelt und Lebenswirklichkeit der jungen Menschen ist dabei ein
zentrales Element, um ein gemeinsames Verständnis von verantwortungsbewusster
Mediennutzung zu entwickeln. Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig,
diese Lebenswelten
kennen zu lernen. Nur auf diesem Weg ist die Entwicklung einer
gemeinsamen Sprache und einer gemeinsamen Haltung möglich.
Dabei geht es
ausdrücklich auch darum, Akzeptanz bei den Betreuer*innen
für den Umstand zu entwickeln, dass "digital Natives" nicht zwischen
analoger und digitaler Welt unterscheiden, sondern diese gemeinsam als ihre
Lebenswelt begreifen.
Der Unterschied
bzgl. der Möglichkeiten, digitale Medien zu nutzen, der Digital Divide, ist in
Deutschland bei Kindern und Jugendlichen vor allem durch sozio-ökonomische
Faktoren stark ausgeprägt. Um diese Kluft zu überwinden, braucht es neben
Ausstattung und Ressourcen insbesondere auch eine bewusste, anerkennende
Haltung durch die Soziale Arbeit, um Benachteiligung nicht weiter zu
manifestieren.
Teilhabe ist für
unsere jungen Menschen ein grundsätzliches Problem, welches ihnen biographiebedingt oft nicht die sozialen Möglichkeiten
eröffnet, über die andere Kinder ihrer Altersgruppe verfügen. Insofern bildet
der Digital Divide nur eine Facette der Teilhabeschwierigkeiten ab, denen
unsere Kinder unterliegen. Es muss daher unser Ziel wie in den anderen
Lebensbereichen der jungen Menschen auch sein, diese Unterschiede zu minimieren
und möglichst auszugleichen.
Es ist uns
bewusst, dass Maßnahmen /Reglementierungen zum Schutz der Kinder deren Digital
Divide vergrößern können. Andererseits stellt der Träger die materielle
Infrastruktur so zur Verfügung, dass die Kinder/Jgdl.
viele Möglichkeiten der Nutzung haben. In diesem Spannungsverhältnis sehen wir
unsere Aufgabe in der Schaffung einer Balance zwischen Teilhabe und
Kinderschutz.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die dem Umgang
unserer jungen Menschen mit Medien zugrunde liegen, können nur auf zwei verschiedenen
Ebenen betrachtet werden, die gleichzeitig bedacht und von gemeinsamer
Bedeutung sind. Neben der Ermöglichung der Teilhabe, der Wahrung der Rechte der
jungen Menschen, steht gleichbedeutend unser Schutzauftrag ihnen gegenüber. In
diesem Spannungsfeld zwischen Befähigung, Wahrung der Privatsphäre,
Ermöglichung von Teilhabe einerseits und Schutz und Kontrolle andererseits,
bewegen sich auch die gesetzlichen Normen, die der Mediennutzung junger
Menschen zugrunde liegen.
Als übergeordnete Norm befasst sich die
UN-Kinderrechtskonvention mit beiden Thematiken. Da heißt es in den Art. 17 und
12:
Artikel
17: Informationen, Medien
Die
Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen
sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer
Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen,
welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens
sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben
Artikel
12: Teilhabe
Die
Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden
Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes
angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Der
Schutzaspekt ist in den Art. 3 und 19 näher beschrieben:
Artikel
3: Das Wohl des Kindes
Bei
allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder
privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden
oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein
Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Artikel
19: Schutz vor Gewalt
Die
Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-
und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger
Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder
Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des
sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder
eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder
einer anderen
Person
befindet, die das Kind betreut.
Es
bedarf aus unserer Sicht einer strukturierten, balancierten
Medienkompetenzförderung, um den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention zu
genügen.
In Geltungsbereich der Bundesrepublik greifen zunächst die Normen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, hier vor allem die Schutznormen des § 8a f. Aus den § 9 und 11 lassen sich die Rechte junger Menschen auf Teilhabe und Angebote auch im Bereich der Mediennutzung ableiten. In §14 wird die Wahrung der Rechte und Verpflichtung zum Schutz junger Menschen gleichermaßen angesprochen:
§
14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1)
Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2)
Die Maßnahmen sollen
1.
junge Menschen befähigen,
sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit und
Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren
Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte
besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu
schützen.
Sollten
zum Schutz vor konkreten Gefahren Einschnitte oder Begrenzungen der
Mediennutzung notwendig sein, z.B. das Kontrollieren von Chatverläufen zur
Aufdeckung und/oder Verhinderung von Straftaten, so ist stets der allgemeine
Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. die getroffene
Maßnahme muss erforderlich und geeignet sein, einen legitimen Zweck verfolgen
und das mildeste Mittel darstellen.
Bei
Schwierigkeiten mit der Einschätzung von kritischen Situationen rund um die
Mediennutzung sollten möglichst früh Kolleg*innen, der Träger oder weitere
Beratungsstellen hinzugezogen werden. Rechtliche Auskünfte rund um die
Mediennutzung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erteilt beispielsweise die
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW oder die Präventionsstelle
Sexualisierte Gewalt NRW.
Jugendmedienschutz
ruht dabei generell auf drei Säulen:
•
Gefährdungen noch vor ihrer Entstehung verhindern (struktureller Jugendschutz),
•
über Gefahren aufklären und vorbeugende Handlungsmöglichkeiten aufzeigen (erzieherischer Jugendschutz)
•
den Umgang mit Gefährdungen regeln (gesetzlicher Jugendschutz)
Eine
Vielzahl weiterer Normen befassen sich mit der Mediennutzung und deren
Regelungen, z.B. das Strafgesetzbuch zum
Thema
Kinderpornographie. Eine Übersicht lässt sich unter folgenden Links einsehen:
https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-mobbing/was-sagt-das-gesetz
Hilfreich ist auch die Homepage der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: https://www.bzkj.de/bzkj
3.1 Junge Menschen
Bei der Betrachtung der
medienpädagogischen Bedarfe und Mediennutzung muss je nach Alter,kognitiver Entwicklung, individuellen und
biographischen Bedingungen unterschieden werden.
In der Nutzung von Medien
befriedigen wir sehr unterschiedliche Bedürfnisse:
• Unterhaltung: Medien sind
Zeitvertreib und lassen uns in andere Welten abtauchen
• Sozialisation:
Medienerlebnisse sind auch soziale Ereignisse
• Identität: Medien helfen bei
der Formung eigener Wünsche und Ziele
• Kommunikation: Medien lassen
uns miteinander in Kontakt treten
• Lernen: Medien dienen als
Wissensquelle und Lern-Werkzeug
• Information: Medien lassen
uns am Weltgeschehen teilhaben.
siehe:
http://medienkindergarten.wien/medienpaedagogik/infothek/funktionen-der-medien/
Um diese Bedürfnisse alters- und entwicklungsgerecht einordnen zu können, lohnt sich in diesem Bereich ein Blick auf entwicklungspsychologische Erkenntnisse:
Bildungsangebote müssen dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder angepasst werden. Dies betrifft auch den Einsatz von Medien. Um Medienangebote und Medieninhalte aufnehmen und verarbeiten zu können, ist es notwendig, kommunikative, kognitive und emotionale Kompetenz zu erwerben. Der Aufbau dieser Kompetenzen hängt von der Entwicklung der Kinder sowie der Reifung ihres Gehirns ab.
Kommunikative Kompetenz
Kinder müssen erst lernen
Symbole richtig zu deuten und zu interpretieren. Nur so können sie sich mittels
Sprache und Gestik mitteilen und mit anderen kommunizieren. Gerade die
Verständigung über Medien bzw. die Vermittlung von Medieninhalten ist auf
universell gültige Symbole angewiesen.
Interaktionen zwischen den
Eltern und dem Kind und Gesichter zu erkennen, sind wichtige Vorläufer, um
Fähigkeit zu erlernen und an symbolischen Interaktionen teilnehmen zu können.
Das Symbolverständnis wird
etwa durch das gemeinsame und aktive Anschauen von Bilderbüchern oder auch
durch gezielte Spiele gefördert. Das "stehende" Bild im Buch hat
einige Vorteile gegenüber den bewegten Bildern eines Films, da das Tempo und
der Inhalt von der vorlesenden Person auf die Entwicklung des Kindes abgestimmt
werden kann und das Kind die Möglichkeit hat, zu interagieren.
Kognitive Kompetenz
Die Entwicklung der kognitiven
Kompetenz ist Voraussetzung dafür, dass Kinder Medieninhalte und ihre Bedeutung
erfassen und sinnvoll verwenden können. Sie umfasst folgende drei Fähigkeiten:
Empathie
Ab dem vierten Lebensjahr
können Kinder zwischen dem eigenen und dem Wissen anderer unterscheiden. Nach
und nach lernen Heranwachsende, sich in die subjektive Perspektive von anderen
Personen hineinzuversetzen. Ab dem zwölften Lebensjahr können Heranwachsende
dann komplexeren Situationen (z.B. Diskussion zwischen mehreren Personen)
folgen und analysieren.
Erzählungen folgen und
verstehen lernen
Das
"Erzählt-bekommen" und das Erzählen für Kinder ist besonders wichtig,
da die Kinder so lernen, Inhalte in eine logische und zeitliche Abfolge zu
bringen und sinnvolle Zusammenhänge herzustellen. Frühestens ab dem sechsten
Lebensjahr sind dann komplexere Erzählungen mit Vorgeschichte usw. möglich.
Kommunikative Absichten
erkennen können
Weiter ist es wichtig, die
Absicht hinter einem Medienangebot analysieren zu lernen. Wird Wissen
vermittelt oder ist eine Werbung? Kann der Inhalt als realistisch oder fiktiv
eingestuft werden? Gerade das Erkennen
und Verstehen von Werbung spielt hierbei eine wesentliche Rolle.
Emotionale Kompetenz
Nur wenn Kinder über
emotionale Kompetenz verfügen, sind sie in der Lage, sich selbständig für
Inhalte, die sie interessieren, zu entscheiden und Themen, die ihnen eher Angst
machen, zu erkennen und zu meiden.
Medienthemen sind besonders
interessant, wenn diese eigene Erfahrungen betreffen oder unbekannte, aber
riskante Handlungen darstellen. Kinder zwischen zwei und sechs Jahren
interessieren sich für Themen rund ums versorgt, geliebt werden, selbstständig
sein, auf eigene Leistungen stolz sein, jemanden versorgen dürfen aber auch
Eifersucht und Wut.
Studien haben gezeigt, dass
Kinder, passend zu ihren gerade aktuellen Alltagsthemen, Medieninhalte
auswählen. Ebenfalls kann es vorkommen,
dass Kinder sich mit Medienhelden identifizieren und Charaktereigenschaften
übernehmen. (vgl. Charlton 2007, S. 34)
Kinder meiden Medieninhalte,
welche ihnen Angst machen könnten. Wovor Kinder jedoch Angst haben, ist sehr
unterschiedlich. Angeborene Reizmuster oder der Aufbau des Films verhindern
jedoch, dass Kinder sich rechtzeitig vor angstmachenden Inhalten schützen
können. Der Zuschauer hat keine Zeit sich auf die Bedrohung vorzubereiten und
deshalb sind Kinderfilme so aufgebaut, dass ein seh-erfahrenes Kind den
weiteren Verlauf erahnen kann. Um Kinder in diesen Situationen zu unterstützen,
ist es notwendig, dass eine erwachsene Begleitperson das Kind begleitet, um in
Gesprächen das Gesehene zu reflektieren
siehe hierzu:
https://medienkindergarten.wien/medienpaedagogik/kind-und-medien/entwicklungspsychologische-grundlagen-der-medienkompetenz
Je älter Kinder werden, desto
mehr findet das Leben auch im Netz statt, immer häufiger von unterwegs über
Smartphones. Dabei kann auch auf Inhalte gestoßen werden, die nicht
altersgerecht oder gar jugendgefährdend sind. Für Betreuer*innen gilt es,
„dran“ zu bleiben und auch beim Umgang mit dem Internet eine Vertrauensbasis
aufzubauen. Die Onlinenutzung spiegelt auch viele Pubertätsthemen wider, eine
Auseinandersetzung mit dem Thema „Internet“ bedeutet also auch die
Beschäftigung mit zentralen Fragen der Heranwachsenden.
Wenn Kinder gelernt haben,
relativ sicher und verantwortungsvoll mit dem Internet umzugehen, kann die
„Surfleine“ weiter gelockert werden. Ab welchem Alter ein Kind tatsächlich
allein über Computer, Tablet oder Smartphone surft und inwieweit die
Internetnutzung durch Filter- oder Jugendschutzprogramme begleitet wird, muss
im Einzelfall entschieden werden und ist bei uns über Mediennutzungsverträge
geregelt.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse erscheinen uns die auf www.klicksafe.de empfohlenen Mediennutzungszeiten (gemeint ist die Gesamtnutzungsdauer von Medien pro Tag) sinnvoll und dienen uns als Richtschnur:
Bis 3 Jahre: 5 Minuten sind in
der Regel ausreichend ( Hörspiel, Sandmännchen o.ä.)
4 bis 6 Jahre: ca. 20 Minuten,
nicht unbedingt täglich ( Geschichten hören und sehen)
7 bis 10 Jahre: Täglich ca. 30
– 45 Minuten
10 bis 13 Jahre: Verhandelbar,
ca. 60 Minuten pro Tag
14 bis 17 Jahren: In diesem
Alter sollten Nutzungszeiten ebenfalls noch abgesprochen werden, auch, um einer
exzessiven Onlinenutzung vorzubeugen. Das Nennen von Richtwerten ist in dieser
Altersgruppe überaus schwierig, da die familiären und persönlichen Situationen
hierzu verschieden sind. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob neben der
Mediennutzung noch ausreichend Zeit für Schule, Ausbildung und andere Hobbies
bleibt.
(
Bildschirmzeiten sind alle Zeiten,
die mit Medien ( Fernseher, Handy, PC...) im privaten Gebrauch genutzt werden.
Schulische Aufgaben werden nicht mitgerechnet.)
Diese Empfehlungen bleiben
Richtlinien zur Orientierung, denn unser Grundsatz lautet:
Jedes Kind ist anders!
Daher ist sorgfältig
abzuwägen, welches Medium, wie lange und welcher Begleitungsumfang der
Entwicklung des jeweiligen jungen Menschen entspricht. Unsere Betreuten kommen
aus unterschiedlichsten sozialen Hintergründen und bringen dementsprechend
unterschiedliche biografische Erfahrungen mit, die zu berücksichtigen sind. Oft
müssen Ängste bearbeitet und Kompetenzen, die Gleichalterige schon erworben
haben, noch geübt werden.
Nähere Infos:
https://www.klicksafe.de/eltern/kinder-von-3-bis-10-jahren/nutzungszeiten-und-regeln/
https://www.klicksafe.de/eltern/kinder-von-10-bis-16-jahren/nutzungszeiten-und-regeln/
https://docplayer.org/17881941-Youtube-flickr-schuelervz-jugendliche-im-internet.html
3.2 Mitarbeitende
Wenn Mitarbeitende der
Stiftung ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, die sich aus unseren
Aufträgen der Ermächtigung einerseits und des Kinderschutzes andererseits
ergeben, müssen diese sich mit der Haltung identifizieren können, welche der Träger
mit diesem Konzept zum Ausdruck bringt. Aus diesem Grund wurden die
Mitarbeitenden in den gesamten Prozess der Konzeptentwicklung mit einbezogen
und werden auch bei dessen Fortschreibung beteiligt. In den Gruppen werden
Medienbeauftragte implementiert, die als Multiplikatoren aktuelle Themen
sammeln, Fortbildungsbedarfe ermitteln und neue Mitarbeitende mit unserem
Konzept und unserem Umgang mit der Thematik vertraut machen.
Unsere Grundhaltung dabei ist
von einem annehmenden, offenen Standpunkt gegenüber der Nutzung digitaler
Medien durch jungen Menschen geprägt. Mit einer gesunden Portion Neugier wollen
wir der digitalen Welt „unserer Kinder und Jugendlichen“ begegnen, uns offen
mit diesen Thematiken, ihren Chancen und Risiken auseinandersetzen und dabei
die Möglichkeiten „analoger Begegnung“ nicht aus dem Blick verlieren und
anbieten.
Darüber hinaus entwickelt die
Einrichtung Netiquette für den dienstlichen Umgang der Mitarbeitenden mit den
digitalen Medien, im Netz, Social Media und
Messenger-Diensten, welche für alle verpflichtend sind.
In diesem Aufgabenbereich
ergeben sich für die Mitarbeitenden der Stiftung verschiedene Aufgaben:
-
Mediennutzung der
jungen Menschen begleiten und reflektieren
-
Die eigene
Mediennutzung kritisch hinterfragen, gesetzliche Bestimmungen beachten und
Vorbildfunktion erlebbar machen
-
Heranführung zu
einem selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien
-
Vermittlung von
Grundwissen und Kernkompetenzen für die Nutzung der „digitalen Welt“
-
Eigene
Kenntnisse, Kompetenzen in Nutzung, Bedienung und Möglichkeiten von
Software/Plattformen, etc. aktualisieren und ausbauen
-
Alternative
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung vorhalten, anbieten und umsetzen
-
Intervention bei
exzessivem Medienverhalten mit Suchttendenz
Hilfreicher Link zu der Thematik: https://www.projekt-powerup.de/download/00203/
Die Abwägung zwischen Risiken
und Chancen in der Mediennutzung, die sich wie ein roter Faden durch dieses
Konzept zieht, setzt für die Mitarbeitenden voraus, dass sie diese erkennen und
bewerten können.
Ein verantwortungsbewusster
Umgang mit Medien und Social Media eröffnet unseren
jungen Menschen dabei viele Chancen:
-
Es ist ein
unerschöpfliches Instrument zur Unterhaltung und zum Zeitvertreib (Gaming,
Streams, Portale Plattformen, …)
-
Es ist ein
wichtiges, identitätsstiftendes und sozialisatorisches Umfeld, in dem man sich
ausprobieren, orientieren und „selbst erschaffen“ kann. Als Lebensumfeld steht es
heute in vielen Bereichen gleichwertig neben analogen Welten.
-
Kommunikation
über Ländergrenzen hinweg in Echtzeit wird durch Messengerdienste,
Social Media Plattformen oder Spiele möglich
-
Das Netz ist
inzwischen die hauptsächliche Informations- und Lernquelle, in der ein nicht
enden wollender Strom an Informationen abrufbar ist.
Dem gegenüber stehen Risiken-
und Gefährdungsbereiche, die von Mitarbeitenden gleichwertig im Fokus gehalten
werden müssen.:
-
Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting, exzessive Mediennutzung, Hate Speech, Fake News, Abzocke in Spielen und Werbung,
Verbreitung extremistischer Inhalte, Pornographie, usw.
-
Digitale
Interaktion als Ersatz für reale Beziehungen (für uns von großer Relevanz, da
viele unserer jungen Menschen unter Bindungsstörungen leiden).
-
Vereinsamung,
sozialer Rückzug, Apathie und Verwahrlosung als Folge von süchtigem
Nutzungsverhalten
Die Aufgabe der Mitarbeitenden der Stiftung
besteht in diesem Feld darin, auf der Basis der Kenntnis über diese
Zusammenhänge, die jungen Menschen zu begleiten, zu beraten, anzuleiten und zu
schützen. Für das Gelingen dieser Aufgabe ist der fachlich fundierte Austausch
im Team von hoher Bedeutung.
Hilfreiche Informationen lassen sich unter www.klicksafe.de einsehen und abrufen. Für Kinder zwischen 6 u. 10 Jahren hat sich die App Privalino als nützlich erwiesen (kindersicherer Instant-Messenger)
Weitere hilfreiche Tools und
Adressen in der Auseinandersetzung mit der Thematik:
-
Kindgerechte
Suchmaschinen (Blinde Kuh, FragFinn) erleichtern das
Finden von kindgerechten Informationen und Websiten
- www.klicksafe.de : Informationen, Methoden, Handreichungen zu vielfältigen Themen im Netz (z.B. Spielregeln im Internet, „Was tun bei Cyber-Mobbing“, Infoblätter zu Nutzungsbedingungen von Social Media Kanälen, „10 Gebote der digitalen Ethik“ uvm.)
- www.handysektor.de : Tipps, Informationen, kreative Ideen rund um Smartphones, Tablets und Apps, z.B. Regeln für Gruppenchats, digitaler „Erste-Hilfe Kasten“
- www.spieleratgeber-nrw.de : pädagogische Informationsplattform zu Computer-, Konsolenspielen und Apps
- www.internet-abc.de/kinder/surfschein/ : „Führerschein fürs Internet“ (richtig suchen im Netz/Gefahren/Regeln/Inhalte)
- www.mediennutzungsvertrag.de : altersabgestimmte Formulierungsvorschläge für die Erstellung von Mediennutzungsverträgen
Orientierung für
Mediennutzung im Alltag
In der pädagogischen Praxis
haben sich folgende Verfahrensweisen im Umgang mit Internet und Smartphone als
sinnvoll etabliert:
Die Frage, ab wann die
Anschaffung und Nutzung eines Smartphones als im Einklang mit der jeweiligen
persönlichen Entwicklung bewertet werden kann, muss in
jedem Einzelfall neu geklärt werden. Abhängig von kognitiver und emotionaler
Entwicklung sehen wir dabei im Regelfall folgende Abstufung:
-
Kinder bis zum
Ende der Grundschule benötigen aus unserer Sicht noch kein Phone. Sollte im
Einzelfall, anlässlich eines Termins oder einer Veranstaltung notwendig sein,
dass das Kind erreichbar sein muss, greifen wir auf ein Gruppenhandy zurück,
welches für diese Zwecke zur Verfügung steht.
-
Ab dem Besuch von
weiterführenden Schulen ist es üblicherweise sinnvoll, dass das Kind die
Möglichkeit erhält, mit der Gruppe oder mit Freunden/Bekannten in Verbindung zu
treten. Hierfür reicht ein einfaches Handy normalerweise aus.
-
Ab dem Besuch der
7. Klasse kann dann ein eigenes Smartphone erworben werden.
In Abstimmung mit den
Kindern/Jugendlichen und ihren sorgeberechtigten Personen wird bei Nutzung
einer Prepaid-Karte der Erwerb, und damit verbunden die Registrierung, über
eine von der Stiftung beauftragte Person durchgeführt. Im Rahmen eines
Mediennutzungsvertrages (siehe Anhang) wird geregelt, welche Veränderungen an
den Grundeinstellungen des Smartphones zulässig sind.
Über die Installation der
„Family Link“ APP von Google besteht dann die Möglichkeit, verschiedene
Einstellungen zum Schutz der Kinder/Jugendlichen vorzunehmen:
-
Steuerung der
Online-Nutzungszeit pro Tag (zwischen 1,5 Std. bei 12-13jährigen, 3Std. bei
14-16jährigen und länger bei Älteren)
-
Steuerung der
kompletten Smartphone-Nutzungszeit pro Tag
-
Einschränkung von
Nutzungsdauer einzelner Anwendungen, z.B. YouTube
-
Installationen
von neuen APPs nur mit Genehmigung des Family-Link Administrators möglich.
Diese müssen vorher angefragt werden, da sich der Admin mit den AGB´s, evtl. versteckten Kosten, FSK´s und Werbung beschäftigen muss.
Zusätzlich stellt die Stiftung
den jungen Menschen die Nutzung des stiftungseigenen W-LAN´s unter Auflagen zur Verfügung (siehe W-LAN Nutzungsvertrag
in der Anlage). Durch Aktivierung von Jugendschutzfiltern und Begrenzung der
Gesamtnutzungszeit können hier zusätzliche Schutzmechanismen aktiviert werden.
Bei der Nutzung von Spielen
und Filmen ist auf die Alterskennzeichnung der FSK zu achten. Hier muss
besondere Aufmerksamkeit an den Tag gelegt werden, da inzwischen viele
inoffizielle Kennzeichnungen im Umlauf sind, die in Form der FSK-Kennzeichnung
ähneln, jedoch ohne jede Aussagekraft sind, da sie meist von den jeweiligen
Firmen selbst „erfunden“ wurden. Maßgeblich ist die FSK-Kennzeichnung.
4. Praktische Medienarbeit
Aktive Medienarbeit als
Methode der Medienpädagogik beschäftigt sich sowohl mit klassischen als auch
mit „neuen“ Medien ( Film, Foto, Radio,
Musik, Kunst, Internet,
Computer, Smartphone etc.). In kreativer Auseinandersetzung mit diesen Medien
werden durch selbsttätiges Handeln Gegenstandsbereiche sozialer Realität be- und erarbeitet. Medienprodukte werden so zielgerichtet
hergestellt.
Für den Nutzen von aktiver
Medienarbeit ist dabei von großer Bedeutung, sowohl die Orientierung an der
Qualität des Produktes, als auch an der Qualität des
Entstehungsprozesses im Blick zu haben. Prozess- und Produktqualität müssen
ausbalanciert werden und bedingen einander.
In der Erstellung eigener
Medienprodukte ( Filme, Podcasts, Comics, etc.) ist
das entscheidende methodische Merkmal das „Learning by
Doing“.
Handelndes Lernen hat dabei
viele positive Effekte:
• Förderung von
Eigeninitiative und Selbstbewusstsein
• Schaffung von Bewusstsein
über gesellschaftliche Wirklichkeit und Veränderbarkeit der Welt
• Steigerung der
Problemlösekompetenz, um im handelnden Umgang mit Problemen zu einer
„Bewusstseinsbildung“ zu gelangen
• Verbesserung der
Teilhabe-Chancen (Medien als Sprachrohr)
In der Erfahrung von
Selbstwirksamkeit werden so Selbstbewusstsein, Selbstbestimmung und
Selbständigkeit gefördert.
Im Rahmen eines
Fortbildungstages für die Mitarbeiter*innen zu diesem Thema hatten wir selbst
Gelegenheit, aktive Medienarbeit kennen zu lernen und zu erproben. In der
kreativen Auseinandersetzung mit ausgewählten Apps zur Thematik (Stop Motion, Draw Your Game,
Launchpad, Movie Trailer, Comic Life) konnten wir eigene Spiele entwickeln,
Film-Trailer erstellen, Zeichentrick-Filme produzieren, Soundcollagen bilden
oder Comic-Formate erproben. Dabei wurde schnell deutlich, wie viel Spaß diese
Art der Mediennutzung bereitet. Anders als in der allgemein üblichen Form des
passiven Medienkonsums, entfaltet aktive Medienarbeit eigene Ideen, Energien
und Impulse. Wir blieben nicht auf die reine Rolle als „User“ oder „Gamer“
reduziert, der in fremdbestimmten Rollen agiert, sondern durften in all diesen
Anwendungen „unser eigenes Drehbuch schreiben“.
Auch unsere Jugendlichen
machten im Rahmen eines Workshops ähnliche Erfahrungen mit dem „Green-Screen“,
einem Hintergrund, in den sie am Padlet sich selbst
oder Gegenstände vor unterschiedlichen Kulissen „zaubern“ konnten.
Diese positiven Erfahrungen
haben uns bewogen, die Gruppen noch mal zusätzlich mit Tablets auszustatten,
damit, sowohl geplant als auch spontan, aktive Medienarbeit unkompliziert
möglich wird. Dies wurde und wird von den jungen Menschen gerne genutzt. Den
Überblick über neue Entwicklungen in diesem Bereich soll von den Medienbeauftragten
der Gruppen geleistet werden.
Im Netz existieren
eine Vielzahl von Adressen, welche sich der Thematik annehmen. Hier ist eine
weiterführende Linkauswahl:
Medienprojekte Inspiration: www.medienpaedagogik-praxis.de, www.filmothek-nrw.de
Tipps rund um TV, Streaming, YouTube: https://www.flimmo.de/
Kindgerechte Apps: https://www.kika.de/erwachsene/begleitmaterial/medienumgang/apps-vorschule-100.html
5. Nachhaltigkeit
Um dieses Konzept nachhaltig
zu verstetigen und weiter zu entwickeln, wird sich
eine Steuerungsgruppe bilden, die im Rahmen von vier Treffen pro Jahr, Fragen
zur inhaltlichen und strukturellen Fortschreibung des Konzeptes erörtern wird
und die Ergebnisse in die verschiedenen Teams der Stiftung transportieren soll.
Dabei stehen neben Weiterentwicklungen (neue Plattformen, Software, etc.) auch
die Überprüfung unserer Arbeit auf Wirkorientierung hin, im Mittelpunkt der
Betrachtung.
Die Steuerungsgruppe soll sich
zusammen setzen aus einer medienbeauftragten Person pro Betreuungseinheit (je
Gruppe und für die SPLG´s),
Leitung, Geschäftsführung und 2 jungen Menschen, die diese selbst benennen.
Sich aus den Themen und Fragen
eventuell ergebende Fort- und Weiterbildungsbedarfe werden durch Leitung und
Geschäftsführung aufgegriffen und entweder als Inhouse-Angebote für größere
Personenkreise oder als externe Fortbildungen für einzelne Personen zur
Verfügung gestellt. Diese Fortbildungen sind dann eingebettet in das
strukturierte Fortbildungsmanagement, welches in der Gesamtkonzeption der
Einrichtung verankert ist.
Die technische Infrastruktur
der Schulte-Schmelter Stiftung ist, gerade in Zeiten
der Pandemie, noch einmal massiv ausgebaut worden. So stehen den Gruppen
Internetzugänge zur Verfügung. In den Gruppen sind PC´s und Tablets zur Nutzung vorhanden, die von einer
externen Fachfirma bei Bedarf gewartet werden. Auch die SPLG´s sind mit Notebooks ausgestattet, die gewartet
werden. Zur Verwaltung und Dokumentation steht allen Betreuungseinheiten eine
Software (Kilanka) zur Verfügung. Um das Equipment
technisch auf einem aktuellen Stand zu halten, wird der Träger im Rahmen seiner
Investitionsplanung Beträge hierfür rückstellen. Die Ermittlung eines jeweils
angepassten Bedarfs obliegt in diesem Bereich der Geschäftsführung, die diesen
im Austausch mit den Betreuungseinheiten festhält.
Regeln für den dienstlichen Umgang mit E-Mails,
Messenger-Diensten und Social Media
Allgemeine Regeln:
1. Der
Empfänger ihrer Botschaft ist ein Mensch. Egal ob sie sich geärgert haben,
ihnen etwas quert im Magen liegt oder sie der Meinung sind, dass von anderer
Seite aus ein Fehler besteht, wir sind alle Menschen.
2. Wenn
sie wütend sind und/oder sich missverstanden fühlen, dann wäre es schön, wenn
sie erst einmal einen klaren Kopf bekommen, damit anschließend gemeinsam auf
der Sachebene lösungsorientiert miteinander kommuniziert werden kann.
3. Denken
sie nach, bevor sie schreiben und lesen sie das “Geschriebene” noch einmal durch,
bevor sie auf den Sende-Knopf drücken.
4. Keine
diffamierenden Wörter und keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer
Personen.
5. Schimpfworte
sind TABU.
6. Diskriminierung,
sexistische oder rassistische Sprüche sind auch TABU.
7. Geschriebene
Worte transportieren keine Gestik und auch keine Mimik, daher versuchen sie,
sich so sachlich und klar wie möglich auszudrücken.
8. Emojis
sind eher für den schriftlichen Austausch mit Freunden gedacht. Daher wohl
dosiert benutzen.
9. Ironische
Bemerkungen können leider in der digitalen Kommunikation zu Missverständnissen
führen. Daher raten wir Ihnen, diese auch wohl zu dosieren.
Regeln der Stiftung:
10. Informationen
über dienstliche Abläufe, die von uns betreuten Kinder und/oder Kolleg*innen
betreffend, sind Tabuthemen für private Chats, WhatsApp Gruppen (auch unter
Mitarbeitenden) u.ä.
11. Dienstliche
Kommunikation findet i.d.R. über E-Mail statt.
12. Wenn
im Einzelfall ein Messenger-Dienst zur dienstlichen Kommunikation benutzt wird,
ist Signal zu verwenden und nicht WhatsApp, da der Datenschutz, die
Nachverfolgbarkeit und die Speicherung von Inhalten bei Signal sehr viel
verantwortungsbewusster gehandhabt wird.
13. Persönliche
Daten von Kindern, Jugendlichen und/oder Mitarbeiter*innen dürfen nicht über
Messenger kommuniziert werden. Der Versand von Bildern bedarf immer der
Zustimmung der abgebildeten Personen und darf nicht an stiftungsexterne
Personen erfolgen. Der Versand an stiftungsexterne Personen erfolgt immer per
dienstlicher Mail oder postalisch.
Wiederholte und/oder schwerwiegende Verstöße
gegen diese Regeln schädigen das Ansehen unserer Einrichtung und können
arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Köln, den ………………..
Kenntnis genommen: …………………………..
Anleitung zum Umgang mit Mediennutzungsverträgen
Bei den folgenden Musternutzungsverträgen sind
alle denkbaren Bausteine eines möglichen Nutzungsvertrages aufgeführt.
Im konkreten Einzelfall muss
unter Berücksichtigung der persönlichen
Entwicklung des Kindessowie der Gegebenheiten des Einzelfalls
(z.B. welche Geräte werden
genutzt) ein Nutzungsvertrag auf das
Kind/den Jugendlichen
zugeschnitten werden.
Die einzelnen Bausteine können unter www.mediennutzungsvertrag.de
generiert und
zusammengestellt werden.
Es ist allerdings darauf zu
achten, dass unsere grundsätzliche, in diesem
Konzept beschriebene Haltung
zu der Thematik, gewahrt bleibt.
Es müssen für alle Kinder ab
6 Jahren Mediennutzungsverträge mit ihnen
zusammen erstellt werden. Ein
unterschriebenes Exemplar ist für das Kind
und seine Angehörigen
bestimmt, ein Exemplar nehmen wir zu unseren Akten
(auch in Kilanka).
Mediennutzungsvertrag (6-12 Jahre) zwischen ………………………….. und der Schulte-Schmelter Stiftung
§1 Allgemeine Regeln
Verhalten gegenüber anderen
Im Internet und am Handy bin ich freundlich und
beleidige niemanden.
Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing
Wenn jemand gemein zu mir oder zu anderen ist, spreche
mit meinen Betreuer*innen.
Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing
Wir informieren uns über Cyber-Mobbing, Hate Speech (Hassrede) und andere Beleidigungen im Netz.
Wir unterstützen …..…. bei Problemen und achten auf
Warnzeichen.
Informieren und austauschen
Wir informieren uns über neue Entwicklungen und
Angebote, die …………. nutzt. Wir sprechen regelmäßig über unsere
Medienerfahrungen.
Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung
Wenn ich unangenehme Nachrichten oder Bilder bekomme
oder sich jemand mit mir treffen möchte, sage ich sofort den Betreuer*innen
Bescheid.
Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung
Wir sprechen mit ……………. über (sexuelle) Belästigung
und Umgang mit ungewollten Kontakten im Internet.
Erst fragen, dann einschalten
Wenn ich am Bildschirm spielen, surfen oder Filme
schauen möchte, frage ich vorher meine Betreuer*innen.
Sorgsamer Umgang mit Geräten
Ich gehe sorgsam mit technischen Geräten um.
Einrichten von Geräten
Wir informieren uns regelmäßig über mögliche
Sicherheitseinstellungen und stellen Computer, Handy und Tablet passend für
………………….. ein.
Viren und Schadsoftware
Wenn sich Computer, Handy oder Tablet seltsam
verhalten, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.
Viren und Schadsoftware
Wir sorgen dafür, dass Computer, Handys und Tablets in
unserer Wohngruppe bestmöglich vor schädlichen Programmen und Viren geschützt
sind.
Bildschirmfreie Zeiten
Wir planen regelmäßig gemeinsame Aktivitäten ohne
Bildschirm.
Vorbildfunktion der Betreuer*innen
Wir achten auf mein eigenes Medienverhalten und sind
ein gutes Vorbild für ………………………………...
Bedenkliche Inhalte
Wenn ich etwas im Internet, Fernsehen ... sehe, das
mir Angst macht oder mich verunsichert, sage ich meinen Betreuer*innen
Bescheid.
Bedenkliche Inhalte
Wir sprechen mit ………………………..
altersgerecht über problematische Medieninhalte.
Werbung
Ich klicke keine Werbung an. Bei Problemen frage ich
meine Betreuer*innen
Werbung
Wir sprechen mit ……………………………. über Werbung und
kommerzielle Angebote.
Uhrzeiten Mediennutzung
Ich halte uns an die vereinbarten Uhrzeiten, in denen
ich Medien nutzen darf.
§2 Handy / Smartphone
Kosten und Guthaben
Ich nutze mein Handy so, dass ich mit meinem
monatlichen Guthaben auskomme.
Apps, Abos, Klingeltöne
Ich kaufe nichts über mein Handy und klicke nicht auf Werbung.
Wenn es mir doch passiert, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.
Unbekannte Nummern
Auf Nachrichten oder Anrufe von unbekannten Nummern
antworte ich nicht. Mit meinen Betreuer*innen überlege
ich, was wir machen.
Einstellungen Kinder- und Jugendschutz
Wir stellen das "Kinder-Handy" altersgerecht
ein (über Sicherheitseinstellungen am Gerät oder Installation einer App).
Entsperrcode
Ich sichere mein Handy mit einem Code, den nur ich und
meine Betreuer*innen kennen. Bei Problemen frage ich meine Betreuer*innen.
Handy-Einstellungen allgemein
Alleine ändere ich nur die Einstellungen, die ich mit meinen Betreuer*innen verabredet habe.
Mobiles Internet
Ich achte darauf, dass das Internet an meinem Handy
ausgeschaltet ist.
Handynummer und private Daten
Ich gebe meine Handynummer und Kontaktdaten nicht an
Fremde weiter.
Apps installieren
Spiele und Apps lade ich nur gemeinsam mit meinen Betreuer*innen herunter.
Private Dateien und Fotos
Bilder und Inhalte, die andere nicht sehen sollen, speichere
ich nicht auf meinem Handy und schicke sie nicht weiter.
Aufnahmen von anderen
Ich mache keine Fotos oder Filme von anderen und gebe
sie auch nicht weiter, ohne die Abgebildeten vorher zu fragen.
Aufnahmen von anderen
Wir sprechen mit meinem ………………..
altersgerecht über das „Recht am eigenen Bild“ und worauf man vor dem Versenden
von Bildern und Filmen achten sollte.
Handyfreie Orte
An "handyfreien" Orten (Krankenhaus, Kirche,
Kino, ...) nutze ich kein Handy oder schalte es aus. In der Schule halte ich
mich an die Handyregeln der Schule.
Handyfreie Zeiten in der Gruppe
Während des Essens, bei Hausaufgaben oder bei
Gesprächen bleibt mein Handy in der Tasche. In der Nacht schalte ich mein Handy
aus und gebe es ab.
Musik über Kopfhörer
Ich achte darauf, dass ich Musik über Kopfhörer nicht
zu laut höre und niemanden störe. Im Straßenverkehr höre ich keine Musik.
§3 Fernsehen / (Online-)Videos
Altersgerechte Angebote
Ich schaue keine Filme, die erst für Ältere geeignet
sind. Wenn mir etwas Angst macht, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.
Erst fragen, dann einschalten
Ich schaue keine Videos oder Filme, ohne meine
Betreuer*innen vorher zu fragen.
Gemeinsame Nutzung
Passende Sendungen und Filme schauen wir in der Gruppe
auch einmal ganz gemütlich gemeinsam an.
§4 Internet
Filtersoftware und Sicherheitseinstellungen
Wir informieren uns über Sicherheitseinstellungen,
Filtersoftware und Jugendschutzprogramme. Wir richten den Internetzugang
passend für ……………….. ein.
Umgang mit persönlichen Daten
Im Internet verrate ich niemandem meinen Namen, meine
Adresse oder Telefonnummer. Diese Dinge bleiben geheim!
Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild
Ich verschicke keine Fotos oder Videos von mir oder
anderen, ohne meine Betreuer*innen vorher zu fragen.
Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild
Wir sprechen darüber, welche Bilder und Filme übers
Internet geteilt werden dürfen. Wir veröffentlichen keine Aufnahmen von ………………….. offen im Internet und fragen ihn vor dem Verschicken.
Suchen im Internet
Ich suche nur mit Suchmaschinen für Kinder.
Suchen im Internet
Wir informieren uns über Kindersuchmaschinen und
zeigen ………………………………. wie man diese benutzt.
Passwörter
Zusammen mit meinen Betreuer*innen
denke ich mir schwierige Passwörter fürs Internet aus und halte sie geheim.
Verwendung fremder Inhalte
Für meine Hausaufgaben schreibe ich nicht einfach
Sachen aus dem Internet ab.
Nutzung neuer Internetseiten und Apps
Wenn ich mich irgendwo anmelden möchte oder neue Apps
und Internetseiten ausprobieren möchte, bespreche ich das erst mit meinen Betreuer*innen.
Urheberrecht
Bevor ich Musik, Filme oder Programme aus dem Internet
lade oder diese an andere weitergebe, frage ich meine Betreuer*innen.
Abzocke im Internet
Wenn ich auf Abzocke hereingefallen bin oder ungewollt
etwas gekauft habe, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.
Kaufen und Bestellen
Wenn ich im Internet etwas kaufen oder bestellen will,
frage ich vorher meine Betreuer*innen.
Datum:
Unterschrift Erwachsene(r):
Kind:
Mediennutzungsvertrag (12+) zwischen ………………………….. und der Schulte-Schmelter Stiftung
§1 Allgemeine Regeln
Informieren und austauschen
Wir informieren uns über neue Entwicklungen und
Angebote, die .................. nutzt. Wir sprechen regelmäßig über unsere
Medienerfahrungen.
Verhalten gegenüber anderen
Im Internet und am Handy bin ich freundlich und
beleidige niemanden.
Verhalten gegenüber anderen
Wir besprechen mit ........................., wie man
sich im Internet und am Handy anderen Nutzern gegenüber verhält.
Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing
Wenn jemand gemein zu mir oder zu anderen ist, sage
ich meinen Betreuer`*innen oder anderen Erwachsenen Bescheid und hole Hilfe.
Beleidigung, Hass und Cyber-Mobbing
Wir informieren uns über Cyber-Mobbing, Hate Speech (Hassrede) und andere Beleidigungen im Netz.
Wir unterstützen ........................... bei Problemen und achte auf
Warnzeichen.
Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung
Wenn ich unangenehme Nachrichten oder Bilder bekomme
oder sich jemand mit mir treffen möchte, sage ich sofort meinen Betreuer*innen
Bescheid.
Ungewollte Kontaktaufnahme/Belästigung
Wir sprechen mit .................................über
(sexuelle) Belästigung und Umgang mit ungewollten Kontakten im Internet.
Sorgsamer Umgang mit Geräten
Ich gehe immer sorgsam mit technischen Geräten um.
Viren und Schadsoftware
Wenn Computer, Handy oder Tablet Probleme machen, eine
Viruswarnung kommt oder ähnliches, sage ich es meinen Betreuer*innen.
Gemeinsam mit ......................... sorge ich
dafür, dass Computer, Handys und Tablets bestmöglich vor schädlichen Programmen
und Viren geschützt sind.
Bildschirmfreie Zeiten
Ich achte darauf, dass ich die verabredeten
Bildschirmzeiten einhalte und mache regelmäßig Bildschirmpausen.
Bildschirmfreie Zeiten
Wir planen regelmäßig gemeinsame Aktivitäten ohne Bildschirm.
Kindern vertrauen
Ich vertraue ..........................., dass er/sie
sich an die vereinbarten Regeln hält und kontrolliere nicht heimlich.
Vorbildfunktion der Eltern
Wir achten auf unser eigenes Medienverhalten und sind
gut Vorbilder für ..................
Bedenkliche Inhalte
Wenn ich etwas im Internet, Fernsehen ... sehe, das
mir Angst macht oder mich verunsichert, sage ich meinen Betreuer*innen
Bescheid.
Bedenkliche Inhalte
Wir sprechen mit ............... altersgerecht über
problematische Medieninhalte und den passenden Umgang.
Werbung
Wenn ich auf eine Werbung geklickt habe, bin ich
vorsichtig und gebe keine persönlichen Infos an.
Werbung
Wir sprechen mit ....................... über Werbung
und kommerzielle Angebote.
Uhrzeiten Mediennutzung
Ich halte mich an die vereinbarten Uhrzeiten, in denen
ich Medien nutzen darf.
§2 Handy / Smartphone
Kosten und Guthaben
Ich achte darauf, dass meine Handyrechnung nicht höher
ist, als verabredet. Mehrkosten zahle ich von meinem Taschengeld.
Kosten und Guthaben
Für den Fall, dass ich ein Smartphone mit Vertrag
nutze, achte ich darauf, dass meine Handyrechnung nicht höher ist, als
verabredet. Mehrkosten zahle ich von meinem Taschengeld. Sollte ich eine
Prepaid-Karte nutzen, halte ich mich an den abgesprochenen Nutzungsrahmen.
Apps, Abos, Klingeltöne
Ich passe auf, wie viel Geld ich für App-Käufe,
In-App-Käufe ... im Monat ausgebe. Ich klicke nicht auf Werbung in Apps. Wenn
mir etwas seltsam vorkommt, spreche ich mit meinen Betreuer*innen.
Unbekannte Nummern
Auf Nachrichten oder Anrufe von unbekannten Nummern
antworte ich nicht unüberlegt. Bin ich unsicher, frage ich meine
Betreuer*innen.
Einstellungen Kinder- und Jugendschutz
Gemeinsam mit .............................. prüfen
wir, wie man das Handy altersgerecht einstellen kann (über
Sicherheitseinstellungen am Gerät oder Installation einer App). Die
Einstellungen werden regelmäßig in Rücksprache angepasst.
Entsperrcode
Ich sichere mein Handy mit einem Entsperrcode. Den Code behalte ich für mich.
Bluetooth, Standortdienste und NFC
Ich schalte Bluetooth, Standortdienste (z. B. GPS)
oder NFC nur ein, wenn ich sie brauche.
Mobiles Internet
Ich schalte mein WLAN nur bei Bedarf ein. Über
öffentliche WLANs verschicke ich keine persönlichen Inhalte. Mein Datenvolumen
behalte ich im Blick.
Handynummer und private Daten
Ich gebe meine Handynummer und Kontaktdaten nicht
leichtfertig weiter.
Apps installieren
Wenn mir eine App gefällt, dann prüfe ich die Kosten,
Zugriffsrechte und Bewertungen anderer Nutzer. Ich installiere nur Apps aus
offiziellen App-Stores und lösche sie, wenn ich sie nicht mehr brauche.
Private Dateien und Fotos
Sehr private Bilder und Inhalte speichere ich nicht
auf meinem Handy. Ich gehe mit persönlichen Fotos und Infos sehr vorsichtig um.
Bei Problemen frage ich meine Betreuer*innen.
Aufnahmen von anderen
Ich mache keine Fotos oder Filme von anderen und gebe
sie auch nicht weiter, ohne die Abgebildeten vorher zu fragen.
Aufnahmen von anderen
Wir sprechen mit ...............................
altersgerecht über das „Recht am eigenen Bild“ und worauf man vor dem Versenden
von Bildern und Filmen achten sollte.
Handyfreie Orte
An "handyfreien" Orten (Krankenhaus, Kirche,
Kino, ...) nutze ich kein Handy oder schalte es aus. In der Schule halte ich
mich an die Handyregeln der Schule.
Handyfreie Zeiten in der Gruppe
Während des Essens, bei Hausaufgaben oder bei
Gesprächen bleibt mein Handy in der Tasche. Nachts schalte ich mein Handy aus und
gebe es ab.
Musik über Kopfhörer
Ich achte darauf, dass ich Musik über Kopfhörer nicht
zu laut höre und niemanden störe. Im Straßenverkehr höre ich keine Musik.
Ausland und Reisen
Ich achte darauf, dass ich vor allem im
Nicht-EU-Ausland die Kosten für Internet und Telefonieren im Blick behalte.
Ausland und Reisen
Wir prüfen mit .................................., wie
teuer die mobile Internetnutzung und Anrufe im Urlaubsland sind. Wir zeigen
.................................., wie es das mobile Internet ausstellen kann.
§3 Internet
Umgang mit persönlichen Daten
Ich achte darauf, im Internet nicht zu viele
Informationen über mich zu verraten. Nachname, Adresse und Telefonnummer gebe
ich nicht leichtfertig weiter.
Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild
Bevor ich Fotos und Videos im Netz verbreite, überlege
ich, ob ich mich später darüber ärgern könnte. Sind andere Personen mit auf dem
Bild, bin ich besonders vorsichtig. Im Zweifel lasse ich es.
Fotos und Videos / Recht am eigenen Bild
Wir besprechen, warum nicht alle Bilder und Videos im
Netz für Fremde zugänglich sein sollten. Wir achten darauf, ebenfalls keine
persönlichen Aufnahmen zu verbreiten.
Suchen im Internet
Wenn ich bei der Internetsuche Probleme habe oder auf
seltsame Inhalte stoße, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.
Suchen im Internet
Wir sprechen mit meinem Kind über die Verwendung von
Suchmaschinen, Bewertung von Informationen und Fake News.
Passwörter
Ich benutze für jedes Internetangebot ein anderes, schwieriges
Passwort und ändere es regelmäßig.
Verwendung fremder Inhalte
Wenn ich Inhalte aus dem Internet für Hausaufgaben und
Referate übernehme, nenne ich die Quelle.
Verwendung fremder Inhalte
Wir sprechen mit .........................
altersgerecht über den Schutz geistigen Eigentums und warum man fremde Texte
nicht einfach so verwenden darf.
Chat, Messenger, soziale Netzwerke
Wenn ich ein soziales Netzwerk oder einen Messenger
nutze, stelle ich die Privatsphäre-Einstellungen mit meinen
Betreuer*innen passend ein. Sehr persönliche Inhalte verschicke ich
nicht übers Internet.
Chat, Messenger, soziale Netzwerke
Gemeinsam mit ............................. stellen
wir die Privatsphäre-Einstellungen von digitalen Angeboten passend ein.
Regelmäßig schauen wir, ob diese noch aktuell sind.
Gewinnspiele im Internet
Wenn ich im Internet an Gewinnspielen oder Aktionen
teilnehmen möchte, schaue ich mir die Teilnahmebedingungen an. Bin ich
unsicher, frage ich vorher meine Betreuer*innen
Abzocke im Internet
Wenn ich auf Abzocke hereingefallen bin oder ungewollt
etwas gekauft habe, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.
Kaufen und Bestellen
Wenn ich im Internet etwas kaufen oder bestellen will,
frage ich vorher meine Betreuer*innen
§4 Fernsehen / (Online-)Videos
Altersgerechte Angebote
Ich achte auf die Altersbeschränkungen der Filme und
Sendungen und halte mich daran. Wenn mir Videos Angst machen oder seltsam sind,
spreche ich mit meinen Betreuer*innen
Videos und Fernsehen nicht nebenbei
Ich lasse Online-Videos oder den Fernseher nicht
nebenbei laufen – besonders bei den Hausaufgaben.
Videos und Fernsehen nicht nebenbei
Ich achte darauf, dass der Fernseher oder der Computer
nicht den ganzen Tag nebenbei läuft.
Gemeinsame Nutzung
Wenn wir gemeinsam fernsehen oder Videos schauen,
einigen wir uns ohne Streit. Jeder darf mal bestimmen, was geschaut wird.
Gemeinsame Nutzung
Passende Sendungen und Filme schauen wir in der Gruppe
auch einmal ganz gemütlich gemeinsam an.
DVD,
Blu-ray und Video-on-Demand
Nicht für .............. geeignete DVDs und Blu-rays lassen wir nicht offen herumliegen. Wir sichern
Zugänge zu Online-Videodiensten mit einem Passwort.
§5 Digitale Spiele / Spielen
Neue Spiele und Kosten
Bevor ich für Spiele oder Erweiterungen Geld ausgebe,
schaue ich mir die Kosten genau an. Ich gebe dafür im Monat nicht mehr aus, als
ich mit meinen Betreuer*innen verabredet habe. Bin ich
hier unsicher, frage ich vorher meine Betreuer*innen.
Altersgerechte Spiele
Ich achte auf die Altersbeschränkungen der Spiele und
halte mich daran.
Nachrichten und Onlinespiele
Wenn ich einen Chat in Online-Spielen nutze, verrate
ich nichts Persönliches (Adresse, Telefonnummer, usw.). Wenn mir seltsame
Fragen gestellt werden, sage ich meinen Betreuer*innen Bescheid.
Speichern
Wir brechen ein Bildschirmspiel nicht einfach ab,
sondern geben ..................... die Möglichkeit, vorher abzuspeichern.
Lautstärke
Ich spiele Bildschirmspiele nur in Zimmerlautstärke.
Kopfhörer mache ich nicht so laut.
Datum:
Unterschrift Erwachsene(r): Jugendliche(r):
Empfehlungen für Mediennutzungszeiten nach Alter
gestaffelt
Bis 3 Jahre: 5 Minuten sind in der Regel ausreichend (
Hörspiel, Sandmännchen o.ä.)
4 bis 6 Jahre: ca. 20 Minuten, nicht unbedingt täglich (
Geschichten hören und sehen)
7 bis 10 Jahre: Täglich ca. 30 – 45 Minuten
10 bis 13 Jahre: Verhandelbar, ca. 60 Minuten pro Tag
14 bis 17 Jahren: In diesem Alter sollten Nutzungszeiten ebenfalls noch
abgesprochen werden, auch um einer exzessiven Onlinenutzung vorzubeugen. Das
Nennen von Richtwerten ist in dieser Altersgruppe überaus schwierig, da die
familiären und persönlichen Situationen hier zu verschieden sind. Es ist regelmäßig
zu prüfen, ob neben der Mediennutzung noch ausreichend Zeit für Schule,
Ausbildung und andere Hobbies bleibt.
( Bildschirmzeiten sind alle Zeiten, die mit Medien ( Fernseher, Handy, PC...) im privaten
Gebrauch genutzt werden. Schulische Aufgaben werden nicht mitgerechnet.)
Diese Empfehlungen bleiben Richtlinien zur Orientierung, denn unserer Grundsatz lautet: Jedes Kind ist anders! Daher ist
sorgfältig abzuwägen, welches Medium, wie lange und welcher Begleitungsumfang
dem jeweiligen jungen Menschen entspricht. Unsere Betreuten kommen aus
unterschiedlichsten sozialen Hintergründen und bringen dementsprechend
unterschiedliche biografische Erfahrungen mit, die zu berücksichtigen sind. Oft
müssen Ängste bearbeitet und Kompetenzen, die Gleichalterige schon erworben
haben, noch geübt werden.