Infos für Förderer

503In Zeiten schrumpfender Budgets wird auch die Finanzierung unserer Arbeit immer schwieriger. Die Jugendämter als zuständige Kostenträger stehen unter einem enormen Sparzwang, da die öffentlichen Haushalte besonders belastet sind. Deshalb ist es in vielen Fällen nicht mehr möglich, den Kindern z.B. qualifizierten Instrumentenunterricht oder eine dringend benötigte Therapie zu ermöglichen.

Darum sind wir auf engagierte Menschen, die unsere Arbeit materiell und ideell unterstützen wollen, angewiesen. Wenn sie uns finanziell helfen wollen, stehen mehrere Wege offen:

Sie können uns zweckgebunden oder frei Geld spenden, dafür steht Ihnen folgendes Bankkonto zur Verfügung:

DE05370205000001136300
BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft Köln.

Wenn Sie sicher stellen wollen, dass Ihre Zuwendung dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmet wird, kommt die Möglichkeit einer Zustiftung in Betracht. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Eine testamentarische Verfügung oder eine Erbschaft können gewährleisten, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Ableben dem Wirken der Stiftung zugute kommt.

Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Infos für Kids

 

Gibt es Taschengeld?

Logisch! Taschengeld gibt es wöchentlich. Die Höhe hängt von Deinem Alter ab. Als Jugendlicher hast Du bei uns normalerweise ein Konto bei der Bank. So kannst Du trainieren, wie das mit der Kohle so läuft.

 

ElternSeh ich meine Eltern und Verwandten?

Manchmal gibt es Gründe, warum Du Deine Eltern nicht sehen kannst. Dann hat das z.B. ein Gericht so entschieden und wird Dir natürlich erklärt. Meistens kannst Du aber Deine Eltern regelmäßig sehen. Entweder sie besuchen Dich bei uns oder Du besuchst sie bei sich Zuhause. Ihr könnt auch miteinander telefonieren. Wie oft und wie lange Ihr Euch besuchen könnt, bestimmen wir vorher gemeinsam.

004Wie ist das Haus und schlafe ich da mit anderen Kindern auf dem Zimmer?

Wir leben in drei großen Häusern mit viel Platz zum Spielen und Lernen. Bei uns hat jeder ein schönes, großes Einzelzimmer. Das kannst Du nach Deinem Geschmack einrichten. Es gibt jeweils einen Garten, Zimmer zum Spielen und auch Platz für Deine Eltern, wenn Sie Dich besuchen.

 

 

Darf ich auch was bestimmen?

Viele Sachen entscheiden wir gemeinsam. Du bestimmst z.B. mit, was es zu Essen gibt, was wir in der Freizeit machen, wohin wir in Urlaub fahren und vieles mehr. Wir machen einmal pro Woche eine Sitzung und stimmen über diese und andere Fragen ab.

stressUnd wenn ich mal Stress habe?

Überall gibt es mal Ärger. Wenn Du Streit mit anderen Kindern hast, helfen dir die Betreuer dabei, alles zu regeln. Vielleicht ärgerst Du Dich aber auch über gerade die Erwachsenen. Dann kannst Du, wenn die Betreuer nicht mit sich reden lassen, jederzeit mit Deinem zuständigen Menschen im Jugendamt telefonieren. Die Telefonnummer bekommst Du von uns schon am Anfang. Ach übrigens: Prügel ist nicht! Die sind verboten. Außerdem regeln wir unsere Konflikte lieber mit Worten als mit Fäusten.

KarteRegeln

Ohne Regeln klappt kein Zusammenleben! Bei uns gibt es Regeln, an die Du Dich halten musst. Sie handeln vom Zubettgehen, von Aufgaben die übernommen werden müssen, vom Umgang miteinander und vieles mehr. Das wird Dich manchmal ärgern, geht aber nicht anders.

 

 

Foto8Freizeit

Bei uns kann man viel machen und wir machen auch viel. Es gibt Vereine, bei denen Du mitmachen kannst. Wir unternehmen viel gemeinsam, machen Ferienfahrten und bieten oft was an. Wenn Du mehr Deine Ruhe möchtest, ist das für uns auch in Ordnung. Deine Freunde sind bei uns willkommen, wenn Sie sich an die Regeln halten. Vielleicht hast Du eigene Ideen, was Du mit Deiner Freizeit anfangen möchtest. Sprich uns einfach an!

Leitbild

Version-1_2Die Wohngruppen der Schulte-Schmelter Stiftung verstehen sich als Orte, welche den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen durch familienanaloge Betreuung sowie ganzheitlicher und wertschätzender heilpädagogischer Grundhaltung einen entwicklungsfördernden Rahmen bieten.

Durch Alltagsorientiertheit, das gemeinsame Leben und Erleben von tragfähigen, belastbaren Beziehungen erhalten die Kinder und Jugendlichen ein Umfeld, das ihnen in einem sicheren emotionalen Rahmen Möglichkeiten zur Nachreifung und Persönlichkeitsbildung ebenso bietet wie schulische und soziale Lernprozesse begünstigt.

Dabei sind wir davon überzeugt, dass für das Gelingen dieser Aufgabe die Einbeziehung der Eltern und sonstigen wichtigen Bezugspersonen vom ersten Tag der Betreuung an unabdingbar ist. Getragen wird unsere Arbeit von der Orientierung am christlich – humanistischen Menschenbild.

Stifter

Hubert Schulte-Schmelter

unser Stifter der Schulte-Schmelter-Stiftung.

Über uns

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Schulte-Schmelter-Stiftung.

Wir bieten stationäre Jugendhilfe jenseits großer institutionalisierter Formen an.
Deshalb betreiben wir familienanalog und familienähnlich geführte Wohngruppen und gehen inhaltlich wie konzeptionell neue Wege.

Auf diesen Seiten bieten wir Ihnen einen Überblick über unser Tun.

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Stellenangebote.

Wohngruppe Langel

Aufgenommen werden bis zu 7 Kinder und Jugendliche

  • aus allen Altersstufen

  • unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Lebensanschauung und kulturellem Hintergrund

  • die befristet oder dauerhaft einen Platz zum Leben brauchen und

  • die derzeit den Bedingungen und Beziehungen ihrer Herkunftsfamilien nicht ausgesetzt werden können

Dabei sind wir als Einrichtung besonders geeignet für Kinder

  • mit schwerwiegenden Traumatisierungen

  • reaktiven Bindungsstörungen

  • Trennungs-/Verlusterlebnissen

  • Deprivation

  • ADHS Symptomatiken

  • stark erhöhter psychischer Vulnerabilität

  • delinquenten und antisozialen Verhaltensmustern

Nicht betreuen können wir Kinder und Jugendliche,

  • die akut drogenabhängig sind

  • deren psychische Erkrankung einen chronifiziert psychotischen Verlauf nimmt

  • die sich aufgrund ihrer Biographie nicht auf einen familienanalogen Betreuungsrahmen einlassen können und bei denen dies auch für die Zukunft nicht angenommen werden kann

  • die akut suizidal sind

Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage unserer Arbeit sind die §§ 27, 34 SGB VIII.

Personal

Es handelt sich um ein Regelangebot mit einem Personalschlüssel von 1 : 2. Dadurch ergeben sich 3,5 Vollzeitstellen im pädagogischen Bereich. Ergänzt wird das Personalangebot durch eine Hauswirtschaftskraft mit einem Stellenanteil von 0,5 .

Haus

Die heilpädagogische Wohngruppe hat ihren Sitz in 51143 Köln – Langel, Rheinbergstr. 48. Bewohnt wird ein großes Zweifamilienhaus, unmittelbar am Rhein gelegen, mitten in einem ruhigen Wohngebiet in Ortsrandlage. Sämtliche für die Arbeit benötigte Infrastruktur, z.B. Schulen, Ärzte, Vereine Therapeuten, sind fußläufig oder gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Damit verbindet das Haus die Vorzüge einer ländlichen Umgebung mit den Möglichkeiten der Stadt Köln.

Das Haus verfügt über ein großzügiges Platzangebot mit Einzelzimmer für jedes Kind, vier Sanitärräumen, Gemeinschaftsräumen, Wohnräumlichkeiten für das Betreuerehepaar sowie einem Garten.

Methodisches

Das handlungsleitende Prinzip unserer Arbeit ist der familienanaloge Ansatz. Dabei verstehen wir uns je nach den Erfordernissen des Einzelfalls als familienergänzende oder familienersetzende Betreuungsform. In jedem Fall ist unsere Grundannahme, dass Entwicklungsprozesse immer erst auf der Basis einer belastbaren, vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung gelingend gestaltet werden können. Diese Beziehungen entstehen bei uns durch das alltägliche, zuverlässige Miteinander. Sie sind Kernstück unseres Wirkens und beschreiben ein zentrales Qualitätsmerkmal unserer Arbeit.

Die Achtung des eigenen Körpers und die Sicherstellung der Körperpflege als sichtbares Zeichen von Selbstwert ist uns ein tägliches Anliegen.

Gemeinsame Mahlzeiten beschreiben Eckpfeiler im Tagesablauf. Gesunde Ernährung ist für uns von großer Bedeutung. Deshalb beteiligen wir die Kinder an Planung, Einkauf und Zubereitung der Speisen. Dabei legen wir Wert auf saisonal ausgewogene, biologisch dynamische Nahrungsmittel.

Die Achtung der physischen und psychischen Grenzen anderer Menschen stellt ein zentrales Merkmal gelingenden Zusammenlebens dar. Deren Einhaltung, z.B. im sexuellen Bereich, sowohl durch das Betreuungspersonal als auch durch andere Kinder und Jugendliche ist uns selbstverständliche Verpflichtung. Im Bereich der Personalentwicklung werden sowohl bei Einstellung, in den jährlichen Personalentwicklungsgesprächen sowie im Rahmen der permanenten Fachberatung die möglichen Probleme thematisiert, Konsequenzen benannt und präventiv wirkende Fortbildungen vorgehalten. In der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen setzen wir auf strukturelle Prävention (Das Einzelzimmer ist sicherer Ort und Rückzugsraum) sowie auf Aufklärung und gezielte Intervention im Einzelfall. Die Thematik der Achtung persönlicher Grenzen anderer Menschen ist im Übrigen ständiges Thema in allen Alltagsabläufen und wird regelmäßig in gemeinsamen Gesprächen reflektiert.

Freizeitaktivitäten planen wir zusammen mit den Kindern und Jugendlichen.

Es wird eine mindestens 14-tägige Ferienfreizeit durchgeführt. Hier ergibt sich für die Kinder der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften die Möglichkeit, neben eigenen Ferienfahrten auch an Ferienfreizeiten der beiden stationären Wohngruppen in Langel oder Frechen teilzunehmen, wodurch zusätzliche Entlastung für die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft geschaffen wird.

Die Kinder und Jugendlichen werden umfassend in ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung gefördert. Hierzu gehört ausdrücklich auch eine intensive, den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen Rechnung tragende Hausaufgabenbetreuung. Sollte im Einzelfall eine darüber hinausgehende Förderung, z.B. Nachhilfe, nötig werden, ist dies nicht Bestandteil der Grundleistungen und gesondert zu verhandeln. Etwaig anfallende Schul- oder Kindergartengebühren sind ebenfalls gesondert zu erstatten und nicht Bestandteil der Grundleistungen.

Bei notwendigen Therapien nutzen wir ebenso wie bei der ärztlichen und schulischen Versorgung das umfassende Angebot in Köln. Dabei achten wir auf Erreichbarkeit und Bedarfsgerechtheit. Bei therapeutischen Maßnahmen geben wir solchen den Vorzug, die durch die Krankenkassen anerkannt werden. Darüber hinaus gehende Therapien müssen bzgl. der Kostenübernahme gesondert verhandelt werden.

Eine differenzierte Eingangsdiagnostik soll Informationen über die aktuelle Situation des Kindes, seiner Herkunftsfamilie, den bisherigen biographischen Verlauf sowie das Verhalten und das Lern- und Leistungsniveau liefern. Diese Daten sollen gewonnen werden durch

Explorations- und Anamnesegespräche mit dem Kind und seinen Bezugspersonen

Verschiedene Testverfahren (Verhaltens- und Schulleistungsbereich)

Umfangreiche, an den Bedürfnissen des Einzelfalls orientierte, zusätzliche externe Untersuchungen durch z.B. Kinder- und Jugendpsychiater, Psychologen, SPZ, Fachärzte, Therapeuten u.a..

Genogrammarbeit

Im Rahmen dieser Eingangsdiagnostik werden alle Kinder und Jugendlichen medizinisch untersucht. Diese und die weitere ärztliche Versorgung erfolgt durch niedergelassene Allgemein- und Fachärzte.